Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße
Begründung
Textorstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Holbeinstraße und der Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Des weiteren sollte geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Oppenheimer Landstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Nachdem bereits in der östlichen Textorstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt wurde, ist gerade hier vor den Schulen die in den benachbarten Straßen bereits geltende Regelung angebracht. Auch aus Gründen der einheitlichen Verkehrsregelung in vergleichbaren Straßen ist diese Maßnahme sinnvoll.