Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Holbeinstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße in die benachbarte Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Des weiteren sollte geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Holbeinstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Die Holbeinstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2012, OF 328/5
Betreff: Tempo 30 auch auf der
Holbeinstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat
auf, die Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße in
die benachbarte Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Des weiteren sollte geprüft werden, ob die
Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Holbeinstraße noch notwendig
ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur
Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Die Holbeinstraße ist im genannten
Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den
umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30
km/h beträgt.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5
am 15.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1309 2012
Die
Vorlage OF 328/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, 2 SPD, FAG und LINKE. gegen FDP und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)