Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST
1580
Betreff: Tempo 30 auch auf
der westlichen Textorstraße Der Anregung wird insoweit entsprochen, dass die
zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Holbeinstraße und
Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h begrenzt wird. Im Rahmen der Einrichtung der Fahrradroute
Textorstraße wird die Lichtsignalanlage Textorstraße / Oppenheimer Landstraße
grunderneuert und mit einer verkehrsabhängigen Steuerung versehen. Hierdurch
ist es möglich, die aufgrund der derzeit betriebenen Festzeitsteuerung
entstehenden Wartezeiten zu verkürzen und den Verkehr flüssiger
abzuwickeln. Gemäß der
Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist von dem Grundsatz auszugehen,
dass Lichtsignalanlagen in der Regel ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb
zu halten sind. Auch in verkehrsschwachen Zeiten sollte zur Verringerung der
Emissionen und der Wartezeiten nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund,
der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten
entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter
Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist beziehungsweise durch
das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen. Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass bei einer
Abschaltung eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Selbst für
die Anlagen, die beim zeitweisen Abschalten für längere Zeit unfallfrei
bleiben, ergibt sich bei einer Betrachtung über mehrere Jahre eine erhöhte
Unfallwahrscheinlichkeit. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste
können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen. Vor diesem Hintergrund wird von der
Reduzierung der Betriebszeiten der Licht-signalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2012, OM 1310
Antrag vom
15.10.2012, OF
417/5