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Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1580 Betreff: Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße Der Anregung wird insoweit entsprochen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h begrenzt wird. Im Rahmen der Einrichtung der Fahrradroute Textorstraße wird die Lichtsignalanlage Textorstraße / Oppenheimer Landstraße grunderneuert und mit einer verkehrsabhängigen Steuerung versehen. Hierdurch ist es möglich, die aufgrund der derzeit betriebenen Festzeitsteuerung entstehenden Wartezeiten zu verkürzen und den Verkehr flüssiger abzuwickeln. Gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Lichtsignalanlagen in der Regel ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb zu halten sind. Auch in verkehrsschwachen Zeiten sollte zur Verringerung der Emissionen und der Wartezeiten nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist beziehungsweise durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen. Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass bei einer Abschaltung eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Selbst für die Anlagen, die beim zeitweisen Abschalten für längere Zeit unfallfrei bleiben, ergibt sich bei einer Betrachtung über mehrere Jahre eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen. Vor diesem Hintergrund wird von der Reduzierung der Betriebszeiten der Licht-signalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1310 Antrag vom 15.10.2012, OF 417/5