Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST
1420
Betreff: Tempo 30 auch auf
der Holbeinstraße Der Anregung wird insoweit entsprochen, dass die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und
Einmündung Burnitzstraße auf 30 km/h begrenzt wird. Im Rahmen der Einrichtung der Fahrradroute
Textorstraße wird die Lichtsignalanlage Holbeinstraße/Textorstraße grunderneuert und mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung versehen. Dadurch werden die durch die derzeit betriebene
Festzeitsteuerung entstehenden Wartezeiten verkürzt und der Verkehr kann
flüssiger abgewickelt werden. Der Knotenpunkt ist weitläufig, weist pro
Fahrtrichtung in der Holbeinstraße zwei Fahrspuren und einen breiten
Grünstreifen auf. Für den die Holbeinstraße querenden Kfz-Verkehr steht nur ein
sehr kurzer Aufstellbereich zwischen den Richtungsfahrbahnen zur Verfügung.
Um eine sichere Führung des
Fußgängerverkehrs sowie des die Holbeinstraße querenden Verkehrs zu
gewährleisten, wird von einem Abbau der Lichtsignalanlage Abstand genommen.
Gemäß der Richtlinie für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist von dem Grundsatz auszugehen, dass
Lichtsignalanlagen in der Regel ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb zu
halten sind. Auch in verkehrsschwachen Zeiten sollte zur Verringerung der
Emissionen und der Wartezeiten nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund,
der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten
entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter
Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist beziehungsweise durch
das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen. Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass durch das
Abschalten eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Selbst für
die Anlagen, die beim zeitweisen Abschalten für längere Zeit unfallfrei
bleiben, ergibt sich bei einer Betrachtung über mehrere Jahre aus einer solchen
erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit die Erwartung für Unfälle. Die entstehenden
volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die
bewertbaren Einsparungen. Die Energieeinsparungen bei einer zeitweisen
Abschaltung sind gering, da das Steuergerät weiterhin betriebsbereit gehalten
wird. Sämtliche interne Prüfprozesse, Lüfter und externe Baugruppen werden
weiter mit Strom versorgt. So werden auch die Signale der Nebenrichtung in
Gelbblinken geschaltet. Zudem gestaltet sich eine Programmierung der
Betriebszeit, abgestimmt auf die Schulzeiten, sehr schwierig und bedarf
ständiger Anpassungen. Unter
Abwägung vorliegender Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit zeitweise
abgeschalteter Lichtsignalanlagen und der sonstigen Aspekte beim Abschalten von
Lichtsignalanlagen sollen nur solche Anlagen zum Abschalten in Betracht gezogen
werden, bei denen in den Abschaltzeiten ein Sicherungsbedürfnis eindeutig nicht
mehr besteht. Aufgrund der
dargelegten Aspekte wird von der Reduzierung der Betriebszeiten der
Lichtsignalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2012, OM 1309
Antrag vom
15.10.2012, OF
417/5