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Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1420 Betreff: Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße Der Anregung wird insoweit entsprochen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße auf 30 km/h begrenzt wird. Im Rahmen der Einrichtung der Fahrradroute Textorstraße wird die Lichtsignalanlage Holbeinstraße/Textorstraße grunderneuert und mit einer verkehrsabhängigen Steuerung versehen. Dadurch werden die durch die derzeit betriebene Festzeitsteuerung entstehenden Wartezeiten verkürzt und der Verkehr kann flüssiger abgewickelt werden. Der Knotenpunkt ist weitläufig, weist pro Fahrtrichtung in der Holbeinstraße zwei Fahrspuren und einen breiten Grünstreifen auf. Für den die Holbeinstraße querenden Kfz-Verkehr steht nur ein sehr kurzer Aufstellbereich zwischen den Richtungsfahrbahnen zur Verfügung. Um eine sichere Führung des Fußgängerverkehrs sowie des die Holbeinstraße querenden Verkehrs zu gewährleisten, wird von einem Abbau der Lichtsignalanlage Abstand genommen. Gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Lichtsignalanlagen in der Regel ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb zu halten sind. Auch in verkehrsschwachen Zeiten sollte zur Verringerung der Emissionen und der Wartezeiten nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist beziehungsweise durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen. Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass durch das Abschalten eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Selbst für die Anlagen, die beim zeitweisen Abschalten für längere Zeit unfallfrei bleiben, ergibt sich bei einer Betrachtung über mehrere Jahre aus einer solchen erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit die Erwartung für Unfälle. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen. Die Energieeinsparungen bei einer zeitweisen Abschaltung sind gering, da das Steuergerät weiterhin betriebsbereit gehalten wird. Sämtliche interne Prüfprozesse, Lüfter und externe Baugruppen werden weiter mit Strom versorgt. So werden auch die Signale der Nebenrichtung in Gelbblinken geschaltet. Zudem gestaltet sich eine Programmierung der Betriebszeit, abgestimmt auf die Schulzeiten, sehr schwierig und bedarf ständiger Anpassungen. Unter Abwägung vorliegender Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit zeitweise abgeschalteter Lichtsignalanlagen und der sonstigen Aspekte beim Abschalten von Lichtsignalanlagen sollen nur solche Anlagen zum Abschalten in Betracht gezogen werden, bei denen in den Abschaltzeiten ein Sicherungsbedürfnis eindeutig nicht mehr besteht. Aufgrund der dargelegten Aspekte wird von der Reduzierung der Betriebszeiten der Lichtsignalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1309 Antrag vom 15.10.2012, OF 417/5