Regelmäßiger Bericht zum iSTEK 2030+ Schwerpunktraum für die Nachverdichtung "Mittlerer Norden"
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: jährlich oder darüber hinaus nach Bedarf zu dem Fortgang der Gespräche und Planungen sowie der Umsetzung von Nachverdichtungsprojekten im "Mittleren Norden" zu berichten. Konkret möge er für den Ortsbezirk 9 berichten, zu welchen Siedlungen welcher Wohnbaugesellschaften bereits Gespräche geführt, Untersuchungen durchgeführt oder Planungen erstellt wurden und wann diese voraussichtlich realisiert werden sollen, in welchen Siedlungen und aus welchen Gründen absehbar keine Nachverdichtungsmaßnahmen durchgeführt werden in welchen Siedlungen seines Wissens nach Sanierungsvorhaben ohne Nachverdichtung anstehen, wie sich die prognostizierte Höhe des durch Nachverdichtungsmaßnahmen zu schaffenden Wohnraum in Bestands-Wohnsiedlungen inzwischen gegenüber den ursprünglichen Annahmen des ISTEK aktuell darstellt, welche Erfahrungen bei der Anwendung der Leitlinien zur Nachverdichtung gesammelt wurden, welche Vereinbarungen bei Nachverdichtungsprojekten zum Schutz der Bestandsmieter*innen getroffen wurden
Begründung
Das im Jahr 2019 verabschiedete Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) sieht einen Schwerpunktbereich für Nachverdichtungsprojekte in den Wohnsiedlungen der Nachkriegszeit im "Mittleren Norden", der in seinem Kern die Stadtteile des Ortsbezirks 9 beinhaltet. Aktuell wird noch auf Basis der 2019 erstellten Prognosen diskutiert, beispielsweise wenn es um die Planung für die benötigte soziale Infrastruktur geht. Daher ist es wichtig zu wissen, wann und ob sich die Projekte wie angenommen umsetzen lassen und die prognostizierten Bedarfe tatsächlich entstehen. Darüber hinaus entsteht regelmäßig Unsicherheit bei den Bewohner*innen der Siedlungen, wann, mit welchem Ziel und in welchem Umfang Bauarbeiten bei ihnen anstehen. Als Beispiel sei die Carl-von-Weinberg-Siedlung an der Grenze zum Dornbusch genannt, in der eine nicht weiter durch die Deutsche Wohnen erklärte Entmietung stattfindet und zu der nach negativem Prüfungsergebnis für die Aufstockung keine offizielle Information an die Mietparteien erging.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme