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Behindertengerechte Stadt Frankfurt - E-Roller wild abgestellt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Problematik der falsch abgestellten E-Scooter ist bekannt. Mit dem obergerichtlichen Urteil, dass das Abstellen von Mietfahrrädern (und damit vermutlich auch von Miet-E-Scootern) eine Sondernutzung darstellt, die einer Erlaubnis durch den Straßenbaulastträger bedarf, hat die Stadt erstmals eine rechtliche Handhabe. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wird die Möglichkeit straßenrechtlicher Eingriffsmöglichkeiten im Rahmen der Sondernutzungssatzung derzeit geprüft, um insbesondere im Bereich von Leitelementen der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen herumliegende E-Scooter als Gefahrenstellen kostenpflichtig entfernen zu lassen. Aktuell nimmt die Städtische Verkehrspolizei eingehende Beschwerden über behindernd abgestellte E-Scooter über das Verkehrssicherheitstelefon unter 069 212 36360 oder per E-Mail an verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de entgegen und fordert die Leihanbieter auf, die Störung zu beseitigen. Zudem stellt sie im Streifendienst entdeckte falsch abgestellte E-Scooter um.

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