Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stimmt dem Ortsbeirat zu, dass rund um das Thema E-Scooter Handlungsbedarf besteht. In ämterübergreifender Abstimmung wird daher derzeit ein Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum erarbeitet. Unter anderem soll es diese Regelung ermöglichen, das "wilde" Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum zu verhindern und damit gefährlichen Situationen vorzubeugen. Für die Entfernung behindernd abgestellter E-Roller sind die Betreiber verantwortlich. Deren Kontaktdaten sind auf den Rollern zu finden. Wenn ein Betreiber seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder die "wild" abgestellten E-Roller eine Gefahr darstellen, sollte die Verkehrsüberwachung eingeschaltet werden. Die städtische Verkehrspolizei leitet Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern - mit der Aufforderung zur unmittelbaren Beseitigung der Behinderung - an die Leihanbieter weiter und platziert E-Scooter im Rahmen der Streife gegebenenfalls um.