Seniorenbeirat
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Magistrats M 205 wird abgelehnt. Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit dem Seniorenbeirat eine neue Satzung auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06. 2008 (§4116) vorzulegen. Insbesondere soll dem zentralen Wunsch des Seniorenbeirates (Beschluss vom 5.12.2012 und vom 6.2.2013) nicht mehr Hilfsorgan des Magistrates, sondern Interessenvertretung der älteren Bürgerinnen und Bürger zu sein, Rechnung getragen werden. Folgende daraus abgeleitete Änderungswünsche des Seniorenbeirates sollen dabei berücksichtigt werden: 1.) Öffentliche Tagungen des Gremium 2.) Möglichkeit von Anregungen und Rederecht in den Ausschüssen des Stadtparlamentes 3.) Eigene Öffentlichkeitsarbeit.