Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 124
Betreff: Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4302 (M 205) Der in der Anlage beigefügten Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat wird zugestimmt. Um ein Rederecht in den städtischen Gremien sicherzustellen, müssen diese ihre Geschäftsordnungen entsprechend anpassen (vgl. § 8 c Abs. 1 S. 3 HGO). Begründung: Die Aufgaben und Befugnisse des Seniorenbeirates sind in der derzeitigen Satzung für den Seniorenbeirat geregelt, die am 27.02.2014 in Kraft getreten ist. Eine Geschäftsordnung (§ 9 der Satzung) liegt aktuell nicht vor. Der Seniorenbeirat hat sich seit dem Jahr 2014 mehrfach an den Magistrat gewandt und um die Ausweitung seiner Rechte gebeten. Insbesondere folgende Punkte sind explizit erwünscht:
- Rechte zur eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit
- Bessere Verzahnung mit den Gremien der Stadtpolitik
- Befassung bei Planungsvorhaben, die das Aufgabengebiet des Seniorenbeirats betreffen
- Befassung mit und Auswertung von Gutachten, die das Aufgabengebiet des Seniorenbeirats betreffen Eine Ausweitung der Befugnisse ist im Hinblick auf den demografischen Wandel gerechtfertigt. Die Satzung wurde entsprechend geändert und ergänzt. Anlage _Satzungsentwurf (ca. 49 KB) Anlage _Synopse (ca. 58 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 10.08.2017, NR 376 Antrag vom 21.06.2017, OF 283/3 Antrag vom 09.08.2017, OF 285/3 Antrag vom 14.08.2017, OF 335/9 Antrag vom 01.09.2017, OF 344/2