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Mehr Rechte für Senioren

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Mit dem Antrag NR 949 aus 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung unter dem Titel "Durch Neuorientierung des Seniorenbeirates die partizipative Altersplanung stärken!" beschlossen, dass der Seniorenbeirat ein Recht auf Information der Presse und der Öffentlichkeit und ein umfassendes Informationsrecht über seniorenrelevante Punkte und Vorlagen haben soll sowie mit einer Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeit ausgestattet werden soll. Diese Punkte sollten in der Neufassung der Satzung des Seniorenbeirats konsequent umgesetzt werden. In der Magistratsvorlage zur neuen Satzung für den Seniorenbeirat heißt es in §1: "Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Stadt Frankfurt am Main". Eine effektive Interessensvertretung kann jedoch nicht erfolgen, wenn unter §5 festgehalten wird, dass "die Sitzungen [...] nicht-öffentlich" stattfinden müssen. Damit die Seniorinnen und Senioren, deren Interessen der Seniorenbeirat vertreten soll, auch über dessen Existenz Bescheid wissen, sind öffentliche Sitzungen des Seniorenbeirats essenziell. Gerade im Zuge der demographischen Entwicklung und des zunehmenden Wunsches nach Partizipation am politischen Prozess sollten die Rechte des Seniorenbeirats - wie in der Vorlage NR 949 bereits formuliert - gestärkt werden. Die vorgelegte Magistratsvorlage wäre eine gute Gelegenheit, diese Rechte einzuarbeiten. Dazu müssen allerdings die Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und die der Ortsbeiräte geändert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte dahin gehend zu ändern, dass den Mitgliedern des Seniorenbeirats mehr Rechte eingeräumt werden. Bei der Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sollen im Wesentlichen folgende Rechte für den Seniorenbeirat berücksichtigt werden:
    • a)Die Möglichkeit eines Vorschlagsrechts an die Ortsbeiräte und die Stadtverordnetenversammlung.
    • b)Die Möglichkeit, öffentlich zu tagen und auch Einladungen mit Tagesordnung öffentlich zu machen, z.B. im Amtsblatt
    • c)Ein Rederecht zu seniorenrelevanten Punkten in den parlamentarischen Ausschüssen und den Ortsbeiräten, analog Geschäftsordnung StVV § 32 Abs. 3.
  2. Um öffentliche Sitzungen des Seniorenbeirats zu ermöglichen, wird der Magistrat aufgefordert, den Seniorenbeirat in der Geschäftsordnung an den Stellen zu erwähnen, an denen auch die Kommunale Ausländervertretung erwähnt wird. Nur dann kann eine Veröffentlichung der Einladungen zu den Sitzungen des Seniorenbeirats im Amtsblatt erfolgen und interessierte Seniorinnen und Senioren an den Sitzungen ihrer Interessensvertreter teilnehmen.
  3. Die Geschäftsstelle des Seniorenbeirats ist organisatorisch, personell und finanziell so auszustatten, dass sie den Seniorenbeirat entsprechend der erweiterten Aufgabenstellung wirkungsvoll unterstützen kann. Begründung: Der Seniorenbeirat hat sich in langen Diskussionen für eine Erweiterung der Rechte des Seniorenbeirats eingesetzt. Diesem Wunsch wird in der Neufassung der Satzung des Seniorenbeirats M 205 nur unzureichend nachgekommen, weil die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und der Stadtverordnetenversammlung dies nicht zulässt. Um nun eine Neufassung zu verabschieden, die diesen berechtigten Wünschen nachkommt, sollten die Geschäftsordnungen entsprechend geändert werden. In anderen Städten wie Wiesbaden und Offenbach war dies möglich und hat zu einer Demokratisierung der Arbeit des Seniorenbeirats beigetragen. Besonders ein eigenes Vorschlagsrecht analog zu dem der KAV an die Stadtverordnetenversammlung hätte den Effekt, dass seniorenrelevante Probleme von einem mit Vertretern vieler Parteien besetzten Gremium an die Stadtverordnetenversammlung herangebracht und damit neutraler behandelt werden könnten.

Inhalt

Antrag vom 06.11.2013, NR 732

Betreff: Mehr Rechte für Senioren Mit dem Antrag NR 949 aus 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung unter dem Titel "Durch Neuorientierung des Seniorenbeirates die partizipative Altersplanung stärken!" beschlossen, dass der Seniorenbeirat ein Recht auf Information der Presse und der Öffentlichkeit und ein umfassendes Informationsrecht über seniorenrelevante Punkte und Vorlagen haben soll sowie mit einer Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeit ausgestattet werden soll. Diese Punkte sollten in der Neufassung der Satzung des Seniorenbeirats konsequent umgesetzt werden. In der Magistratsvorlage zur neuen Satzung für den Seniorenbeirat heißt es in §1: "Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Stadt Frankfurt am Main". Eine effektive Interessensvertretung kann jedoch nicht erfolgen, wenn unter §5 festgehalten wird, dass "die Sitzungen [...] nicht-öffentlich" stattfinden müssen. Damit die Seniorinnen und Senioren, deren Interessen der Seniorenbeirat vertreten soll, auch über dessen Existenz Bescheid wissen, sind öffentliche Sitzungen des Seniorenbeirats essenziell. Gerade im Zuge der demographischen Entwicklung und des zunehmenden Wunsches nach Partizipation am politischen Prozess sollten die Rechte des Seniorenbeirats - wie in der Vorlage NR 949 bereits formuliert - gestärkt werden. Die vorgelegte Magistratsvorlage wäre eine gute Gelegenheit, diese Rechte einzuarbeiten. Dazu müssen allerdings die Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und die der Ortsbeiräte geändert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte dahin gehend zu ändern, dass den Mitgliedern des Seniorenbeirats mehr Rechte eingeräumt werden. Bei der Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sollen im Wesentlichen folgende Rechte für den Seniorenbeirat berücksichtigt werden:
    • a)Die Möglichkeit eines Vorschlagsrechts an die Ortsbeiräte und die Stadtverordnetenversammlung.
    • b)Die Möglichkeit, öffentlich zu tagen und auch Einladungen mit Tagesordnung öffentlich zu machen, z.B. im Amtsblatt
    • c)Ein Rederecht zu seniorenrelevanten Punkten in den parlamentarischen Ausschüssen und den Ortsbeiräten, analog Geschäftsordnung StVV § 32 Abs.


  2. Um öffentliche Sitzungen des Seniorenbeirats zu ermöglichen, wird der Magistrat aufgefordert, den Seniorenbeirat in der Geschäftsordnung an den Stellen zu erwähnen, an denen auch die Kommunale Ausländervertretung erwähnt wird. Nur dann kann eine Veröffentlichung der Einladungen zu den Sitzungen des Seniorenbeirats im Amtsblatt erfolgen und interessierte Seniorinnen und Senioren an den Sitzungen ihrer Interessensvertreter teilnehmen.

  3. Die Geschäftsstelle des Seniorenbeirats ist organisatorisch, personell und finanziell so auszustatten, dass sie den Seniorenbeirat entsprechend der erweiterten Aufgabenstellung wirkungsvoll unterstützen kann. Begründung: Der Seniorenbeirat hat sich in langen Diskussionen für eine Erweiterung der Rechte des Seniorenbeirats eingesetzt. Diesem Wunsch wird in der Neufassung der Satzung des Seniorenbeirats M 205 nur unzureichend nachgekommen, weil die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und der Stadtverordnetenversammlung dies nicht zulässt. Um nun eine Neufassung zu verabschieden, die diesen berechtigten Wünschen nachkommt, sollten die Geschäftsordnungen entsprechend geändert werden. In anderen Städten wie Wiesbaden und Offenbach war dies möglich und hat zu einer Demokratisierung der Arbeit des Seniorenbeirats beigetragen. Besonders ein eigenes Vorschlagsrecht analog zu dem der KAV an die Stadtverordnetenversammlung hätte den Effekt, dass seniorenrelevante Probleme von einem mit Vertretern vieler Parteien besetzten Gremium an die Stadtverordnetenversammlung herangebracht und damit neutraler behandelt werden könnten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 205 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.11.2013

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