Bebauungsplan Nr. 880 („Innovationsquartier“)
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
("Innovationsquartier") Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, dem Antrag NR 235 nur mit der Maßgabe der folgenden Voraussetzungen, Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:
- Speziell für den Bereich des Innovationsquartiers und der Gärtnerei Friedrich erstellte Klimagutachten, die sowohl die großklimatischen Bedingungen (Kalt- und Frischluftzufuhr aus dem Norden bzw. Nordosten) wie auch die kleinklimatische Beurteilung (Kalt- und Frischluftentstehung in den und um die Bebauungsflächen) berücksichtigen, kommen zu einer positiven Bewertung der der Bebauung.
- Die Einhausung der A661 in der langen Variante (mindestens L 3) wird von der Stadtverordnetenversammlung verbindlich beschlossen und finanziell abgesichert.
- Mindestens 40% der Wohnfläche (BGF) sind als öffentlich geförderte Wohnungen, je zur Hälfte im 1. und
- Förderweg, vorzusehen. Mindestens 20% der Wohnfläche (BGF) sind für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen, vorzusehen.
- Die im Antrag NR 235 vorgesehene Einschränkung der 40%-Quote für öffentlich geförderte Wohnungen auf die durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften erfolgende Wohnbebauung wird aufgehoben. Ebenso aufgehoben wird die Einschränkung der Quote für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen auf Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden.
- Anwendung strenger ökologischer Baukriterien und Verwendung ökologischer Baumaterialien; Errichtung von Gebäuden nach dem Passivhausstandard; Dach- und Fassadenbegrünung (vertikale Gärten).
- Das Quartier soll autofrei sein. Dafür ein Paradies für Fußgänger und Radler. Mit vielen auch überdachten Fahrradstellplätzen. Ansonsten zugänglich nur für Feuerwehr, Rettungsdienste, FES, Anlieferverkehr, Taxis u. ä. Eine Tiefgarage kann nur unter dem Gelände der derzeitigen Autohändler gebaut werden und soll eine der Anzahl der Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharing Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen vorsehen.
- Der ökologisch wertvolle Grünzug in der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand bleibt erhalten. Dazu wird ein Wegekonzept und ein Baumkataster erstellt.
- Auf den nicht bebauten Flächen sollen Klein- und Freizeitgärten in gemeinschaftlich nutz- und begehbare Gartenfläche umgewandelt werden.
- Die Imkerei südlich des Wasserparks bleibt an dieser Stelle erhalten. Der Weg südlich der Imkerei wird öffentlich.
- Das Eichenwäldchen auf dem Hügel südlich des Wasserparks Nähe Dortelweiler Straße bleibt erhalten.
- Neben dem Standort für mindestens eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas auszuweisen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2017, OF 170/3
Betreff: Bebauungsplan Nr. 880
("Innovationsquartier") Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
wird aufgefordert, dem Antrag NR 235 nur mit der Maßgabe der folgenden
Voraussetzungen, Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen: 1. Speziell für den Bereich des Innovationsquartiers
und der Gärtnerei Friedrich erstellte Klimagutachten, die sowohl die
großklimatischen Bedingungen (Kalt- und Frischluftzufuhr aus dem Norden bzw.
Nordosten) wie auch die kleinklimatische Beurteilung (Kalt- und
Frischluftentstehung in den und um die Bebauungsflächen) berücksichtigen,
kommen zu einer positiven Bewertung der der Bebauung. 2. Die Einhausung der A661 in der langen Variante
(mindestens L 3) wird von der Stadtverordnetenversammlung verbindlich
beschlossen und finanziell abgesichert. 3. Mindestens 40% der Wohnfläche (BGF) sind als
öffentlich geförderte Wohnungen, je zur Hälfte im 1. und 2. Förderweg,
vorzusehen. Mindestens 20% der Wohnfläche (BGF) sind für genossenschaftliches
und gemeinschaftliches Wohnen, vorzusehen. 4. Die im Antrag NR 235 vorgesehene Einschränkung
der 40%-Quote für öffentlich geförderte Wohnungen auf die durch öffentliche
Wohnungsbaugesellschaften erfolgende Wohnbebauung wird aufgehoben. Ebenso
aufgehoben wird die Einschränkung der Quote für genossenschaftliches und
gemeinschaftliches Wohnen auf Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der
Stadt Frankfurt befinden. 5.
Anwendung strenger ökologischer Baukriterien und Verwendung ökologischer
Baumaterialien; Errichtung von Gebäuden nach dem Passivhausstandard; Dach- und
Fassadenbegrünung (vertikale Gärten). 6. Das Quartier soll autofrei sein. Dafür ein
Paradies für Fußgänger und Radler. Mit vielen auch überdachten
Fahrradstellplätzen. Ansonsten zugänglich nur für Feuerwehr, Rettungsdienste,
FES, Anlieferverkehr, Taxis u. ä. Eine Tiefgarage kann nur unter dem Gelände
der derzeitigen Autohändler gebaut werden und soll eine der Anzahl der
Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharing Stellplätzen und
Fahrradabstellplätzen vorsehen. 7. Der ökologisch wertvolle Grünzug in der Mitte des
zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand bleibt erhalten. Dazu
wird ein Wegekonzept und ein Baumkataster erstellt. 8. Auf den nicht bebauten Flächen sollen Klein- und
Freizeitgärten in gemeinschaftlich nutz- und begehbare Gartenfläche umgewandelt
werden. 9. Die Imkerei
südlich des Wasserparks bleibt an dieser Stelle erhalten. Der Weg südlich der
Imkerei wird öffentlich. 10.
Das Eichenwäldchen auf dem Hügel südlich des Wasserparks Nähe Dortelweiler
Straße bleibt erhalten. 11.
Neben dem Standort für mindestens eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere
Standorte für Kitas auszuweisen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 18 Auf Wunsch von
ÖkoLinX-ARL wird die Vorlage OF 170/3 ziffernweise abgestimmt.
Beschluss: Anregung OA 128 2017
1.
Der Vorlage NR 235 wird im Rahmen der Vorlagen OA 126 und OA
128 zugestimmt.
2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt.
3.
Die Vorlage OF 170/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der Punkt 8. vom Antragsteller zurückgezogen und die Ziffern 6. 7. und 10.
wie folgt geändert werden: "6. Das Quartier soll weitestgehend
autofrei sein, dafür ein Paradies für Fußgänger und Radler, mit vielen auch
überdachten Fahrradstellplätzen. Eine Tiefgarage soll eine der Anzahl der
Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharingstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen vorsehen. 7. Der ökologisch wertvolle Grünzug in
der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand soll
in das Freiflächenkonzept integriert werden. Dazu wird ein Wegekonzept und
ein Baumkataster erstellt. 10. Neben dem zu prüfenden Standort für eine
Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas
auszuweisen."
Abstimmung: zu 1.
GRÜNE, CDU, 3 SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD
zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Vorspann: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Es dient zur
Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung der Ziffer 1. nicht teilgenommen
hat. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP Ziffer 3.: GRÜNE, SPD,
LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (=
Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Punkt 6.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU,
ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP Ziffer 7.:
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Ziffer 8.: Zurückgezogen Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung CDU und
BFF Ziffer 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)