Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in Seckbach
Inhalt
Anregung vom 16.11.2015, OA 693 entstanden aus Vorlage: OF 360/11 vom 16.10.2015
Betreff: Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach zu erstellen. Bei den Planungen ist ein Anteil von mindestens dreißig Prozent geförderten Wohnungsbaus vorzusehen. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1480, wurde der mit dem Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92, geplante Lebensmittelsupermarkt ersatzlos gestrichen. Daraufhin stellte die ABG Frankfurt Holding die Gespräche mit der Kirchengemeinde über den Ankauf des Geländes ein. In Anbetracht der zahlreich fehlenden Wohnungen in Frankfurt am Main, der optimalen Lage des Geländes sowie der Verkaufsabsichten der katholischen Kirchengemeinde sollten die Planungen zum Wohnungsbau wieder aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11