Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in Seckbach
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 16.11.2015, OA 693 entstanden aus Vorlage:
OF 360/11 vom
16.10.2015 Betreff: Planung und Bau von Wohnungen auf dem
anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach
Vorgang: M 92/11; OA 138/12
OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung
zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach zu
erstellen. Bei den Planungen ist ein Anteil von mindestens dreißig Prozent
geförderten Wohnungsbaus vorzusehen. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
29.03.2012, § 1480, wurde der mit dem Vortrag des Magistrats vom
06.05.2011, M 92, geplante Lebensmittelsupermarkt ersatzlos gestrichen.
Daraufhin stellte die ABG Frankfurt Holding die Gespräche mit der
Kirchengemeinde über den Ankauf des Geländes ein. In Anbetracht der zahlreich
fehlenden Wohnungen in Frankfurt am Main, der optimalen Lage des Geländes sowie
der Verkaufsabsichten der katholischen Kirchengemeinde sollten die Planungen
zum Wohnungsbau wieder aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.05.2011, M 92
Anregung vom
13.02.2012, OA 138
Stellungnahme
des Magistrats vom 29.04.2016, ST 703
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP
26 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 693 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6694, 46. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.01.2016 Aktenzeichen: 61 10