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Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in Seckbach

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.11.2015, OA 693 entstanden aus Vorlage: OF 360/11 vom 16.10.2015 Betreff: Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach zu erstellen. Bei den Planungen ist ein Anteil von mindestens dreißig Prozent geförderten Wohnungsbaus vorzusehen. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1480, wurde der mit dem Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92, geplante Lebensmittelsupermarkt ersatzlos gestrichen. Daraufhin stellte die ABG Frankfurt Holding die Gespräche mit der Kirchengemeinde über den Ankauf des Geländes ein. In Anbetracht der zahlreich fehlenden Wohnungen in Frankfurt am Main, der optimalen Lage des Geländes sowie der Verkaufsabsichten der katholischen Kirchengemeinde sollten die Planungen zum Wohnungsbau wieder aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Anregung vom 13.02.2012, OA 138 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 703 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 693 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6694, 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.01.2016 Aktenzeichen: 61 10

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