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Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 703 Betreff: Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach Das Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 181 mit Rechtskraft vom 01.03.1974. Auf Grundlage der Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" für die Liegenschaft ist eine wohnbauliche Nutzung des Grundstücks rechtlich möglich. Zur Verwertung der Liegenschaft durch Wohnbebauung ist jedoch die Bereitschaft der Kirchengemeinde zur Bebauung oder alternativ die Veräußerung des Grundstücks an einen Kaufinteressenten grundlegende Voraussetzung. Ein Bebauungskonzept wäre durch einen Bauherrn, sei es die Kirchengemeinde oder ein möglicher Folgeeigentümer, zu erarbeiten und daraufhin mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung abzustimmen. In diesem Zuge kann auch die Forderung nach anteiliger Errichtung geförderten Wohnungsbaus in die Gespräche und Verhandlungen mit dem Bauherrn eingebracht werden. Sofern für ein vorgelegtes Bau- und Nutzungskonzept die Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts und unter Beachtung der vorhandenen Umgebungsbebauung hergestellt werden kann, wird von Seiten des Magistrats keine Veranlassung zur Anpassung der Planung in diesem Bereich gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.11.2015, OA 693