Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST
703
Betreff: Planung und Bau
von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in
Seckbach Das Gelände der
Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
B 181 mit Rechtskraft vom 01.03.1974. Auf Grundlage der Festsetzung eines
"Allgemeinen Wohngebietes" für die Liegenschaft ist eine wohnbauliche Nutzung
des Grundstücks rechtlich möglich. Zur Verwertung der Liegenschaft durch Wohnbebauung
ist jedoch die Bereitschaft der Kirchengemeinde zur Bebauung oder alternativ
die Veräußerung des Grundstücks an einen Kaufinteressenten grundlegende
Voraussetzung. Ein Bebauungskonzept wäre durch einen Bauherrn, sei es die
Kirchengemeinde oder ein möglicher Folgeeigentümer, zu erarbeiten und daraufhin
mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung abzustimmen. In diesem Zuge kann
auch die Forderung nach anteiliger Errichtung geförderten Wohnungsbaus in die
Gespräche und Verhandlungen mit dem Bauherrn eingebracht werden. Sofern für ein vorgelegtes Bau- und
Nutzungskonzept die Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage des bestehenden
Planungsrechts und unter Beachtung der vorhandenen Umgebungsbebauung
hergestellt werden kann, wird von Seiten des Magistrats keine Veranlassung zur
Anpassung der Planung in diesem Bereich gesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.11.2015, OA 693