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Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des Atzelbergplatzes

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Betreff: Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1470 (M 200) 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Jahr 2008 eine Planungswerkstatt "Atzelbergplatz" begonnen wurde, deren bisher letzte Sitzung am 14.11.2009 stattfand. Der Magistrat beabsichtigt, nach Entscheidung über diesen Magistratsvortrag die Planungswerkstatt fortzuführen, um insbesondere die Konkretisierung der Planung zur Umgestaltung öffentlicher Platz- und Grünflächen mit den Bürger/-innen zu erörtern. 2. Dem in den Anlagen 1 und 2 dargestellten städtebaulichen Konzept wird als Leitlinie für weitere Planungen zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, das städtebauliche Konzept zu konkretisieren und die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen liegenschaftlichen und planungsrechtlichen Schritte zu ergreifen. Soweit ein Grundstückstausch mit der Kirchengemeinde Maria Rosenkranz oder eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, wird der Magistrat beauftragt, entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und zu beantragen. 3. Der Umgestaltung des Atzelbergplatzes gemäß Anlagen 3 und 4 wird zugestimmt. Die Kostenobergrenze für die in den Anlagen und in der Begründung dieses Magistratsvortrags beschriebenen Maßnahmen beträgt 4,15 Mio. €. Die Maßnahme ist im Haushalt 2010/2011 in der Produktgruppe 13.01 - Stadtplanung, Projektdefinition Nr. 5.003391 Umbau und Neugestaltung des Atzelbergplatzes / Schöneres Frankfurt mit 1,6 Mio. € budgetiert. Die restlichen maximal 2,55 Mio. € werden aus den bisher noch nicht verteilten Ansätzen der Projektdefinitionen Nr. 5.001024 - Verbesserung der öffentlichen Räume - Innenstadt / Schöneres Frankfurt sowie 5.001235 - Zuhause im Stadtteil / Schöneres Frankfurt bereitgestellt. Eine Beordnung erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungverfahrens 2012. 4. Es dient zur Kenntnis, dass ein ca. 31 Bäume umfassender Baumbestand auf dem Atzelbergplatz ausgetauscht werden soll. 17 Bäume sollen auf dem Platz neu gepflanzt werden. Soweit möglich, werden vorhandene Bäume im Projektgebiet oder an anderen Orten wiederverwendet. 5. Es dient zur Kenntnis, dass die ABG Frankfurt Holding beabsichtigt, Teile des Grundstücks der Gemeinde Maria Rosenkranz zu erwerben und die Neubauvorhaben zu realisieren. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat in Verhandlungen das Ziel verfolgt, dass die Kirchengemeinde den Kirchplatz neu gestaltet und der Allgemeinheit dort ein Gehrecht einräumt und dass die Kirchengemeinde im Zusammenhang mit der Errichtung des Wohn- und Geschäftsgebäudes die Kosten der Umgestaltung der angrenzenden öffentlichen Grünfläche übernimmt. Begründung: Zielsetzung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 01.03.2007, § 1470, die Umgestaltung des Atzelbergplatzes in die Prioritätenliste des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Darüber hinaus wurde das Quartier im "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" berücksichtigt. Zur Zielfindung und Optimierung der Planung wurde in der Atzelbergsiedlung eine Planungswerkstatt unter Federführung des Dezernates Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz mit Beteiligung des Dezernates Soziales, Senioren, Jugend und Recht durchgeführt. Die Sitzungen der Planungswerkstatt standen zur Teilnahme allen Interessierten offen, sie haben mit Anwohnern, Eigentümern und im Stadtteil aktiven Menschen öffentlich stattgefunden. Die hier vorgelegten Planungen zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes und zur städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße fundieren auf den breit getragenen Ergebnissen der Planungswerkstatt. Der Atzelbergplatz wurde Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts angelegt, er sollte als einer der schönsten und modernsten Plätze in Frankfurt das Zentrum für die neue Atzelbergsiedlung sein, darüber hinaus sollte Seckbach, das Straßendorf, eine urbane Mitte bekommen. Die Begründung des Bebauungsplans Nr. 181 - Atzelberg - führt dazu aus: "Im Zentrum des Baugebiets ist ein Kerngebiet festgesetzt, das neben gewerblichen Räumen Büroräume für öffentliche Einrichtungen (Gesundheitsverwaltung) und einen Kindergarten aufnehmen wird. Hierin werden sich auch die im Reinen Wohngebiet ausdrücklich ausgeschlossenen Läden zwangsläufig ansiedeln müssen". Der Platz ist eine Fußgängerzone, die Zufahrt ist mit einer Schranke zur Atzelbergstraße gesperrt, bis auf diesen Zugang ist der Platz nur über Treppenanlagen zu erreichen. Außergewöhnlich und beeindruckend ist der Weitblick vom südlichen Platzteil in Richtung Vogelsberg. Die tatsächliche Funktion des Platzes bleibt weit hinter den ursprünglichen Ansprüchen zurück: Die Vernetzung mit den älteren Teilen von Seckbach insbesondere entlang der Wilhelmshöher Straße ist unzureichend, die Ladeneinheiten am Platz genügen nicht mehr aktuellen Flächenanforderungen und verwaisen zum Teil, die Nutzungsdichte auf dem Platz ist gering. In den Erörterungen der Planungswerkstatt wurde schnell deutlich, dass im Sinne einer Revitalisierung des Atzelbergplatzes das Augenmerk nicht allein auf den Atzelbergplatz und seine derzeitige bauliche Beschaffenheit gerichtet werden darf, dass vielmehr die Wegebeziehungen in benachbarte Quartiere sowie die Nutzungen der angrenzenden Gebäude untersucht werden müssen. Wie der Lageplan des städtebaulichen Konzepts in Anlage 1 zeigt, müssen Planungsüberlegungen über den Atzelbergplatz hinausgreifen: im Westen, Norden und Osten bis zur Atzelbergstraße und im Süden bis zur Wilhelmshöher-Straße. Die Kirchengemeinde Maria Rosenkranz liegt unmittelbar unterhalb des Atzelbergplatzes, das ca. 7.500 m2 große Grundstück erstreckt sich bis zur Wilhelmshöher-Straße. Auf der Grundstücksfläche befinden sich zurzeit neben dem Kirchengebäude eine Kindertagesstätte für 40 Kinder, eine Hausmeisterwohnung und der frühere Jugendclub. Außer dem Kirchengebäude sind die Gebäude in einem schlechten Bauzustand und ohne erhebliche Sanierungsmaßnahmen nicht mehr lange zu nutzen. In der Gemeinde hat dies dazu geführt, über eine veränderte Nutzung nachzudenken. In der Planungswerkstatt konnte daher die Fläche in die Planungen aufgenommen werden. Das Planungsgebiet umfasst damit die eigentliche Platzfläche, das Atzelbergplatz-Plateau mit ca. 6.000 m2 und die Fläche der Maria-Rosenkranz-Gemeinde mit ca. 7.500 m2 sowie eine öffentliche Grünfläche mit ca. 1.000 m2. Das Planungskonzept als Ergebnis der Planungswerkstatt zeigen die Anlagen 1 bis 4. Es ist bewusst schematisch dargestellt, da es für eine Weiterentwicklung offen ist. Soweit es Details enthält, sind diese als beispielhafte Illustrationen zu verstehen, die später durch andere Detaillösungen ersetzt werden können. Alternativen: Alternativen sind insbesondere denkbar, indem die Neuordnung auf den Bereich des Atzelbergplatzes begrenzt wird, indem auf einen neuen Lebensmittelmarkt zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmhöher Straße verzichtet wird und/oder indem die Platzgestaltung stärker am vorhandenen Bild des Platzes orientiert wird. Mit der Konzentration auf den engeren Platzbereich würde auf die zur Belebung des Platzes wesentliche Verbesserung der Verbindung zur Wilhelmshöher Straße verzichtet werden. Mit einer Aufgabe eines neuen, großen Lebensmittelmarktes würde die Chance aufgegeben werden, den Atzelbergplatz zu einem wichtigen Zentrum Seckbachs zu entwickeln und positive Impulse auf kleine Läden am Atzelbergplatz auszuüben. Mit einem bestandsorientierten Umbau des Atzelbergplatzes würden Chancen vergeben werden, das Potenzial dieses Platzes wirksam werden zu lassen, ihn stärker zu einem Identifikationspunkt der Bewohner/-innen der Atzelbergsiedlung zu machen und positive soziale und bauliche Entwicklungen der Atzelbergsiedlung zu unterstützen. Für einen deutlich kleineren Markt (mit vollem Lebensmittelsortiment) im Neubau des Wohn- und Geschäftsgebäudes werden keine Chancen gesehen, da die Betreiber auf zunehmend größere Ladeneinheiten abzielen und da dieser Standort sich in Konkurrenz zu großen Läden außerhalb von Seckbach befindet. Lösung: Die hier vorgeschlagene Planung umfasst vier wesentliche Elemente, die sich eng verzahnen und insofern ein integriertes Gesamtkonzept bilden. 1. Umgestaltung des Atzelbergplatzes: Der Raum des Platzes wirkt derzeit unruhig, insbesondere weil die raumbildenden Gebäudefluchten mehrfach vor- bzw. zurückspringen. Die neue Gestaltungskonzeption will demgegenüber mit Baumreihen und Baumgruppen für eine eindeutige Differenzierung zwischen Bewegungsflächen und Aufenthaltsflächen sorgen. Der zentrale Bereich des Platzes, wo alle (Treppen-) Wege sich treffen, ist als freie Platzfläche vorgesehen, die durch eine bodengleich eingebaute und begehbare Brunnenanlage akzentuiert und attraktiviert werden soll. Südöstlich davon definiert ein Hain mit geschnittenen Platanen den Teilbereich des Platzes, der als Aussichtsort mit - bei klarem Wetter - Aussichtsmöglichkeiten zum Spessart für den ruhigen Aufenthalt vorbestimmt ist. Mit einem "Oben" und "Unten" verbindenden Leuchtturm-ähnlichen Gebäude am Platzrand (siehe weiter unten Element 2) wird es möglich, hier ein Café auf Platzniveau und damit eine gastronomische Außenbewirtschaftung dieses Platzbereiches zu erreichen. Die vom Platz ausgehenden bzw. zum Platz führenden Treppen in nordwestlicher sowie in nordöstlicher Richtung sollen für Nutzer mit eingeschränkter Mobilität begehbar bzw. befahrbar gemacht werden, indem Rampenflächen integriert werden. Das zuvor erwähnte "Leuchtturm"-Gebäude wird darüber hinaus einen Aufzug erhalten, der zwischen Atzelbergplatz und dem Niveau des Platzes vor der Kirche öffentlich nutzbar sein soll und im Übrigen den Bewohnern des Gebäudes dient. Randbereiche des Platzes sollen für besondere Nutzungen wie Außengastronomie, Spielen oder Lesen (ein öffentlich nutzbarer Bücherschrank ist vorgesehen) reserviert werden - sie sollen durch Sitzstufen und/oder Baumreihen von den multifunktional nutzbaren Bewegungsflächen getrennt werden. Der südwestliche Platzteil soll abweichend von den zum Teil vorspringenden Gebäudefluchten als klar definierter Weg bestimmt werden. Dazu trägt eine Baumreihe bei, dazu tragen aber auch neue Vorgärten bei, die den dortigen Reihenhäusern zugeordnet werden sollen. Der sich südwestlich anschließende Wendekreis soll ohne Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Gehwegen - auf einem Niveau - erneuert werden, um eine großzügigere Wegeverbindung zwischen Atzelbergstraße und Atzelbergplatz zu gewährleisten. Die derzeit vorhandenen Baumstandorte sollen zugunsten einer neuen Ordnung aufgegeben werden. Vorhandene Bäume sollen nach Möglichkeit innerhalb des Planungsbereichs oder an anderem Ort wiederverwendet werden. Dazu wird ein Baumgutachten zu erarbeiten sein. 2. "Leuchtturm"-Gebäude: Tragende Begründung für dieses Gebäude ist der Wunsch, an hervorragendem Ort auf dem Niveau des Atzelbergplatzes eine Gastronomie zur Erhöhung des öffentlichen Charakters des Platzes und zur Nutzung des Ausblicks zu erhalten - sowie der Wunsch, "unten" und "oben" nicht nur mit einer Treppe, sondern auch mit einem Aufzug zu verbinden. Eine Integration des letzteren in ein Gebäude aber erlaubt eine intensivere Nutzung und verspricht einen sichereren und weniger störanfälligen Betrieb. Für den "Leuchtturm" wird ein Standort vorgeschlagen, der in früheren Zeiten für einen Kirchturm vorgesehen war und für den der bereits erwähnte Bebauungsplan Nr. 181 eine wenn auch kleine überbaubare Fläche festsetzt. Die beiden unteren Geschosse des Gebäudes - zwischen Kirchplatz und Atzelbergplatz - eignen sich für eine kirchliche und/oder soziale Nutzung. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen der Maria-Rosenkranz-Gemeinde ist eine Anmietung dieses Bereichs für Zwecke eines Gemeindesaals vorgesehen. Oberhalb des Cafés befinden sich zwei Vollgeschosse und ein weiteres nach Nordwesten zurückgestaffeltes Geschoss, die mit ca. 600 m2 Bruttogeschossfläche für Wohnzwecke bestens geeignet sind. Die äußere Kontur des Gebäudes und seine Fassaden bedürfen einer sorgfältigen Planung, die die Nachbarschaft des Kirchengebäudes und der vorhandenen Wohnbebauung sensibel berücksichtigt und die die besondere Bedeutung der Gebäudenutzungen hervorhebt. 3. Kirchplatz und öffentliche Grünverbindung: Zwischen Kirche und "Leuchtturm"-Gebäude soll - in der Verantwortung der Maria-Rosenkranz-Gemeinde - ein auch öffentlich begehbarer Kirchplatz entstehen, der über Aufzug und neue Treppen mit dem Atzelbergplatz "korrespondiert" und Teil einer Wegeverbindung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße werden soll. Die Gestaltung des Kirchplatzes bedarf weiterer Planungen seitens der Kirchengemeinde, diese Aufgabe wurde innerhalb der Planungs-werkstatt nicht vertieft bearbeitet. Die öffentliche Grünfläche stellt derzeit ein schmales "Band" dar, das an der Wilhelmshöher Straße beginnt und geradlinig in südwestlicher Richtung bis zur Stützmauer des Atzelbergplatzes verläuft, um dort Anschluss an den Treppenaufgang zu finden. Zukünftig soll sie - und auch das wurde in der Planungswerkstatt nur am Rande besprochen - mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Verbindungsfunktion zu Kirchplatz und Atzelbergplatz zu verdeutlichen. Zugang und Zufahrt von der Wilhelmshöher Straße zur Kirche sollen anders als heute nicht über einen eigenständigen Weg erfolgen, sondern über einen Weg in der öffentlichen Grünfläche. Dieser erhält damit mehr Frequenz und einen öffentlicheren Charakter. Unter Umständen können auch Hauseingänge des weiter unten dargestellten Wohn- und Geschäftsgebäudes von diesem Weg aus erschlossen werden. Der derzeitige Treppenaufgang von der öffentlichen Grünfläche zum Atzelbergplatz soll zugunsten einer neuen Treppe im Bereich des Kirchplatzes aufgegeben werden, weil nur so Aufzug und Treppe nebeneinander realisiert werden können und der Kirchplatz aus seiner Abseitslage befreit werden kann. Im Hinblick auf die Vorteile des Planungskonzepts für die Kirchengemeinde wird der Magistrat nach Entscheidung über diesen Magistratsvortrag Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, die Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche und des Kirchplatzes auf Kosten der Kirchengemeinde zu erreichen. 4. Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung: Die ursprüngliche städtebauliche Konzeption für die Atzelbergsiedlung sah - wie bereits weiter oben erwähnt - vor, alle Einzelhandelsläden und wichtige Dienstleistungsbetriebe am Atzelbergplatz zu konzentrieren, um diesen zum Zentrum der Siedlung zu machen. Ausdruck dessen ist, dass der Bebauungsplan Nr. 181 auf der Westseite des Atzelbergplatzes einen großen Baublock als Kerngebiet festsetzt. Auf der Südseite des Platzes grenzt ein Reines Wohngebiet an, in dem - wie in allen Reinen Wohngebieten der Atzelbergsiedlung - Ausnahmen zugunsten von Läden ausgeschlossen sind. Nordöstlich des Platzes - und das gilt ebenso für große Teile des Grundstücks der Gemeinde Maria Rosenkranz zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Stützmauer des Atzelbergplatzes - dagegen setzt der Bebauungsplan Allgemeine Wohngebiete fest, in denen unter anderem Läden insoweit zulässig sind, als sie "der Versorgung des Gebietes" dienen. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan dem Anliegen einer Konzentration des Einzelhandels auf die Randbereiche des Atzelbergplatzes insofern untreu wird, als er entlang der Wilhelmshöher Straße - und zwar auf deren Nordwestseite - neben dem bereits erwähnten Allgemeinen Wohngebiet Mischgebiete festsetzt, die Einzelhandelsbetriebe zulassen. Mit dem Niedergang der kleinen, Inhabergeführten Läden und dem Wachstum der von den Handelskonzernen nachgefragten Ladengrößen passte das am Atzelbergplatz angebotene Ladenangebot immer weniger mit der Nachfrage überein. Folge waren einerseits Leerstände und Umnutzungen von Läden am Atzelbergplatz, andererseits aber Neueröffnungen großer Einzelhandelsläden außerhalb des Atzelbergplatzes oder außerhalb von Seckbach. Mit dem hier vorgeschlagenen Wohn- und Geschäftsgebäude zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße eröffnet sich erstmals wieder die Chance, dem Atzelbergplatz ein Stück seiner alten Bedeutung zurückzugeben. Das Gebäude liegt zwar unterhalb des Platzniveaus, steht aber mittels des "Leuchtturm"gebäudes durch die aufzuwertende Wegeverbindung über die öffentliche Grünfläche und den Kirchplatz in so direkter Beziehung zum Atzelbergplatz, dass positive Anstöße auch für die Nutzung des Platzes und seine Randnutzungen zu erwarten sind. Der neue Lebensmittelmarkt mit maximal 1.900 qm Verkaufsfläche (Reduktionen der Größe des Gebäudes oder Verschiebungen zwischen Verkaufsfläche, Lager- und Andienungsfläche sowie sonstigen Nebenflächen können zu Unterschreitungen dieser Verkaufsfläche führen) soll auf dem Niveau der Wilhelmshöher Straße liegen, dort seinen Eingang und die Lieferzufahrt finden und sich ohne Höhenstaffelung in das ansteigende Gebäude "eingraben". Unter dem Laden ist eine eingeschossige Tiefgarage mit ca. 88 Stellplätzen vorgesehen, die den Kunden und Beschäftigten des Ladens sowie den Bewohnern der über dem Laden geplanten Wohnungen dienen. Eine zusätzliche Quartiersgarage, wie sie im Rahmen der Planungswerkstatt diskutiert wurde, erwies sich in der nachfolgenden Prüfung als zu aufwändig. Die Tiefgarage soll über in das Gebäude integrierte Rampen direkt von der Wilhelmshöher Straße angefahren werden. Über dem Lebensmittelmarkt ist eine Wohnbebauung vorgesehen, die in drei Zeilen mit jeweils drei Geschossen (ohne zusätzliche Staffelgeschosse) gegliedert wird. Die Bruttogeschossfläche dieser drei Zeilen beträgt insgesamt ca. 3.600 m2, was 30 bis 35 Wohnungen ermöglicht. Die Oberkante der Wohnzeilen soll so weit reduziert werden, dass Besucher des Atzelbergplatzes mit einer Augenhöhe von 1,50 m oder mehr über das Gebäude hinweg sehen können. Damit ist der Fernblick insbesondere in Richtung Spessart nach wie vor gewährleistet, während der - ohnehin bereits jetzt durch Bäume und weiter entfernt liegende Gebäude eingeschränkte - Blick in das ehemalige Urstromtal des Mains weiter reduziert wird. Mit der Verknüpfung von Einkaufen, Parken und Wohnen in einem kompakten Gebäude kann in vorbildlicher Weise gezeigt werden, wie Bauvorhaben flächensparend organisiert werden können. Der vollständige Verzicht auf ebenerdige Stellplätze erlaubt dabei hochwertige Außenanlagen. Die am Standort des geplanten Wohn- und Geschäftsgebäudes vorhandene Kindertagesstätte soll verlagert werden. Dazu bietet sich der nordöstlich des hier beschriebenen Vorhabens befindliche Teil des Grundstücks der Kirchengemeinde an. Gegen das erläuterte Vorhaben könnte eingewandt werden, dass es mit dem System von Versorgungszentren in Seckbach und darüber hinaus in Frankfurt am Main nicht vereinbar wäre und dass es insbesondere negative Auswirkungen auf den Einkaufsbereich Auerfeldstraße/Wilhelmshöher Straße ausüben könnte. Der Magistrat beauftragte daher im Rahmen der Planungswerkstatt die Fa. GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH - mit einer einschlägigen Untersuchung. Ergebnis ist ein Gutachten mit dem Titel "Seckbach, Wilhelmshöher Straße - als Standort für einen Lebens-mittelsupermarkt" vom Juni 2008. Das Gutachten geht von einem neuen Lebensmittelvollsortimenter am hier vorgestellten Standort mit 1.200 bis 1.500 qm Verkaufsfläche aus, kann aber nach Auffassung des Magistrats auf Grund der Eindeutigkeit seiner Aussagen auch auf ein bis zu 1.900 qm Verkaufsfläche großes Vorhaben bezogen werden. Sollte die Beschlussfassung zu diesem Magistratsvortrag und die weitere Entwicklung des Vorhabens zu einem Laden mit deutlich mehr als 1.500 m2 Verkaufsfläche führen, wird der Magistrat aber diese Auffassung überprüfen, indem eine Ergänzung des Gutachtens beauftragt wird. Kernaussagen des Gutachtens sind: - Seckbach ist bei Einzelhandelsangeboten des Nahrungs- und Genussmittel-sektors unterversorgt - die Kaufkraft der Seckbacher Bevölkerung fließt überwiegend in Läden außerhalb des Stadtteils. Vernachlässigt man einen größeren Laden dieses Sortiments im Bereich Borsigallee und die kleinen Läden innerhalb des Stadtteils, so wurden ca. 75 % der auf den Nahrungs- und Genussmittelsektor ausgerichteten Kaufkraft der Seckbacher Bevölkerung außerhalb des Stadtteils ausgegeben. Auch nach Realisierung des neuen Ladens unterhalb des Atzelbergplatzes fließen noch über 50 % der Kaufkraft ab. - Der geplante Lebensmittelvollsortimenter vermindert vor allem die Kaufkraftabflüsse zum Hessen-Center und in den Bereich Victor-Slotosch-Straße, wobei diese Reduktionseffekte unter 8 % des Umsatzes der genannten Standorte sein werden. - Die Auswirkungen des geplanten Marktes auf den Lebensmittel-Discounter der Fa. Lidl in der Arolser Straße liegen "in einem begrenzten Rahmen und sind nicht bestandsgefährdend". - Ähnliches wie zuvor erläutert gilt für Lebensmittelanbieter in den Versorgungszentren in Bergen-Enkheim sowie in Bornheim. - Anders verhält es sich mit dem bestehenden REWE-Markt an der Wilhelmshöher Straße in Seckbach. Dieser Laden mit ca. 300 qm Verkaufsfläche wird vom Gutachter "als nicht mehr zeitgemäß" eingeschätzt. Nach Realisierung des großen Ladens wird er nach Einschätzung des Gutachters - trotz des dann in Seckbach immer noch bestehenden Defizits an Verkaufsflächen - kaum in alter Form weiterbetrieben werden. Der Gutachter hält aber eine "Nachnutzung" zum Beispiel durch einen Drogeriemarkt, einen Getränkemarkt oder einen "Spezialanbieter(s) (z. B. ethnischer Lebensmittelmarkt)" für denkbar. - Insgesamt bewertet das Gutachten das Vorhaben positiv. Es "würde die Vielfalt und Qualität der Grundversorgung im Stadtteil Seckbach verbesser(n) ... Das Vorhaben ist geeignet, die Versorgungsfunktionen zu komplettieren, so dass die mit dem Planobjekt einhergehende Ergänzung der Zentrenstruktur der Stadt Frankfurt am Main als versorgungsstrukturell verträglich und städtebaulich sinnvoll zu bewerten ist." Der Magistrat schließt sich der Analyse und Bewertung des genannten Gutachten an. Er weist ergänzend darauf hin, dass das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept bisher kein Versorgungszentrum in Seckbach - noch nicht einmal in der untersten Kategorie D - feststellen konnte. Mit der Revitalisierung des Standorts Atzelbergplatz in der hier vorgeschlagenen Form ergibt sich dagegen die Chance, ein Versorgungszentrum in Übereinstimmung mit den Kriterien des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu entwickeln. Der Umstand, dass Seckbach auch nach Realisierung des hier vorgeschlagenen Ladens weit von einer Vollversorgung im Nahrungs- und Genussmittelbereich entfernt ist, könnte vermuten lassen, dass der vorhandene kleine REWE-Markt durch das neue Vorhaben nicht gefährdet ist. Indem der Gutachter dennoch eine negative Prognose für das Weiterbestehen des REWE-Marktes formuliert, macht er deutlich, als wie prekär er die Konkurrenzfähigkeit dieses Marktes auf Grund seiner relativ geringen Größe sieht. Der Magistrat hat mit Vertretern der Fa. REWE die Zukunftsaussichten des bestehenden REWE-Ladens in Seckbach erörtert. Letztere werden von den Vertretern der Fa. REWE unabhängig von der Realisierung des hier vorgeschlagenen Einzelhandelsvorhabens negativ eingeschätzt. Der vorhandene Laden könne nur einen geringen Teil der Seckbacher Kaufkraft binden. Nachdem eine Modernisierung vor einigen Jahren zunächst einen Anstieg des Umsatzes bewirkt hätte, seien jetzt tendenziell wieder Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Sofern das hier vorgeschlagene Projekt gutgeheißen wird, wird sich der Magistrat beim Betreiber des neuen großen Marktes dafür einsetzen, dass dieser eine angemessene Nachfolgenutzung für den voraussichtlich aufzugebenden REWE-Laden in Seckbach findet. REWE wäre bereit, sich gegebenenfalls - bei Anmietung des neuen Ladens - für eine befriedigende Nachfolgenutzung zum Beispiel in Form eines "Nahkauf"-Ladens zu engagieren. Gegen das erläuterte Vorhaben könnte weiter eingewendet werden, dass es zu einer unverträglichen Mehrbelastung der Wilhelmshöher Straße mit Autoverkehr führen wird. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass das Vorhaben sich in städtebaulich integrierter Lage befindet und daher auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus gut erreichbar ist und dass das Vorhaben Seckbach-bezogen ist und keine Kunden von außen anziehen wird. Das Vorhaben vermindert den Kaufkraftabfluss von Seckbach in benachbarte Stadtteile und wird daher eine Reduktion von Fahrten in weiter entfernt liegende Versorgungszentren bewirken. Da Verkehre von und nach Seckbach im Wesentlichen über die Wilhelmshöher Straße fließen, ist insgesamt so eher eine Minderung als eine Mehrung von Autofahrten auf der Wilhelmshöher Straße zu erwarten. Kosten: Die Kosten der drei neuen Gebäude ("Leuchtturm" (inklusive auch öffentlich nutzbarem Aufzug), Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung, Kindertagesstätte) sind von dritter Seite, außerhalb des städtischen Haushalts zu finanzieren. Bezüglich des Umbaus von Kirchplatz und öffentlicher Grünfläche geht der Magistrat davon aus, dass dafür erforderliche Kosten von der Kirchengemeinde übernommen werden. Die Kosten für die Erneuerung des Atzelbergplatzes inklusive des Umbaus der Treppenanlagen werden auf maximal 4,15 Mio. € geschätzt. Die Erneuerungsmaßnahme umfasst im Westen noch den Wendekreis der Atzelbergstraße, beginnt im Norden am Kopfpunkt der Treppenanlage und schließt die Treppenabgänge in östlicher Richtung mit ein. Darin enthalten sind auch die Kosten für eine neue Stützwand im Bereich des sogenannten "Leuchtturm"-Gebäudes. Der Magistrat ist bestrebt, in weiteren Verhandlungen die zuletzt genannten Kosten dem Bauherrn des "Leuchtturm"-Gebäudes zuzuordnen. Im Erfolgsfall würden sich die insgesamt geschätzten Kosten entsprechend reduzieren. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Etatantrag E 206 vom 11.03.2010 wurde das Projekt Atzelbergplatz in die Kategorie der in den Jahren 2012 folgende zu realisierenden Maßnahmen aufgenommen. Da mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2010/2011 aber zugleich dem Antrag des Magistrats stattgegeben wurde, für dieses Projekt Investitionsmittel in Höhe von 1,6 Mio. € aus dem Haushalt 2009 in den Doppelthaushalt 2010/11 zu übertragen, kann mit dem Bau bereits im Jahre 2011 begonnen werden - sofern Ausführungsplanung und Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen dies erlauben. Die für die Fertigstellung des Projekts zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 2,55 Mio. € wird der Magistrat für den Haushalt 2012 beantragen. In Abhängigkeit vom Mittelabfluss bei anderen Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt wird dabei zu entscheiden sein, ob Mittel umgeschichtet oder zusätzlich beantragt werden müssen. Für die Unterhaltung der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz ist mit Kosten von jährlich ca. 15.000 € zu rechnen. Die Deckung der Folgekosten ist innerhalb der für die Bauunterhaltung zuständigen Dezernate sicherzustellen. Anlage 1-4 (ca. 965 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.05.2011, NR 24 Antrag vom 15.06.2011, NR 39 Anregung vom 06.06.2011, OA 26 Antrag vom 14.05.2011, OF 7/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2006, M 200 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 Antrag vom 31.08.2014, OF 264/11 Anregung vom 16.09.2014, OA 553 Antrag vom 16.10.2015, OF 360/11 Anregung vom 16.11.2015, OA 693 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 31.05.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 92 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 24 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 26 2011 1. Die Vorlage M 92 dient unter Hinweis auf OA 26 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 7/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Punkt 2. der vorletzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung FREIE WÄHLER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 14 Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung der Vorlagen M 92/11 und NR 24/11 wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 24 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2011, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 24 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 26 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO I, TOP 20 Der Geschäftsordnungsantrag von SPD und LINKE., die Beratung der Vorlagen M 92, NR 24, NR 39 und OA 26 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER bei Enthaltung der Bunte abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 24 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 26 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 26), FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); Bunte (= Votum im Plenum) zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 92, NR 24 und OA 26 = Enthaltung) REP (NR 24 = Annahme, OA 26 = vereinfachtes Verfahren) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 24 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Vorlage OA 26 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Gärtner, Reininger, Sylvia Weber und auf der Heide dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 26), FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und NPD zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 321, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 61 0

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