Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des Atzelbergplatzes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Betreff: Städtebauliche Neuordnung zwischen
Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des
Atzelbergplatzes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1470 (M 200)
1. Es dient zur Kenntnis, dass im Jahr 2008 eine
Planungswerkstatt "Atzelbergplatz" begonnen wurde, deren bisher letzte Sitzung
am 14.11.2009 stattfand. Der Magistrat beabsichtigt, nach Entscheidung über
diesen Magistratsvortrag die Planungswerkstatt fortzuführen, um insbesondere
die Konkretisierung der Planung zur Umgestaltung öffentlicher Platz- und
Grünflächen mit den Bürger/-innen zu erörtern. 2. Dem in den Anlagen 1 und 2 dargestellten
städtebaulichen Konzept wird als Leitlinie für weitere Planungen zugestimmt.
Der Magistrat wird beauftragt, das städtebauliche Konzept zu konkretisieren und
die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen liegenschaftlichen und
planungsrechtlichen Schritte zu ergreifen. Soweit ein Grundstückstausch mit der
Kirchengemeinde Maria Rosenkranz oder eine Änderung des Bebauungsplans
erforderlich ist, wird der Magistrat beauftragt, entsprechende Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und zu beantragen. 3. Der Umgestaltung des Atzelbergplatzes gemäß
Anlagen 3 und 4 wird zugestimmt. Die Kostenobergrenze für die in den Anlagen
und in der Begründung dieses Magistratsvortrags beschriebenen Maßnahmen beträgt
4,15 Mio. €. Die
Maßnahme ist im Haushalt 2010/2011 in der Produktgruppe 13.01 - Stadtplanung,
Projektdefinition Nr. 5.003391 Umbau und Neugestaltung des Atzelbergplatzes /
Schöneres Frankfurt mit 1,6 Mio. € budgetiert. Die restlichen maximal 2,55 Mio. € werden aus
den bisher noch nicht verteilten Ansätzen der Projektdefinitionen Nr. 5.001024
- Verbesserung der öffentlichen Räume - Innenstadt / Schöneres Frankfurt sowie
5.001235 - Zuhause im Stadtteil / Schöneres Frankfurt bereitgestellt. Eine
Beordnung erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungverfahrens 2012.
4. Es dient zur Kenntnis, dass ein ca. 31 Bäume
umfassender Baumbestand auf dem Atzelbergplatz ausgetauscht werden soll. 17
Bäume sollen auf dem Platz neu gepflanzt werden. Soweit möglich, werden
vorhandene Bäume im Projektgebiet oder an anderen Orten wiederverwendet.
5. Es dient zur Kenntnis, dass die ABG Frankfurt
Holding beabsichtigt, Teile des Grundstücks der Gemeinde Maria Rosenkranz zu
erwerben und die Neubauvorhaben zu realisieren. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat in
Verhandlungen das Ziel verfolgt, dass die Kirchengemeinde den Kirchplatz neu
gestaltet und der Allgemeinheit dort ein Gehrecht einräumt und dass die
Kirchengemeinde im Zusammenhang mit der Errichtung des Wohn- und
Geschäftsgebäudes die Kosten der Umgestaltung der angrenzenden öffentlichen
Grünfläche übernimmt. Begründung: Zielsetzung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
01.03.2007, § 1470, die Umgestaltung des Atzelbergplatzes in die
Prioritätenliste des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Darüber
hinaus wurde das Quartier im "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft"
berücksichtigt. Zur Zielfindung und Optimierung der Planung wurde in der
Atzelbergsiedlung eine Planungswerkstatt unter Federführung des Dezernates
Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz mit Beteiligung des Dezernates Soziales,
Senioren, Jugend und Recht durchgeführt. Die Sitzungen der Planungswerkstatt
standen zur Teilnahme allen Interessierten offen, sie haben mit Anwohnern,
Eigentümern und im Stadtteil aktiven Menschen öffentlich stattgefunden. Die
hier vorgelegten Planungen zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes und zur
städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße
fundieren auf den breit getragenen Ergebnissen der Planungswerkstatt. Der Atzelbergplatz wurde Anfang der 70er Jahre des
letzten Jahrhunderts angelegt, er sollte als einer der schönsten und modernsten
Plätze in Frankfurt das Zentrum für die neue Atzelbergsiedlung sein, darüber
hinaus sollte Seckbach, das Straßendorf, eine urbane Mitte bekommen. Die
Begründung des Bebauungsplans Nr. 181 - Atzelberg - führt dazu aus: "Im Zentrum
des Baugebiets ist ein Kerngebiet festgesetzt, das neben gewerblichen Räumen
Büroräume für öffentliche Einrichtungen (Gesundheitsverwaltung) und einen
Kindergarten aufnehmen wird. Hierin werden sich auch die im Reinen Wohngebiet
ausdrücklich ausgeschlossenen Läden zwangsläufig ansiedeln müssen". Der Platz
ist eine Fußgängerzone, die Zufahrt ist mit einer Schranke zur Atzelbergstraße
gesperrt, bis auf diesen Zugang ist der Platz nur über Treppenanlagen zu
erreichen. Außergewöhnlich und beeindruckend ist der Weitblick vom südlichen
Platzteil in Richtung Vogelsberg. Die tatsächliche Funktion des Platzes bleibt weit
hinter den ursprünglichen Ansprüchen zurück: Die Vernetzung mit den älteren
Teilen von Seckbach insbesondere entlang der Wilhelmshöher Straße ist
unzureichend, die Ladeneinheiten am Platz genügen nicht mehr aktuellen
Flächenanforderungen und verwaisen zum Teil, die Nutzungsdichte auf dem Platz
ist gering. In den Erörterungen der
Planungswerkstatt wurde schnell deutlich, dass im Sinne einer Revitalisierung
des Atzelbergplatzes das Augenmerk nicht allein auf den Atzelbergplatz und
seine derzeitige bauliche Beschaffenheit gerichtet werden darf, dass vielmehr
die Wegebeziehungen in benachbarte Quartiere sowie die Nutzungen der
angrenzenden Gebäude untersucht werden müssen. Wie der Lageplan des
städtebaulichen Konzepts in Anlage 1 zeigt, müssen Planungsüberlegungen über
den Atzelbergplatz hinausgreifen: im Westen, Norden und Osten bis zur
Atzelbergstraße und im Süden bis zur Wilhelmshöher-Straße. Die Kirchengemeinde Maria Rosenkranz liegt
unmittelbar unterhalb des Atzelbergplatzes, das ca. 7.500 m2 große Grundstück
erstreckt sich bis zur Wilhelmshöher-Straße. Auf der Grundstücksfläche befinden
sich zurzeit neben dem Kirchengebäude eine Kindertagesstätte für 40 Kinder,
eine Hausmeisterwohnung und der frühere Jugendclub. Außer dem Kirchengebäude
sind die Gebäude in einem schlechten Bauzustand und ohne erhebliche
Sanierungsmaßnahmen nicht mehr lange zu nutzen. In der Gemeinde hat dies dazu
geführt, über eine veränderte Nutzung nachzudenken. In der Planungswerkstatt
konnte daher die Fläche in die Planungen aufgenommen werden. Das Planungsgebiet
umfasst damit die eigentliche Platzfläche, das Atzelbergplatz-Plateau mit ca.
6.000 m2 und die Fläche der Maria-Rosenkranz-Gemeinde mit ca. 7.500 m2 sowie
eine öffentliche Grünfläche mit ca. 1.000 m2. Das Planungskonzept als Ergebnis der
Planungswerkstatt zeigen die Anlagen 1 bis 4. Es ist bewusst schematisch
dargestellt, da es für eine Weiterentwicklung offen ist. Soweit es Details
enthält, sind diese als beispielhafte Illustrationen zu verstehen, die später
durch andere Detaillösungen ersetzt werden können. Alternativen: Alternativen sind insbesondere denkbar, indem die
Neuordnung auf den Bereich des Atzelbergplatzes begrenzt wird, indem auf einen
neuen Lebensmittelmarkt zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmhöher Straße
verzichtet wird und/oder indem die Platzgestaltung stärker am vorhandenen Bild
des Platzes orientiert wird. Mit der Konzentration auf den engeren Platzbereich
würde auf die zur Belebung des Platzes wesentliche Verbesserung der Verbindung
zur Wilhelmshöher Straße verzichtet werden. Mit einer Aufgabe eines neuen,
großen Lebensmittelmarktes würde die Chance aufgegeben werden, den
Atzelbergplatz zu einem wichtigen Zentrum Seckbachs zu entwickeln und positive
Impulse auf kleine Läden am Atzelbergplatz auszuüben. Mit einem
bestandsorientierten Umbau des Atzelbergplatzes würden Chancen vergeben werden,
das Potenzial dieses Platzes wirksam werden zu lassen, ihn stärker zu einem
Identifikationspunkt der Bewohner/-innen der Atzelbergsiedlung zu machen und
positive soziale und bauliche Entwicklungen der Atzelbergsiedlung zu
unterstützen. Für einen deutlich kleineren Markt (mit vollem
Lebensmittelsortiment) im Neubau des Wohn- und Geschäftsgebäudes werden keine
Chancen gesehen, da die Betreiber auf zunehmend größere Ladeneinheiten abzielen
und da dieser Standort sich in Konkurrenz zu großen Läden außerhalb von
Seckbach befindet.
Lösung: Die hier vorgeschlagene Planung umfasst vier
wesentliche Elemente, die sich eng verzahnen und insofern ein integriertes
Gesamtkonzept bilden. 1. Umgestaltung des Atzelbergplatzes: Der Raum des
Platzes wirkt derzeit unruhig, insbesondere weil die raumbildenden
Gebäudefluchten mehrfach vor- bzw. zurückspringen. Die neue
Gestaltungskonzeption will demgegenüber mit Baumreihen und Baumgruppen für eine
eindeutige Differenzierung zwischen Bewegungsflächen und Aufenthaltsflächen
sorgen. Der zentrale Bereich des Platzes, wo alle (Treppen-) Wege sich treffen,
ist als freie Platzfläche vorgesehen, die durch eine bodengleich eingebaute und
begehbare Brunnenanlage akzentuiert und attraktiviert werden soll. Südöstlich
davon definiert ein Hain mit geschnittenen Platanen den Teilbereich des
Platzes, der als Aussichtsort mit - bei klarem Wetter - Aussichtsmöglichkeiten
zum Spessart für den ruhigen Aufenthalt vorbestimmt ist. Mit einem "Oben" und
"Unten" verbindenden Leuchtturm-ähnlichen Gebäude am Platzrand (siehe weiter
unten Element 2) wird es möglich, hier ein Café auf Platzniveau und damit eine
gastronomische Außenbewirtschaftung dieses Platzbereiches zu erreichen. Die vom Platz ausgehenden bzw. zum Platz führenden
Treppen in nordwestlicher sowie in nordöstlicher Richtung sollen für Nutzer mit
eingeschränkter Mobilität begehbar bzw. befahrbar gemacht werden, indem
Rampenflächen integriert werden. Das zuvor erwähnte "Leuchtturm"-Gebäude wird
darüber hinaus einen Aufzug erhalten, der zwischen Atzelbergplatz und dem
Niveau des Platzes vor der Kirche öffentlich nutzbar sein soll und im Übrigen
den Bewohnern des Gebäudes dient. Randbereiche des Platzes sollen für besondere
Nutzungen wie Außengastronomie, Spielen oder Lesen (ein öffentlich nutzbarer
Bücherschrank ist vorgesehen) reserviert werden - sie sollen durch Sitzstufen
und/oder Baumreihen von den multifunktional nutzbaren Bewegungsflächen getrennt
werden. Der südwestliche Platzteil soll
abweichend von den zum Teil vorspringenden Gebäudefluchten als klar definierter
Weg bestimmt werden. Dazu trägt eine Baumreihe bei, dazu tragen aber auch neue
Vorgärten bei, die den dortigen Reihenhäusern zugeordnet werden sollen. Der
sich südwestlich anschließende Wendekreis soll ohne Höhenunterschiede zwischen
Fahrbahn und Gehwegen - auf einem Niveau - erneuert werden, um eine
großzügigere Wegeverbindung zwischen Atzelbergstraße und Atzelbergplatz zu
gewährleisten. Die derzeit vorhandenen Baumstandorte
sollen zugunsten einer neuen Ordnung aufgegeben werden. Vorhandene Bäume sollen
nach Möglichkeit innerhalb des Planungsbereichs oder an anderem Ort
wiederverwendet werden. Dazu wird ein Baumgutachten zu erarbeiten sein.
2.
"Leuchtturm"-Gebäude: Tragende Begründung für dieses Gebäude ist der Wunsch, an
hervorragendem Ort auf dem Niveau des Atzelbergplatzes eine Gastronomie zur
Erhöhung des öffentlichen Charakters des Platzes und zur Nutzung des Ausblicks
zu erhalten - sowie der Wunsch, "unten" und "oben" nicht nur mit einer Treppe,
sondern auch mit einem Aufzug zu verbinden. Eine Integration des letzteren in
ein Gebäude aber erlaubt eine intensivere Nutzung und verspricht einen
sichereren und weniger störanfälligen Betrieb. Für den "Leuchtturm" wird ein
Standort vorgeschlagen, der in früheren Zeiten für einen Kirchturm vorgesehen
war und für den der bereits erwähnte Bebauungsplan Nr. 181 eine wenn auch
kleine überbaubare Fläche festsetzt. Die beiden unteren Geschosse des Gebäudes
- zwischen Kirchplatz und Atzelbergplatz - eignen sich für eine kirchliche
und/oder soziale Nutzung. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen der
Maria-Rosenkranz-Gemeinde ist eine Anmietung dieses Bereichs für Zwecke eines
Gemeindesaals vorgesehen. Oberhalb des Cafés befinden sich zwei Vollgeschosse
und ein weiteres nach Nordwesten zurückgestaffeltes Geschoss, die mit ca. 600
m2 Bruttogeschossfläche für Wohnzwecke bestens geeignet sind. Die äußere Kontur
des Gebäudes und seine Fassaden bedürfen einer sorgfältigen Planung, die die
Nachbarschaft des Kirchengebäudes und der vorhandenen Wohnbebauung sensibel
berücksichtigt und die die besondere Bedeutung der Gebäudenutzungen
hervorhebt. 3. Kirchplatz und öffentliche
Grünverbindung: Zwischen Kirche und "Leuchtturm"-Gebäude soll - in der
Verantwortung der Maria-Rosenkranz-Gemeinde - ein auch öffentlich begehbarer
Kirchplatz entstehen, der über Aufzug und neue Treppen mit dem Atzelbergplatz
"korrespondiert" und Teil einer Wegeverbindung zwischen Atzelbergplatz und
Wilhelmshöher Straße werden soll. Die Gestaltung des Kirchplatzes bedarf
weiterer Planungen seitens der Kirchengemeinde, diese Aufgabe wurde innerhalb
der Planungs-werkstatt nicht vertieft bearbeitet. Die öffentliche Grünfläche
stellt derzeit ein schmales "Band" dar, das an der Wilhelmshöher Straße beginnt
und geradlinig in südwestlicher Richtung bis zur Stützmauer des
Atzelbergplatzes verläuft, um dort Anschluss an den Treppenaufgang zu finden.
Zukünftig soll sie - und auch das wurde in der Planungswerkstatt nur am Rande
besprochen - mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Verbindungsfunktion zu
Kirchplatz und Atzelbergplatz zu verdeutlichen. Zugang und Zufahrt von der
Wilhelmshöher Straße zur Kirche sollen anders als heute nicht über einen
eigenständigen Weg erfolgen, sondern über einen Weg in der öffentlichen
Grünfläche. Dieser erhält damit mehr Frequenz und einen öffentlicheren
Charakter. Unter Umständen können auch Hauseingänge des weiter unten
dargestellten Wohn- und Geschäftsgebäudes von diesem Weg aus erschlossen
werden. Der derzeitige Treppenaufgang von der öffentlichen Grünfläche zum
Atzelbergplatz soll zugunsten einer neuen Treppe im Bereich des Kirchplatzes
aufgegeben werden, weil nur so Aufzug und Treppe nebeneinander realisiert
werden können und der Kirchplatz aus seiner Abseitslage befreit werden kann. Im
Hinblick auf die Vorteile des Planungskonzepts für die Kirchengemeinde wird der
Magistrat nach Entscheidung über diesen Magistratsvortrag Verhandlungen mit dem
Ziel aufnehmen, die Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche und des
Kirchplatzes auf Kosten der Kirchengemeinde zu erreichen. 4. Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung: Die ursprüngliche städtebauliche Konzeption für die
Atzelbergsiedlung sah - wie bereits weiter oben erwähnt - vor, alle
Einzelhandelsläden und wichtige Dienstleistungsbetriebe am Atzelbergplatz zu
konzentrieren, um diesen zum Zentrum der Siedlung zu machen. Ausdruck dessen
ist, dass der Bebauungsplan Nr. 181 auf der Westseite des Atzelbergplatzes
einen großen Baublock als Kerngebiet festsetzt. Auf der Südseite des Platzes
grenzt ein Reines Wohngebiet an, in dem - wie in allen Reinen Wohngebieten der
Atzelbergsiedlung - Ausnahmen zugunsten von Läden ausgeschlossen sind.
Nordöstlich des Platzes - und das gilt ebenso für große Teile des Grundstücks
der Gemeinde Maria Rosenkranz zwischen der Wilhelmshöher Straße und der
Stützmauer des Atzelbergplatzes - dagegen setzt der Bebauungsplan Allgemeine
Wohngebiete fest, in denen unter anderem Läden insoweit zulässig sind, als sie
"der Versorgung des Gebietes" dienen. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der
Bebauungsplan dem Anliegen einer Konzentration des Einzelhandels auf die
Randbereiche des Atzelbergplatzes insofern untreu wird, als er entlang der
Wilhelmshöher Straße - und zwar auf deren Nordwestseite - neben dem bereits
erwähnten Allgemeinen Wohngebiet Mischgebiete festsetzt, die
Einzelhandelsbetriebe zulassen. Mit dem Niedergang der kleinen, Inhabergeführten
Läden und dem Wachstum der von den Handelskonzernen nachgefragten Ladengrößen
passte das am Atzelbergplatz angebotene Ladenangebot immer weniger mit der
Nachfrage überein. Folge waren einerseits Leerstände und Umnutzungen von Läden
am Atzelbergplatz, andererseits aber Neueröffnungen großer Einzelhandelsläden
außerhalb des Atzelbergplatzes oder außerhalb von Seckbach. Mit dem hier
vorgeschlagenen Wohn- und Geschäftsgebäude zwischen Atzelbergplatz und
Wilhelmshöher Straße eröffnet sich erstmals wieder die Chance, dem
Atzelbergplatz ein Stück seiner alten Bedeutung zurückzugeben. Das Gebäude
liegt zwar unterhalb des Platzniveaus, steht aber mittels des
"Leuchtturm"gebäudes durch die aufzuwertende Wegeverbindung über die
öffentliche Grünfläche und den Kirchplatz in so direkter Beziehung zum
Atzelbergplatz, dass positive Anstöße auch für die Nutzung des Platzes und
seine Randnutzungen zu erwarten sind. Der neue Lebensmittelmarkt mit maximal 1.900 qm
Verkaufsfläche (Reduktionen der Größe des Gebäudes oder Verschiebungen zwischen
Verkaufsfläche, Lager- und Andienungsfläche sowie sonstigen Nebenflächen können
zu Unterschreitungen dieser Verkaufsfläche führen) soll auf dem Niveau der
Wilhelmshöher Straße liegen, dort seinen Eingang und die Lieferzufahrt finden
und sich ohne Höhenstaffelung in das ansteigende Gebäude "eingraben". Unter dem
Laden ist eine eingeschossige Tiefgarage mit ca. 88 Stellplätzen vorgesehen,
die den Kunden und Beschäftigten des Ladens sowie den Bewohnern der über dem
Laden geplanten Wohnungen dienen. Eine zusätzliche Quartiersgarage, wie sie im
Rahmen der Planungswerkstatt diskutiert wurde, erwies sich in der nachfolgenden
Prüfung als zu aufwändig. Die Tiefgarage soll über in das Gebäude integrierte
Rampen direkt von der Wilhelmshöher Straße angefahren werden. Über dem Lebensmittelmarkt ist eine Wohnbebauung
vorgesehen, die in drei Zeilen mit jeweils drei Geschossen (ohne zusätzliche
Staffelgeschosse) gegliedert wird. Die Bruttogeschossfläche dieser drei Zeilen
beträgt insgesamt ca. 3.600 m2, was 30 bis 35 Wohnungen ermöglicht. Die
Oberkante der Wohnzeilen soll so weit reduziert werden, dass Besucher des
Atzelbergplatzes mit einer Augenhöhe von 1,50 m oder mehr über das Gebäude
hinweg sehen können. Damit ist der Fernblick insbesondere in Richtung Spessart
nach wie vor gewährleistet, während der - ohnehin bereits jetzt durch Bäume und
weiter entfernt liegende Gebäude eingeschränkte - Blick in das ehemalige
Urstromtal des Mains weiter reduziert wird. Mit der Verknüpfung von Einkaufen, Parken und Wohnen
in einem kompakten Gebäude kann in vorbildlicher Weise gezeigt werden, wie
Bauvorhaben flächensparend organisiert werden können. Der vollständige Verzicht
auf ebenerdige Stellplätze erlaubt dabei hochwertige Außenanlagen. Die am Standort des geplanten Wohn- und
Geschäftsgebäudes vorhandene Kindertagesstätte soll verlagert werden. Dazu
bietet sich der nordöstlich des hier beschriebenen Vorhabens befindliche Teil
des Grundstücks der Kirchengemeinde an. Gegen das erläuterte Vorhaben könnte eingewandt
werden, dass es mit dem System von Versorgungszentren in Seckbach und darüber
hinaus in Frankfurt am Main nicht vereinbar wäre und dass es insbesondere
negative Auswirkungen auf den Einkaufsbereich Auerfeldstraße/Wilhelmshöher
Straße ausüben könnte. Der Magistrat beauftragte daher im Rahmen der
Planungswerkstatt die Fa. GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
- mit einer einschlägigen Untersuchung. Ergebnis ist ein Gutachten mit dem
Titel "Seckbach, Wilhelmshöher Straße - als Standort für einen
Lebens-mittelsupermarkt" vom Juni 2008. Das Gutachten geht von einem neuen
Lebensmittelvollsortimenter am hier vorgestellten Standort mit 1.200 bis 1.500
qm Verkaufsfläche aus, kann aber nach Auffassung des Magistrats auf Grund der
Eindeutigkeit seiner Aussagen auch auf ein bis zu 1.900 qm Verkaufsfläche
großes Vorhaben bezogen werden. Sollte die Beschlussfassung zu diesem
Magistratsvortrag und die weitere Entwicklung des Vorhabens zu einem Laden mit
deutlich mehr als 1.500 m2 Verkaufsfläche führen, wird der Magistrat aber diese
Auffassung überprüfen, indem eine Ergänzung des Gutachtens beauftragt wird.
Kernaussagen des Gutachtens sind: - Seckbach ist bei Einzelhandelsangeboten des
Nahrungs- und Genussmittel-sektors unterversorgt - die Kaufkraft der Seckbacher
Bevölkerung fließt überwiegend in Läden außerhalb des Stadtteils.
Vernachlässigt man einen größeren Laden dieses Sortiments im Bereich
Borsigallee und die kleinen Läden innerhalb des Stadtteils, so wurden ca. 75 %
der auf den Nahrungs- und Genussmittelsektor ausgerichteten Kaufkraft der
Seckbacher Bevölkerung außerhalb des Stadtteils ausgegeben. Auch nach
Realisierung des neuen Ladens unterhalb des Atzelbergplatzes fließen noch über
50 % der Kaufkraft ab. - Der geplante Lebensmittelvollsortimenter vermindert
vor allem die Kaufkraftabflüsse zum Hessen-Center und in den Bereich
Victor-Slotosch-Straße, wobei diese Reduktionseffekte unter 8 % des Umsatzes
der genannten Standorte sein werden. - Die Auswirkungen des geplanten Marktes auf den
Lebensmittel-Discounter der Fa. Lidl in der Arolser Straße liegen "in einem
begrenzten Rahmen und sind nicht bestandsgefährdend". - Ähnliches wie zuvor erläutert gilt für
Lebensmittelanbieter in den Versorgungszentren in Bergen-Enkheim sowie in
Bornheim. - Anders verhält es sich mit dem
bestehenden REWE-Markt an der Wilhelmshöher Straße in Seckbach. Dieser Laden
mit ca. 300 qm Verkaufsfläche wird vom Gutachter "als nicht mehr zeitgemäß"
eingeschätzt. Nach Realisierung des großen Ladens wird er nach Einschätzung des
Gutachters - trotz des dann in Seckbach immer noch bestehenden Defizits an
Verkaufsflächen - kaum in alter Form weiterbetrieben werden. Der Gutachter hält
aber eine "Nachnutzung" zum Beispiel durch einen Drogeriemarkt, einen
Getränkemarkt oder einen "Spezialanbieter(s) (z. B. ethnischer
Lebensmittelmarkt)" für denkbar. - Insgesamt bewertet das Gutachten das Vorhaben
positiv. Es "würde die Vielfalt und Qualität der Grundversorgung im Stadtteil
Seckbach verbesser(n) ... Das Vorhaben ist geeignet, die Versorgungsfunktionen
zu komplettieren, so dass die mit dem Planobjekt einhergehende Ergänzung der
Zentrenstruktur der Stadt Frankfurt am Main als versorgungsstrukturell
verträglich und städtebaulich sinnvoll zu bewerten ist." Der Magistrat schließt sich der Analyse und Bewertung
des genannten Gutachten an. Er weist ergänzend darauf hin, dass das von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept
bisher kein Versorgungszentrum in Seckbach - noch nicht einmal in der untersten
Kategorie D - feststellen konnte. Mit der Revitalisierung des Standorts
Atzelbergplatz in der hier vorgeschlagenen Form ergibt sich dagegen die Chance,
ein Versorgungszentrum in Übereinstimmung mit den Kriterien des Einzelhandels-
und Zentrenkonzepts zu entwickeln. Der Umstand, dass Seckbach auch nach Realisierung des
hier vorgeschlagenen Ladens weit von einer Vollversorgung im Nahrungs- und
Genussmittelbereich entfernt ist, könnte vermuten lassen, dass der vorhandene
kleine REWE-Markt durch das neue Vorhaben nicht gefährdet ist. Indem der
Gutachter dennoch eine negative Prognose für das Weiterbestehen des
REWE-Marktes formuliert, macht er deutlich, als wie prekär er die
Konkurrenzfähigkeit dieses Marktes auf Grund seiner relativ geringen Größe
sieht. Der Magistrat hat mit Vertretern der
Fa. REWE die Zukunftsaussichten des bestehenden REWE-Ladens in Seckbach
erörtert. Letztere werden von den Vertretern der Fa. REWE unabhängig von der
Realisierung des hier vorgeschlagenen Einzelhandelsvorhabens negativ
eingeschätzt. Der vorhandene Laden könne nur einen geringen Teil der Seckbacher
Kaufkraft binden. Nachdem eine Modernisierung vor einigen Jahren zunächst einen
Anstieg des Umsatzes bewirkt hätte, seien jetzt tendenziell wieder
Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Sofern das hier vorgeschlagene Projekt gutgeheißen
wird, wird sich der Magistrat beim Betreiber des neuen großen Marktes dafür
einsetzen, dass dieser eine angemessene Nachfolgenutzung für den
voraussichtlich aufzugebenden REWE-Laden in Seckbach findet. REWE wäre bereit,
sich gegebenenfalls - bei Anmietung des neuen Ladens - für eine befriedigende
Nachfolgenutzung zum Beispiel in Form eines "Nahkauf"-Ladens zu engagieren.
Gegen das erläuterte Vorhaben könnte weiter
eingewendet werden, dass es zu einer unverträglichen Mehrbelastung der
Wilhelmshöher Straße mit Autoverkehr führen wird. Demgegenüber ist darauf
hinzuweisen, dass das Vorhaben sich in städtebaulich integrierter Lage befindet
und daher auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus gut erreichbar ist und
dass das Vorhaben Seckbach-bezogen ist und keine Kunden von außen anziehen
wird. Das Vorhaben vermindert den Kaufkraftabfluss von Seckbach in benachbarte
Stadtteile und wird daher eine Reduktion von Fahrten in weiter entfernt
liegende Versorgungszentren bewirken. Da Verkehre von und nach Seckbach im
Wesentlichen über die Wilhelmshöher Straße fließen, ist insgesamt so eher eine
Minderung als eine Mehrung von Autofahrten auf der Wilhelmshöher Straße zu
erwarten. Kosten: Die Kosten der drei neuen Gebäude ("Leuchtturm"
(inklusive auch öffentlich nutzbarem Aufzug), Einzelhandelsmarkt mit
Wohnbebauung, Kindertagesstätte) sind von dritter Seite, außerhalb des
städtischen Haushalts zu finanzieren. Bezüglich des Umbaus von Kirchplatz und
öffentlicher Grünfläche geht der Magistrat davon aus, dass dafür erforderliche
Kosten von der Kirchengemeinde übernommen werden. Die Kosten für die Erneuerung des Atzelbergplatzes
inklusive des Umbaus der Treppenanlagen werden auf maximal 4,15 Mio. €
geschätzt. Die Erneuerungsmaßnahme umfasst im Westen noch den Wendekreis der
Atzelbergstraße, beginnt im Norden am Kopfpunkt der Treppenanlage und schließt
die Treppenabgänge in östlicher Richtung mit ein. Darin enthalten sind auch die
Kosten für eine neue Stützwand im Bereich des sogenannten
"Leuchtturm"-Gebäudes. Der Magistrat ist bestrebt, in weiteren Verhandlungen
die zuletzt genannten Kosten dem Bauherrn des "Leuchtturm"-Gebäudes zuzuordnen.
Im Erfolgsfall würden sich die insgesamt geschätzten Kosten entsprechend
reduzieren. Mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zum Etatantrag E 206 vom 11.03.2010 wurde das
Projekt Atzelbergplatz in die Kategorie der in den Jahren 2012 folgende zu
realisierenden Maßnahmen aufgenommen. Da mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt
2010/2011 aber zugleich dem Antrag des Magistrats stattgegeben wurde, für
dieses Projekt Investitionsmittel in Höhe von 1,6 Mio. € aus dem Haushalt
2009 in den Doppelthaushalt 2010/11 zu übertragen, kann mit dem Bau bereits im
Jahre 2011 begonnen werden - sofern Ausführungsplanung und Ausschreibung und
Vergabe von Bauleistungen dies erlauben. Die für die Fertigstellung des
Projekts zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 2,55 Mio. € wird der
Magistrat für den Haushalt 2012 beantragen. In Abhängigkeit vom Mittelabfluss
bei anderen Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt wird dabei
zu entscheiden sein, ob Mittel umgeschichtet oder zusätzlich beantragt werden
müssen. Für die Unterhaltung der
Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz ist mit Kosten von jährlich ca. 15.000
€ zu rechnen. Die Deckung der Folgekosten ist innerhalb der für die
Bauunterhaltung zuständigen Dezernate sicherzustellen. Anlage 1-4 (ca.
965 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
31.05.2011, NR 24
Antrag vom 15.06.2011,
NR 39
Anregung vom
06.06.2011, OA 26
Antrag vom
14.05.2011, OF 7/11
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.10.2006, M 200
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 125
Antrag vom
31.08.2014, OF
264/11
Anregung vom 16.09.2014, OA 553
Antrag vom
16.10.2015, OF
360/11
Anregung vom 16.11.2015, OA 693
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 31.05.2011, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 92 auf den Ausschuss für Planung,
Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
24 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte 2. Sitzung des OBR 11
am 06.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 26 2011
1. Die Vorlage
M 92 dient unter Hinweis auf OA 26 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 7/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Punkt 2. der
vorletzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung FREIE
WÄHLER 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP
14 Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung der
Vorlagen M 92/11 und NR 24/11 wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN
abgelehnt. Bericht:
TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 24 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte 1. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2011, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage NR 24 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage OA 26 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO I, TOP 20
Der Geschäftsordnungsantrag von SPD und LINKE., die
Beratung der Vorlagen M 92, NR 24, NR 39 und OA 26 bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und
GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER bei Enthaltung
der Bunte abgelehnt. Bericht:
TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 24 wird für erledigt erklärt.
3. Der Vorlage
NR 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 26 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im
Rahmen OA 26), FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (=
Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung); Bunte (= Votum im Plenum) zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE
und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: NPD (M 92, NR 24 und OA 26 = Enthaltung) REP (NR 24 =
Annahme, OA 26 = vereinfachtes Verfahren) 3. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO I, TOP 12
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 92 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 24 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage
NR 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. a) Die
Vorlage OA 26 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Gärtner, Reininger, Sylvia Weber und
auf der Heide dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im
Rahmen OA 26), FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (=
Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte
und NPD zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung)
zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (=
Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 321, 3. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 61 0