Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach
Begründung
dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach zu erstellen. Bei den Planungen ist ein Anteil von mindestens dreißig Prozent geförderter Wohnungsbau vorzusehen Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1480, wurde der mit der M 92/11 geplante Lebensmittelsupermarkt ersatzlos gestrichen. Daraufhin stellte die städtische ABG Holding die Gespräche mit der Kirchengemeinde über den Ankauf des Geländes ein. In Anbetracht der zahlreich fehlenden Wohnungen in Frankfurt, der optimalen Lage des Geländes sowie der Verkaufsabsichten der katholischen Kirchengemeinde, sollten die Planungen zum Wohnungsbau wieder aufgenommen werden.