Umgestaltung Atzelbergplatz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M
125 Betreff:
Umgestaltung Atzelbergplatz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 16.06.2011, § 321 (M 92) 1. Der Umgestaltung des
Atzelbergplatzes wird entsprechend der beigefügten Planunterlage zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel für die
Baumaßnahme mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 3.519.000,-- € werden
bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2012
bis 2015 Mittel in Höhe von 4.150.000,- € in der Produktgruppe 13.01,
Projektdefinition 5.003391 vorgesehen sind; b) das vorhandene Anlagenbauwerk (Platzfläche mit
vorgelagertem Wendehammer) zum 31.12.2011 einen Restbuchwert von
ca. 104.000,-- € hat, der als einmalige Sonderabschreibung zu
behandeln ist, c) die Jahresfolgekosten in Höhe von
284.720,-- € sichergestellt sind. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der
städtebaulichen Neuordnung des Atzelbergplatzes im Platzbereich 35 Bäume
gefällt werden müssen. 5. Der Baumfällung wird zugestimmt. Ein Ausgleich ist
durch Neupflanzungen von 17 Bäumen im Platzbereich vorgesehen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
01.03.2007, § 1470, die Umgestaltung des Atzelbergplatzes in die
Prioritätenliste des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Zur
Zielfindung und Optimierung der Planung wurde in der Atzelbergsiedlung eine
Planungswerkstatt durchgeführt. Das vorläufige Ergebnis der Planungswerkstatt
war die Vorplanung zur Neugestaltung des Platzes, die am 16.06.2011, § 321
durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die Planungswerkstatt
wurde nach dem Beschluss der Vorplanung weitergeführt und soll in einer
Begleitung der Baumaßnahme durch die Anwohner und ansässigen Initiativen
münden. Die Neugestaltung des Platzes und
seiner Randbereiche soll die ursprünglich angestrebte Funktion als Treff- und
Aufenthaltspunkt der Atzelbergsiedlung stärken. Ziel ist es, eine Belebung des
Platzes durch die Gestaltung (z. B. Brunnen) und die Schaffung von
Aufenthaltsqualitäten zu erzielen. Darüber hinaus sollen bereits vorhandene
Angebote (z. B. Wochenmarkt) gestärkt und der vorhandene Leerstand in den
Randbereichen verringert werden. Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, dass die
Kirchengemeinde den Kirchplatz neu gestaltet und der Allgemeinheit dort ein
Gehrecht einräumt und dass die Kirchengemeinde im Zusammenhang mit der
Errichtung des Wohn- und Geschäftsgebäudes die Kosten der Umgestaltung der
angrenzenden öffentlichen Grünfläche übernimmt. Aufgrund zeitlicher
Verschiebungen und einer notwendigen Änderung des Bebauungskonzeptes zwischen
Wilhelmshöher Straße und Atzelbergplatz wird die Umgestaltung des Platzes
vorgezogen. Von der Umgestaltung des Platzes soll der untere Bereich der
Maria-Rosenkranz-Gemeinde ebenfalls profitieren. Bei einer prognostizierten Bauzeit von mindestens
1 Jahr wird ein Baubeginn noch im Jahr 2012 angestrebt. B - Alternativen Keine Der vorliegende Entwurf folgt dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 321, "Städtebauliche Neuordnung
zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des
Atzelbergplatzes", aufgrund des Vortrags des Magistrats vom 06.05.2011, M
92. C - Lösung Das Planungsgebiet ist gekennzeichnet durch die stark
bewegten topografischen Verhältnisse der bestehenden Platzfläche. Zwischen den
einzelnen Teilbereichen bestehen Höhenunterschiede von bis zu 11,00 m
(130,43 m ü. NN im Bereich Wendehammer bzw.
119,42 m ü. NN im Bereich Kirche). Ein Großteil des
Höhenunterschiedes wird durch eine Stützwand mit integrierter Treppenanlage am
südöstlichen Rand der Platzfläche überwunden. Die Platzfläche weist eine recht
inhomogene Gestaltung auf; im zentralen Platzbereich wechseln sich
verschiedenartige Pflaster- und Plattenbeläge ab. Die bestehende Platzfläche beinhaltet mehrere
Standorte von Baumgruppen und Einzelbäumen; in den Randbereichen im Süden und
Südosten befinden sich einzelne Grünflächen mit Sträuchern und Bäumen. Nördlich
des Anwesens Atzelbergplatz Nr. 10 befindet sich eine Brunnenanlage. Am
westlichen Rand des Planungsgebiets erfolgt der Anschluss an die
Atzelbergstraße. Hier besteht eine als Wendehammer ausgebildete Fahrbahn. Eine
beschrankte Zufahrt im Bereich des Wendehammers stellt die einzige Andienung
der Fläche des Atzelbergplatzes dar, von allen anderen Richtungen ist die
Platzfläche nur über Treppen und Rampen, die nicht barrierefrei ausgebaut sind,
zu erreichen. Die überplante Fläche beträgt ca.
6.000 m2. Hiervon entfallen ca. 640 m2 auf die Fahrbahn des
Wendehammers. Der Zustand der Oberflächen, insbesondere im Platzbereich und im
Bereich der Treppenanlagen, ist als schlecht zu bezeichnen. Durch die vorgesehene Baumaßnahme wird die
Platzfläche aufgewertet und in ihrer Funktion als Aufenthalts- und
Begegnungsort gestärkt. Die zentrale Platzfläche erhält eine einheitliche
Gestaltung und wird höhentechnisch als homogene Fläche entwickelt. Die
Höhenunterschiede zur bestehenden Bebauung in den Randbereichen werden durch
terrassenartige Flächen überwunden. Die Randbereiche (Terrassen) sowie die
Zufahrten erhalten ebenfalls eine einheitliche Gestaltung, werden jedoch
optisch von der zentralen Platzfläche abgegrenzt. Die Gestaltung setzt sich im
Bereich des Wendehammers unter Berücksichtigung der verkehrlich-technischen
Belange fort. Am südlichen Rand der Platzfläche entstehen ein Platanenhain und
eine Aussichtsplattform. Im nördlichen Anschlussbereich wird eine Anlieferzone
errichtet. Die Platzfläche erhält barrierefreie
Elemente und ist zukünftig von allen Seiten barrierefrei nutzbar. Bestehende
Rampenanlagen mit Steigungen von bis zu 20 % werden zurückgebaut und durch
Rampenanlagen ersetzt. Die zentrale Platzfläche erhält taktile
Leitelemente. Die Ausstattung der Platzfläche, die
sich teils in sehr schlechtem Zustand zeigt, wird erneuert. Hierbei wird die
bestehende Brunnenanlage durch einen Neubau im Zentrum des Platzes ersetzt.
Möblierung und Bepflanzung werden erneuert, um die Aufenthaltsfunktion der
Platzfläche aufzuwerten. Um eine DIN-gerechte Beleuchtung der Platzfläche und
somit eine Erhöhung der Sicherheit zu gewährleisten, werden die
Beleuchtungsanlagen ebenfalls erneuert. Die bestehende Stützmauer wird teilweise durch eine
neue, in der Lage veränderte Stützmauer ersetzt. Die Planung berücksichtigt die
spätere optionale Realisierung eines Leuchtturmgebäudes im Bereich des
Kirchenvorplatzes, wobei die Platzgestaltung von der Umsetzung dieses Vorhabens
unabhängig ist.
Zur Belebung des Atzelbergplatzes
bzw. des gesamten Viertels soll die zentrale Platzfläche weiterhin für einen
Wochenmarkt genutzt werden. In den Randbereichen der Platzfläche (vor allem im
Bereich des Gebäudes Atzelbergplatz Nr. 9 - 11) werden Möglichkeiten zur
gastronomischen Außenbewirtung geschaffen. Der Wendehammer im Bereich der Anwesen
Atzelbergstraße Nr. 32 - 46 bleibt in seiner Funktion erhalten. Der Innenrand
der Wendefahrbahn ist durch eine Baumscheibe begrenzt, die gegenüber dem
Bestand geometrisch angepasst und vergrößert wird. Die Fahrbahn wird auf das
notwendige Maß zurückgebaut und durch Asphalt, der farblich an das angrenzende
Betonsteinpflaster angepasst wird, befestigt. Die Fahrbahn wird durch einen
4 cm hohen Bord begrenzt. Dadurch soll einen einheitliche Gestaltung und
Aufwertung dieses Bereiches erreicht werden. Die zentrale Platzfläche zwischen den Anwesen
Atzelbergplatz Nr. 10, Nr. 5 und Nr. 9 - 11 wird in mehrere
Bereiche strukturiert. Der südöstliche Randbereich wird als Platanenhain mit
einer wassergebundenen Deckschicht und anschließender Aussichtsplattform
gestaltet. Der Platanenhain erhält umlaufend eine offene Rinne zur Entwässerung
der umliegenden Platzbereiche. Die Randbereiche vor den Gebäuden Atzelbergplatz
Nr. 5 bzw. Nr. 9 - 11 werden plateauartig von der Platzfläche abgetrennt. Die
Begrenzung erfolgt durch Sitzstufen aus Betonfertigteilen. In der Mitte der
zentralen Platzfläche kommt großformatiges Pflaster zur Ausführung. Ein
überfahrbarer Brunnen wird in die Platzfläche integriert. Die Zufahrt zur Platzfläche erfolgt analog der
Bestandssituation zwischen den Gebäuden Atzelbergplatz Nr. 1 - 5 und
Nr. 2 - 8. Dieser Bereich erhält eine Baumreihe in der zentralen Achse.
Die Gebäude auf der Südostseite der Zufahrt erhalten Vorgärten mit einer Tiefe
von je 2,75 m. Die Anbindung am nordwestlichen Ende des
Planungsgebietes erfolgt über eine Treppenanlage mit integrierten Rampen. Die
Rampen werden gemäß den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA
2011) mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 1,80 m und einer
Längsneigung von 6 % ausgeführt Auf die Treppen werden beidseitig
nutzbare, beleuchtete Handläufe integriert. Zwischen den Gebäuden Atzelbergplatz Nr. 13 - 15
und dem Kirchengebäude Maria Rosenkranz erfolgt die fußläufige Anbindung
ebenfalls mittels Treppenanlagen mit integrierten Rampen. Die Rampen weisen
eine Länge von 4,00 m, eine Breite von 1,50 m und eine Längsneigung
von 6 % auf. Zur weiteren Verbindung der oberen mit der unteren Ebene ist
in diesem Bereich die Errichtung einer Rampenanlage zwischen alter und neuer
Stützmauer vorgesehen. Hierzu wird die bestehende Stützmauer auf einer Länge
von ca. 27,50 m erhalten und in der Höhe angepasst. Eine Treppenanlage an
der westlichen Gebäudeecke des Kirchengebäudes ergänzt die Fußwegverbindung. In
diesen Bereichen werden beleuchtete Handläufe auf jeder Seite vorgesehen.
Die zentrale Platzfläche erhält eine Oberfläche aus
Betonsteinpflaster bzw. -platten. 16 großformatige Platten der Abmessungen
40x40 cm werden von jeweils zweireihigen Läuferreihen aus Betonpflaster
der Abmessungen 16x24 cm eingefasst. Entstehende Restbreiten an den
Rändern der Platzfläche werden durch das Pflaster der Läuferreihen (ggf.
zugeschnitten) ausgeglichen. Die Platzfläche erhält eine durchgängige, von
Nordwest nach Südost abfallende Neigung von 2,5 %. Unmittelbar
nordwestlich des Platanenhains befindet sich der entwässerungstechnische
Tiefpunkt. Zu den nordwestlichen und südöstlichen Rändern der Platzfläche
(Richtung Pizzeria bzw. Richtung Wendehammer) steigt der Platz mit einer
Neigung von 2,5 - 3,5 %. In der Mittelachse des Platzes sowie rund um den
Platanenhain wird die Läuferreihe mit einem höhentechnischen Versatz von
1 cm als Rinne ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt mittels offener
Pflasterrinnen in Straßenabläufe 300x500 mm. Um die geplante Brunnenanlage
kommt eine Schlitzrinne zur Ausführung, um bergseitig zufließendes
Oberflächenwasser vor der Brunnenanlage aufzufangen und eine Vermischung des
Oberflächenwassers mit dem Brunnenwasser zu verhindern. Der vorgesehene Platanenhain erhält
eine wassergebundene Decke. Die Breite der Hainfläche beträgt ca. 12,00 m,
eingepasst in das Pflasterraster der Platzfläche. Die Fläche erhält ein
Dachprofil in Uhrglasform. Die Querneigung beträgt 3,0 bis 4,0 %. Die
Einfassung der wassergebundenen Fläche erfolgt mittels Tiefbord T 10/30,
das anfallende Oberflächenwasser wird in einer umlaufenden Pflasterrinne
gefasst und über Straßeneinläufe abgeleitet. Der Platanenhain wird mit
Sitzmöbeln (Bänken) bestückt, sodass hier, unmittelbar an der
Aussichtsplattform, ein Verweilen im Schatten der Bäume ermöglicht wird.
Im Bereich der Anwesen Atzelbergplatz Nr. 2 - 8
bzw. Nr. 1 - 5 ist vom Wendehammer aus eine Zufahrt zur Platzfläche für
Marktbeschicker, Rettungsdienste sowie Betriebsdienst- und Entsorgungsfahrzeuge
vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Vorgärten der Anwesen Atzelbergplatz
Nr. 2 - 8 und den Rändern der mittig gelegenen Baumstandorte beträgt
4,00 m. Die Fläche zwischen den Baumstandorten und den Gebäuden
Atzelbergplatz Nr. 1 - 3 erfüllt Aufenthaltsfunktionen für Fußgänger und
kann bei Bedarf mit Spielgeräten oder Sitzmöbeln bestückt werden. Der betreffende Bereich erhält ein umgekehrtes
Dachprofil mit einer offenen Pflasterrinne unmittelbar nordwestlich der
Baumstandorte. Die Querneigung richtet sich nach den Zugängen zu den
angrenzenden Gebäuden und beträgt ca. 3,0 %. Der gesamte Bereich ist mit
einer Längsneigung von ca. 4,0 % in Richtung der Platzfläche geneigt. Die
Oberfläche wird mit Betonpflastersteinen im Format 16x24 cm
ausgeführt. Bei den Eingangsbereichen der Gebäude
Atzelbergplatz Nr. 1, 3 und 5 wird hinsichtlich einer barrierefreien
Zugangsmöglichkeit im Gegensatz zur vorhandenen Situation im weiteren
Planungsprozess ein stufenloser Zugang angestrebt. Eine detaillierte Planung
hierzu erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Im Bereich der Anwesen Atzelbergplatz
Nr. 13 - 15 wird ein Zugang zur Platzfläche über eine Treppen- und
Rampenanlage vorgesehen. Die Breite des Zugangs beträgt im Bereich der
Treppenanlage ca. 7,00 m und verringert sich am Gebäude Atzelbergplatz
Nr. 15 auf eine lichte Weite von 4,00 m. Als Material ist Granit
vorgesehen. Die Treppenanlage erhält beidseitig Handläufe. Die Oberfläche wird
mit Betonpflastersteinen ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt durch quer
eingebaute Kastenrinnen im Abstand von 20 - 25 m. Die
Oberflächenentwässerung wird durch eine ausreichende Längsneigung in Richtung
Nordosten gewährleistet. Eine ausgeprägte Querneigung ist in diesem Bereich
nicht vorgesehen.
Die Zugangsbereiche der Gebäude
Atzelbergplatz Nr. 5 bzw. Nr. 9 - 11 werden plateauförmig von der
zentralen Platzfläche abgetrennt. Die Oberfläche wird mit Betonpflastersteinen
im Format 16x24 cm ausgeführt. Die Breite des so entstehenden Vorplatzes
beträgt 4,00 m vor Gebäude Nr. 5 sowie ca. 7,70 m vor Gebäude
Nr. 9 - 11. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Flächen wird über die
integrierte Rampenanlage im Nordosten gewährleistet. Die Entwässerung erfolgt
mit einer Neigung von ca. 2,0 % vom Gebäude weg. Auf eine stärkere
Querneigung wurde im Hinblick auf die vorgesehene Außenbewirtung im Bereich des
Gebäudes Nr. 9 - 11 und unter Berücksichtigung der verhältnismäßig kleinen
Fläche verzichtet. Der Anschlussbereich an die Atzelbergstraße am
nordwestlichen Ausbauende wird um einen Anlieferplatz ergänzt. Die bestehende
Grünfläche im Bereich der Anwesen Atzelbergstraße Nr. 66-68 bleibt
unberührt. Lediglich die Einfassung soll in Betonstein erneuert werden. Die
bestehende Treppenanlage wird in Granitstein erneuert und erhält einen
beidseitig nutzbaren, beleuchteten Handlauf. Die Oberfläche der
Fußgängerflächen wird mit Betonpflastersteinen im Format 40x40 cm
ausgeführt. Der Anlieferbereich wird in Großpflaster ausgeführt und durch einen
4 cm-Tiefbord von der Fahrbahn abgetrennt. In den Randbereichen der Platzfläche erfolgt die
Führung sehbehinderter Menschen entlang der "inneren Leitlinie".
Diese gestaltet sich größtenteils als Hauswand oder als Stützmauer. Im Bereich
der Anwesen Atzelbergplatz Nr. 2-8 erfolgt die Führung entlang der dort
vorgesehenen Vorgärten. Diese erhalten hierzu eine Einfassung mit Tiefbord und
einem Bordanschlag von 4 cm. Im zentralen Platzbereich erfolgt die Führung
mittels taktiler Elemente gemäß des "Arbeitsplans Barrierefreiheit"
der Stadt Frankfurt. Zur Führung kommen einreihige Rillenplatten zur
Ausführung, die in einem zentralen Aufmerksamkeitsfeld aus Noppenplatten
zusammenführen. Zur Verhinderung illegalen Gehwegparkens kommen im
Bereich des Wendehammers sowie im nordwestlichen Anschlussbereich an die
Atzelbergstraße Poller im Gehwegbereich zum Ausführung. Der Einsatz der Poller
wird auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt. Zwischen den Gebäuden
Atzelbergstraße Nr. 44 - 46 und Atzelbergplatz Nr. 2 wird eine
Zufahrtsbeschränkung zur Platzfläche vorgesehen. Die Beleuchtung im Planungsgebiet
wird grundhaft erneuert. Im Platzbereich sind Leuchten mit einer Masthöhe von 6
m vorgesehen, in den angrenzenden Bereichen werden 4 m hohe Maste verwendet.
Als Leuchtentyp soll eine Schmuckleuchte (Typ Vector) verwendet werden, wie sie
bereits am Mainufer zum Einsatz kommt. Zur Illumination des Platanenhains sind
acht Bodeneinbaustrahler vorgesehen. Die Beleuchtungsplanung erfolgt in enger
Abstimmung mit der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH und wird im Rahmen
der Ausführungsplanung konkretisiert. Die vorgesehenen Möblierungselemente (Bänke,
Sitzmöbel) sollen sich entsprechend ihrer Funktion und des Standortes
gestalterisch in den Platz einfügen. Die Platzfläche soll frei gehalten werden.
Einerseits um die geplante Brunnenanlage zur Geltung kommen zu lassen,
andererseits um weitere Nutzungen (Markt) zu berücksichtigen. Deshalb sollen am
Rand des Platzes, in der Nähe des Brunnens und unter dem Platanenhain
Sitzmöglichkeiten angeboten werden. Ein im Bestand auf dem Platz befindlicher
Bücherschrank wird abgebaut, bauzeitlich gelagert und nach Herstellung der
Platzfläche wieder aufgebaut. Weitere notwendige Möblierungen, wie Mülleimer
und Poller, werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Notwendige
technische Einbauten sollen in Wände oder Mauern integriert bzw. unterirdisch
ausgeführt werden. Die auf dem Platz befindliche Brunnenanlage wird im
Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch einen Neubau in der zentralen
Platzmitte ersetzt. Es soll ein ebenerdiger Brunnen in der Größe von ca. 4 x 4
m entstehen. Die Ausstattung soll 9 Sprudler mit Beleuchtung beinhalten. Die
Sprudelhöhe kann bis zu 1,5 m geregelt werden. Für die im Zuge der Baumaßnahme entfallenden Bäume
sind 17 Neupflanzungen im Platzbereich vorgesehen. Grundsätzlich sollen im
Zufahrtsbereich kleinkronige Bäume und im Platzbereich großkronige Bäume
gepflanzt werden. Die Baumsorten sind in der Baureifplanung noch zu bestimmen.
Die Entfernung der bestehenden 35 Bäume auf dem Platz und den Randbereichen
wurde im Vorfeld mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. Insbesondere im Platzbereich und dem Zufahrtsbereich
zum Platz sind die Standortbedingungen für die vorhandenen Bäume schlecht, was
sich im Wuchsbild der Bäume abbildet (siehe Bilder 1 und 3). In der jüngeren
Vergangenheit waren bereits Bäume aufgrund der Erreichung des
pflanzenspezifischen Alters abgängig. Darüber hinaus werden während der
Baumaßnahme Eingriffe in den Wurzelraum unvermeidlich sein, was
Überlebensmöglichkeiten der bestehenden Bäume erheblich reduziert. Eine
Umpflanzung dieser Bäume ist aufgrund des Alters der Bäume und der damit
verbundenen eingeschränkten Lebensfähigkeit nicht sinnvoll. Im Bereich der östlichen Treppenanlage und der
Stützwand sind die Bäume aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten nicht zu
erhalten. Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Platzbereich, sowie
die Schaffung eines übersichtlichen Raumes (Verbesserung des
Sicherheitsgefühls) bedingen den Abbruch der vorhandenen Hochbeete. Die
Möglichkeit einer Wiederverwendung von einzelnen Bäumen wird im weiteren
Verlauf der Baureifplanung in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt
geprüft. Bild 1:
Platzbereich Bild 2: Östliche Treppenanlage Bild 3:
Zufahrtsbereich
Die bestehenden Bäume im Bereich
des Wendehammers und im nördlichen Anschlussbereich werden erhalten und sind
bauzeitlich vor Beschädigung zu schützen. Im Bereich des Platanenhains soll die
Oberfläche wassergebunden ausgeführt werden. Alle anderen Baumscheiben sollen
durch gusseiserne Baumroste begehbar sein. Durch die Neugestaltung des Atzelbergplatzes und den
damit verbundenen Erdbaumaßnahmen ergibt sich die Möglichkeit, den neu zu
pflanzenden Bäumen Standortbedingungen zu schaffen, die es erlauben, einen
entsprechenden Wuchs und somit ein ansehnliches Erscheinungsbild auszubilden.
Insbesondere ist eine Verschattung des Platzes in den Sommermonaten gewünscht,
was zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des lokalen Klimas beiträgt.
Gegenwärtig ist dies nicht gegeben. Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche
Bestandsleitungen. Von der Umbaumaßnahme betroffen sind: Trinkwasser (NRM
Netzdienste Rhein-Main GmbH), Mischwasser (SEF Stadtentwässerung Frankfurt),
Telekommunikation (Deutsche Telekom), Elektrizitätsversorgung (NRM),
Gasversorgung (NRM). Die vorliegende Planung wurde den Versorgern bereits zur
Kenntnis gegeben und ist weitestgehend abgestimmt. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die
Investitionskosten für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes betragen
insgesamt 3.519.000,- €
Im
Investitionsprogramm 2012 bis 2015 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von
4.150.000,- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003391
angemeldet 4.150.000,- €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angabe der Jahresraten: Bisher
verausgabt 200.000,- €
2012
1.500.000,- € 2013
1.200.000,- € 2014
619.000,- € 3. Folgeinvestitionen: - keine -
4. Jahresfolgekosten: 4.1
Persönliche Ausgaben
- keine -
4.2
Sachkosten
4.2.1 Produktgruppe
16.03
Straßenbau:
6.000 m2 ́ 1,30 €/m2 7.800,-
€
Stützmauer:
5,0 % ́ 1.069.825,- € 53.491,-
€
Beleuchtung:
5,0 % ́ 238.000,- € 11.900,-
€
4.2.2 Produktgruppe
21.01
Brunnenanlage:
pauschal 15.000,-
€
4.2.3
Produktgruppe 22.09
Grün- und
Freiflächen, mit Mobiliar:
5,0 % ́ 211.400,- € 10.570,-
€
Summe
Sachkosten 98.761,- €