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Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)

Vorlagentyp: OA

Begründung

Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA 485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt.

Inhalt

Anregung vom 05.10.2015, OA 669 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 17.09.2015

Betreff: Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA 485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Begründung: Seit Jahren stehen unzählige wilde Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt am Main im öffentlichen Raum oder durch den öffentlichen Raum erreichbar herum. Durch die wild aufgestellten Altkleidersammelbehälter entstehen meist Ablagerungsplätze für illegale Abfälle. Es gibt legal aufgestellte Altkleidersammelbehälter der gemeinnützigen Vereine, wie z. B. Roten Kreuzes, Malteser etc., die nur auf extra zugeteilten Flächen aufgestellt sind. Dafür haben die gemeinnützigen Vereine der Stadt Frankfurt eine jährliche Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Container zu entrichten. Illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter sind gebührenfrei. Sämtliche Bemühungen bezüglich der Beseitigung der Altkleidersammelbehälter im Bereich der Stadt Frankfurt haben bisher keine Früchte getragen. Alleine im Bereich des Gebietes Fechenheim gibt es über 35 illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass das illegale Aufstellen nicht unterbunden werden könnte, wenn die Container auf privatem Grund stehen. Dazu wurde der Verwaltung das entsprechende Urteil einer anderen hessischen Gemeinde zu gesandt, welche das Problem in den Griff bekommen hat. Nach einer juristischen Bewertung durch den Magistrat wurden die Unternehmen angeschrieben. Als Ergebnis auf die Anschreiben ist festzustellen, dass zwei illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter um 50 Zentimeter vom Bürgersteig zurückgestellt und zwei illegal Altkleidersammelbehälter um 90 Grad gedreht wurden. Ein illegal aufgestellter Altkleidersammelbehälter ist nicht mehr an seinem Platz, sämtliche anderen Altkleidersammelbehälter stehen nach wie vor auf ihrem Platz. Nach Aussage des Roten Kreuzes werden sämtliche Plätze, auf denen sich die genehmigten Altkleidersammelbehälter befinden, auf eigene Kosten regelmäßig von einem dazu eingesetzten Mitarbeiter überprüft. Dabei ergibt sich häufig, dass neben genehmigten Altkleidersammelbehälter illegale Altkleidersammelbehälter aufgestellt werden. Der Magistrat berichtete am 19.09.2014, dass ausreichend Rechtsmittel vorhanden seien, um das wilde Aufstellen auf privatem Grund und im öffentlichem Raum zu verhindern. Bei Recherchen ist aufgefallen, dass dies nicht nur im Ortsbezirk 11 ein riesiges Problem ist, sondern anscheinend auch in anderen Stadtteilen. Es gab dazu in der Vergangenheit bereits Anträge aus anderen Ortsbeiräten. Es kann nicht sein, den legalen gemeinnützigen Betreibern Gebühren abzuverlangen, andererseits die illegalen Betreiber einfach ohne Gebühren davonkommen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren sind den legalen Aufstellern daher rückwirkend zum 01.01.2011 gutzuschreiben, bis der Wildwuchs der illegal aufgestellten Altkleidersammelbehälter eingedämmt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 44
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 24
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 669 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung 44
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
SPD Linke Römer
Ablehnung:
BFF CDU Grüne FDP
Sitzung 45
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 669 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung 46
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne BFF
Ablehnung:
SPD Linke FDP AGP STV OCHS DR RAHN

Verknüpfte Vorlagen