Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)
Vorlagentyp: OA
Begründung
Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA 485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt.
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung vom
05.10.2015, OA 669 entstanden aus Vorlage:
OF 352/11 vom
17.09.2015 Betreff: Rückwirkende Erstattung der gezahlten
Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die
Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main
(Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA
485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet
stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im
Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die
Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den
Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und
andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr
2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen
Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der
Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem
Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des
Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch
Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn
dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht
ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom
Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container
zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der
Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt. Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine rückwirkende
Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im
öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidersammelbehälter
in der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Begründung: Seit Jahren stehen unzählige wilde
Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt am Main im öffentlichen Raum
oder durch den öffentlichen Raum erreichbar herum. Durch die wild aufgestellten
Altkleidersammelbehälter entstehen meist Ablagerungsplätze für illegale
Abfälle. Es gibt legal aufgestellte
Altkleidersammelbehälter der gemeinnützigen Vereine, wie z. B. Roten
Kreuzes, Malteser etc., die nur auf extra zugeteilten Flächen aufgestellt sind.
Dafür haben die gemeinnützigen Vereine der Stadt Frankfurt eine jährliche
Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Container zu entrichten. Illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter sind
gebührenfrei. Sämtliche Bemühungen bezüglich der
Beseitigung der Altkleidersammelbehälter im Bereich der Stadt Frankfurt haben
bisher keine Früchte getragen. Alleine im Bereich des Gebietes Fechenheim gibt
es über 35 illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass das
illegale Aufstellen nicht unterbunden werden könnte, wenn die Container auf
privatem Grund stehen. Dazu wurde der Verwaltung das entsprechende Urteil einer
anderen hessischen Gemeinde zu gesandt, welche das Problem in den Griff
bekommen hat. Nach einer juristischen Bewertung durch den Magistrat wurden die
Unternehmen angeschrieben. Als Ergebnis auf die Anschreiben ist festzustellen,
dass zwei illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter um 50 Zentimeter vom
Bürgersteig zurückgestellt und zwei illegal Altkleidersammelbehälter um 90 Grad
gedreht wurden. Ein illegal aufgestellter Altkleidersammelbehälter ist nicht
mehr an seinem Platz, sämtliche anderen Altkleidersammelbehälter stehen nach
wie vor auf ihrem Platz. Nach Aussage des Roten Kreuzes werden sämtliche
Plätze, auf denen sich die genehmigten Altkleidersammelbehälter befinden, auf
eigene Kosten regelmäßig von einem dazu eingesetzten Mitarbeiter überprüft.
Dabei ergibt sich häufig, dass neben genehmigten Altkleidersammelbehälter
illegale Altkleidersammelbehälter aufgestellt werden. Der Magistrat berichtete
am 19.09.2014, dass ausreichend Rechtsmittel vorhanden seien, um das wilde
Aufstellen auf privatem Grund und im öffentlichem Raum zu verhindern. Bei Recherchen ist aufgefallen, dass dies nicht nur
im Ortsbezirk 11 ein riesiges Problem ist, sondern anscheinend auch in anderen
Stadtteilen. Es gab dazu in der Vergangenheit bereits Anträge aus anderen
Ortsbeiräten. Es kann nicht sein, den legalen gemeinnützigen Betreibern
Gebühren abzuverlangen, andererseits die illegalen Betreiber einfach ohne
Gebühren davonkommen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren sind den legalen
Aufstellern daher rückwirkend zum 01.01.2011 gutzuschreiben, bis der Wildwuchs
der illegal aufgestellten Altkleidersammelbehälter eingedämmt wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2011, OM 341
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.06.2012, ST 918
Anregung vom
17.03.2014, OA 485
Bericht des
Magistrats vom 19.09.2014, B 371
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.04.2016, ST 586
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Versandpaket:
14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 669
auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
44. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
SPD, LINKE. und RÖMER gegen BFF (= vereinfachtes
Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 32
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 669 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 669 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und AGP
(= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 6600, 46. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.12.2015 Aktenzeichen: 66 5
OA_669_2015Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)