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Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)

Vorlagentyp: OA

Begründung

Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA 485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.10.2015, OA 669 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 17.09.2015 Betreff: Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA 485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Begründung: Seit Jahren stehen unzählige wilde Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt am Main im öffentlichen Raum oder durch den öffentlichen Raum erreichbar herum. Durch die wild aufgestellten Altkleidersammelbehälter entstehen meist Ablagerungsplätze für illegale Abfälle. Es gibt legal aufgestellte Altkleidersammelbehälter der gemeinnützigen Vereine, wie z. B. Roten Kreuzes, Malteser etc., die nur auf extra zugeteilten Flächen aufgestellt sind. Dafür haben die gemeinnützigen Vereine der Stadt Frankfurt eine jährliche Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Container zu entrichten. Illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter sind gebührenfrei. Sämtliche Bemühungen bezüglich der Beseitigung der Altkleidersammelbehälter im Bereich der Stadt Frankfurt haben bisher keine Früchte getragen. Alleine im Bereich des Gebietes Fechenheim gibt es über 35 illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass das illegale Aufstellen nicht unterbunden werden könnte, wenn die Container auf privatem Grund stehen. Dazu wurde der Verwaltung das entsprechende Urteil einer anderen hessischen Gemeinde zu gesandt, welche das Problem in den Griff bekommen hat. Nach einer juristischen Bewertung durch den Magistrat wurden die Unternehmen angeschrieben. Als Ergebnis auf die Anschreiben ist festzustellen, dass zwei illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter um 50 Zentimeter vom Bürgersteig zurückgestellt und zwei illegal Altkleidersammelbehälter um 90 Grad gedreht wurden. Ein illegal aufgestellter Altkleidersammelbehälter ist nicht mehr an seinem Platz, sämtliche anderen Altkleidersammelbehälter stehen nach wie vor auf ihrem Platz. Nach Aussage des Roten Kreuzes werden sämtliche Plätze, auf denen sich die genehmigten Altkleidersammelbehälter befinden, auf eigene Kosten regelmäßig von einem dazu eingesetzten Mitarbeiter überprüft. Dabei ergibt sich häufig, dass neben genehmigten Altkleidersammelbehälter illegale Altkleidersammelbehälter aufgestellt werden. Der Magistrat berichtete am 19.09.2014, dass ausreichend Rechtsmittel vorhanden seien, um das wilde Aufstellen auf privatem Grund und im öffentlichem Raum zu verhindern. Bei Recherchen ist aufgefallen, dass dies nicht nur im Ortsbezirk 11 ein riesiges Problem ist, sondern anscheinend auch in anderen Stadtteilen. Es gab dazu in der Vergangenheit bereits Anträge aus anderen Ortsbeiräten. Es kann nicht sein, den legalen gemeinnützigen Betreibern Gebühren abzuverlangen, andererseits die illegalen Betreiber einfach ohne Gebühren davonkommen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren sind den legalen Aufstellern daher rückwirkend zum 01.01.2011 gutzuschreiben, bis der Wildwuchs der illegal aufgestellten Altkleidersammelbehälter eingedämmt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 341 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918 Anregung vom 17.03.2014, OA 485 Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 371 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 586 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 669 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD, LINKE. und RÖMER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 669 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und AGP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6600, 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.12.2015 Aktenzeichen: 66 5

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