Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehälter
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B
371 Betreff:
Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und
Altkleidersammelbehälter Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4651 - OA 485/14 OBR 11 - Die Erstellung einer neuen Satzung
gegen illegal aufgestellte Schuh- und Altkleidersammelbehälter bzw. die
diesbezügliche Änderung der Vorgartensatzung ist nicht notwendig, da
entsprechende rechtliche Grundlagen bereits in ausreichendem Maße bestehen.
Diese Rechtsgrundlagen enthalten eindeutige Regelungen, die einerseits das
ungenehmigte Aufstellen solcher Sammelbehälter verbieten und andererseits bei
Verstößen auch ein grundsätzliches Vorgehen gegen diese - einschließlich der
Ahndung mit Bußgeldern - ermöglichen. Soweit private Grundstücke (Vorgärten)
betroffen sind, sind dies die Vorgartensatzung und die Hessischen Bauordnung
(HBO), bei öffentlichen Flächen die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt
am Main und das Hessische Straßengesetz (HStrG). Im Rahmen der bei den zuständigen Fachämtern
vorhandenen Kapazitäten geht der Magistrat gegen illegal aufgestellte Container
vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.03.2014, OA 485
Anregung vom
05.10.2015, OA 669
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
11 am 17.11.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (=
Zurückweisung); bei Enthaltung FREIE WÄHLER 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP
50 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5330, 35. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.12.2014 Aktenzeichen: 61 00