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Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehälter

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 371

Betreff: Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehälter Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4651 - OA 485/14 OBR 11 - Die Erstellung einer neuen Satzung gegen illegal aufgestellte Schuh- und Altkleidersammelbehälter bzw. die diesbezügliche Änderung der Vorgartensatzung ist nicht notwendig, da entsprechende rechtliche Grundlagen bereits in ausreichendem Maße bestehen. Diese Rechtsgrundlagen enthalten eindeutige Regelungen, die einerseits das ungenehmigte Aufstellen solcher Sammelbehälter verbieten und andererseits bei Verstößen auch ein grundsätzliches Vorgehen gegen diese - einschließlich der Ahndung mit Bußgeldern - ermöglichen. Soweit private Grundstücke (Vorgärten) betroffen sind, sind dies die Vorgartensatzung und die Hessischen Bauordnung (HBO), bei öffentlichen Flächen die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main und das Hessische Straßengesetz (HStrG). Im Rahmen der bei den zuständigen Fachämtern vorhandenen Kapazitäten geht der Magistrat gegen illegal aufgestellte Container vor.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 35
OBR 11
TO II, TOP 2
Angenommen
Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP
Ablehnung:
SPD Bei Enthaltung Freie Wähler
Sitzung 35
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 50
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP
Ablehnung:
Freie Wähler Römer Piraten

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