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Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehälter

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 371 Betreff: Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehälter Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4651 - OA 485/14 OBR 11 - Die Erstellung einer neuen Satzung gegen illegal aufgestellte Schuh- und Altkleidersammelbehälter bzw. die diesbezügliche Änderung der Vorgartensatzung ist nicht notwendig, da entsprechende rechtliche Grundlagen bereits in ausreichendem Maße bestehen. Diese Rechtsgrundlagen enthalten eindeutige Regelungen, die einerseits das ungenehmigte Aufstellen solcher Sammelbehälter verbieten und andererseits bei Verstößen auch ein grundsätzliches Vorgehen gegen diese - einschließlich der Ahndung mit Bußgeldern - ermöglichen. Soweit private Grundstücke (Vorgärten) betroffen sind, sind dies die Vorgartensatzung und die Hessischen Bauordnung (HBO), bei öffentlichen Flächen die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main und das Hessische Straßengesetz (HStrG). Im Rahmen der bei den zuständigen Fachämtern vorhandenen Kapazitäten geht der Magistrat gegen illegal aufgestellte Container vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.03.2014, OA 485 Anregung vom 05.10.2015, OA 669 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Zurückweisung); bei Enthaltung FREIE WÄHLER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5330, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.12.2014 Aktenzeichen: 61 00

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