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Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 586 Betreff: Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Zunächst tritt der Magistrat der Annahme entgegen, dass die illegale Aufstellung von Altkleidercontainern keine Kostenfolge für den jeweiligen Aufsteller auslöst. Nach dessen Ermittlung erhält dieser nicht nur eine Kostennote für die unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen sondern darüber hinaus noch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Zur Anregung selbst, rückwirkend auf die Erhebung von Gebühren für die Genehmigung einer Sondernutzung öffentlicher Flächen zur Aufstellung von Altkleidercontainern zu verzichten, weist der Magistrat darauf hin, dass dies in der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen nicht vorgesehen ist und insoweit der Anregung nicht gefolgt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.10.2015, OA 669