Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST
586
Betreff: Rückwirkende
Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im
öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in
der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Zunächst tritt der Magistrat der
Annahme entgegen, dass die illegale Aufstellung von Altkleidercontainern keine
Kostenfolge für den jeweiligen Aufsteller auslöst. Nach dessen Ermittlung
erhält dieser nicht nur eine Kostennote für die unerlaubte Sondernutzung
öffentlicher Verkehrsflächen sondern darüber hinaus noch eine
Ordnungswidrigkeitsanzeige. Zur Anregung selbst, rückwirkend auf die Erhebung
von Gebühren für die Genehmigung einer Sondernutzung öffentlicher Flächen zur
Aufstellung von Altkleidercontainern zu verzichten, weist der Magistrat
darauf hin, dass dies in der durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen nicht
vorgesehen ist und insoweit der Anregung nicht gefolgt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
05.10.2015, OA 669