"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST
918
Betreff: "Wildes"
Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Die genannten Aufstellorte wurden überprüft und
aufgestellte Altkleider- und Schuhcontainer beseitigt, sofern diese unerlaubt
und auf städtischen Flächen aufgestellt waren. Durch die Stadtpolizei werden im Stadtgebiet die
Altkleidercontainer und Schuhcontainer systematisch kontrolliert. Unerlaubt
aufgestellte Altkleider- und Schuhcontainer werden bei entsprechender
Feststellung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beseitigt. Hierbei ist es
jedoch erforderlich, den jeweiligen Betreiber festzustellen und eine Frist zur
Abholung zu setzen. Kommt der Betreiber seiner Pflicht nicht nach, so wird der
betroffene Container abgeräumt. Jeglichen eingehenden Beschwerden über
Altkleidercontainer wird nachgegangen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2011, OM 341
Anregung vom
05.10.2015, OA 669