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"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918

Betreff: "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Die genannten Aufstellorte wurden überprüft und aufgestellte Altkleider- und Schuhcontainer beseitigt, sofern diese unerlaubt und auf städtischen Flächen aufgestellt waren. Durch die Stadtpolizei werden im Stadtgebiet die Altkleidercontainer und Schuhcontainer systematisch kontrolliert. Unerlaubt aufgestellte Altkleider- und Schuhcontainer werden bei entsprechender Feststellung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beseitigt. Hierbei ist es jedoch erforderlich, den jeweiligen Betreiber festzustellen und eine Frist zur Abholung zu setzen. Kommt der Betreiber seiner Pflicht nicht nach, so wird der betroffene Container abgeräumt. Jeglichen eingehenden Beschwerden über Altkleidercontainer wird nachgegangen.

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