Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost
Begründung
Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Magistrats einzuladen, auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 B 369 vom 19.09.2014 zu erläutern. Insbesondere möge dabei erklärt werden, weshalb es zur Erschließung von Berkersheim Ost ausreichend sein soll, dass die Straßen Am Hohlacker und An der Roseneller ausreichend breit sind, wenn die Berkersheimer Bahnstraße, auf die diese Straßen münden, es eben nicht ist. Ferner möge geklärt werden, wie ein einziger Spielplatz im Planbereich des Bebauungsplans geeignet sein soll, das Defizit in Berkersheim an Angeboten, gerade für Jugendliche, auszugleichen und dargestellt werden, wie ein Lärmschutz für das Planungsgebiet und der Erhalt der Streuobstbestände möglich erscheint. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte durch Vorlage OA 482 die Magistratsvorlage M 19 nur mit der darin genannten Maßgabe zugestimmt. Diese war von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 4743 Ziff. 4 vom 26.06.2014 mit dem erklärten Ziel an den Magistrat verwiesen worden, die in dieser Maßgabe benannten Probleme inhaltlich zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. B 369 beinhaltet nun allerdings im Wesentlichen einen Hinweis darauf, dass diese Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen sein werden. Damit erfolgt die auch den Bürgern vom Planungsausschuss zugesagte inhaltliche Prüfung gerade nicht. Deshalb wäre eine Vorstellung des Beschlusses B 369 im Ortsbeirat sinnvoll, um vor Beginn der mit Kosten verbundenen Planung die Lösungsmöglichkeiten für die in der Maßgabe berücksichtigten Probleme abschätzen zu können.