Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten:
- Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim[1], der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen.
- Zur Abrundung des Umrüstgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mitaufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße.
- Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße.
- Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung.
- Es werden zunächst die Gasleuchten in Frankfurt ausgetauscht, die Charakter und Form nicht behalten sollen, um in der so gewonnenen Zeit (ohne, dass auf CO2-Einsparungen verzichtet werden müsste) das Erscheinungsbild der LED-Lampen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern besser an die alten Gaslampen annähern zu können. [1]. Dieses Gebiet beinhaltet nach der M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6-Ende und 11-Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Marc-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelsweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Marc-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße Cohausenstraße bis Habelstraße Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.07.2014,
OF 497/8 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten
hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der
alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr.
23) von Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Der Bereich innerhalb der
Erhaltungssatzung Heddernheim[1], der
den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird
Umrüstgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen. 2. Zur Abrundung des Umrüstgebietes
und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze
Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mitaufgenommen:
Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer
Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen
Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße,
Georg-Wolff-Straße. 3. Nach
Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet
aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht
umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen
Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße. 4. Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim)
gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass
das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der
angrenzenden Bebauung. 5. Es
werden zunächst die Gasleuchten in Frankfurt ausgetauscht, die Charakter und
Form nicht behalten sollen, um in der so gewonnenen Zeit (ohne, dass auf
CO2-Einsparungen verzichtet werden müsste) das Erscheinungsbild der LED-Lampen
gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern besser an die alten Gaslampen annähern zu
können. [1]. Dieses Gebiet beinhaltet nach der
M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6-Ende und 11-Ende, Heddernheimer
Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße,
Cohausenstraße von Marc-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße,
Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48,
Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße,
Wörbachstraße, Wenzelsweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang
bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße,
Marc-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und
Domitianstraße Cohausenstraße bis Habelstraße Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest
umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen
Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung
dauerhaft erhalten bleiben. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8
am 17.07.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 536 2014
Anregung OA 537 2014
Anregung OA 538 2014
1.
Die Vorlage M 69 wird abgelehnt.
2.
Die
Vorlage OF 478/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 497/8 für erledigt
erklärt. 3. Die Vorlage OF 479/8 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF
493/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
5.
a)
Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 497/8 werden als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. b) Ziffer 5 der Vorlage wird
abgelehnt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
zu 2.
Einstimmige Annahme
zu 3.
CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
zu 4.
zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, SPD, FREIE
WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3 bis 6 der
Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 5.
zu Ziffern 1 bis 4 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE
WÄHLER zu Ziffer 5 der Vorlage: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
bei Enthaltung FREIE WÄHLER