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Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag M 69 ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen (sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23 unterliegen, ebenfalls schützenswert sind.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2014, OF 493/8 Betreff: Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag M 69 ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen (sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23 unterliegen, ebenfalls schützenswert sind. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen, den Magistrat zu beauftragen: 1. zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden Stadtteilen mit Gasbeleuchtung je ein Gebiet als Industriedenkmal ("Gaslight District") ausgewiesen werden kann. 2. Die Straßenzüge im Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 23 - somit innerhalb des Gebietes zwischen Dillenburger Straße im Norden, der Straße In der Römerstadt im Süden, der Domitianstraße im Westen und der Herborner Straße im Osten - werden ebenfalls zum Umrüstungsgebiet erklärt. 3. Die historischen Gaslaternen innerhalb des auf S. 8 der M 69 beschriebenen Denkmalgebietes von Alt-Niederursel werden zur Vermeidung von für Anwohner unzumutbaren Wiederholungsbaustellen zeitgleich mit der Realisierung der erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel ersetzt. 4. Die historischen Gaslaternen in Niederursel und Heddernheim werden exakt an ihrem jetzigen Standpunkt und in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wieder aufgebaut und nicht - wie in der Nistergasse (LED-Teststrecke) geschehen - auf andere Straßenseiten verlegt und Bogenlampen durch Aufsatzleuchten ersetzt. 5. Die historischen Gaslaternen im Denkmalgebiet von Niederursel werden ihren Typen entsprechend äußerlich rekonstruiert: als umgebaute Ansatzleuchte mit zweifach abgewinkeltem Mast (insgesamt 16 Leuchten in den Straßen Alt-Niederursel, Hennegasse, Erbsengasse, Schüttgrabenstrasse), als Sondermodell der Ansatzleuchte (ein Standort Alt-Niederursel Ecke Kirchgartenstraße) als Langfeldleuchte Modell LT 56 (eine Leuchte an der Kirchmauer gegenüber Haus Alt-Niederursel 28) sowie als Sondermodell Wandleuchte (einmal am Haus Kirchgartenstraße 6-8). 6. In den Straßenzügen, in denen die Gaslaternen gegen stadtübliche Straßenbeleuchtung ausgetauscht werden sollen, das heißt am Zeilweg, im Brühlfeld, in der Hessestraße, An der Sandelmühle, im Wenzelweg sowie in der Kreuzerhohl oder entlang des Oberurseler Weges, ebenfalls LED-Straßenbeleuchtung zum Einsatz zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 17.07.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 536 2014 Anregung OA 537 2014 Anregung OA 538 2014 1. Die Vorlage M 69 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 478/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 497/8 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 479/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 493/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 497/8 werden als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. b) Ziffer 5 der Vorlage wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3 bis 6 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 5. zu Ziffern 1 bis 4 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu Ziffer 5 der Vorlage: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER