Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag M 69 ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen (sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23 unterliegen, ebenfalls schützenswert sind.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2014, OF 493/8
Betreff: Erscheinungsbild der historischen
Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag M
69 ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der
Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit
LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu
ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet
von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit
gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen
(sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in
den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23
unterliegen, ebenfalls schützenswert sind. Dies vorausgeschickt möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen, den Magistrat zu beauftragen: 1. zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden
Stadtteilen mit Gasbeleuchtung je ein Gebiet als Industriedenkmal
("Gaslight District") ausgewiesen werden kann. 2. Die Straßenzüge im Gebiet der
Erhaltungssatzung Nr. 23 - somit innerhalb des Gebietes zwischen Dillenburger
Straße im Norden, der Straße In der Römerstadt im Süden, der Domitianstraße im
Westen und der Herborner Straße im Osten - werden ebenfalls zum
Umrüstungsgebiet erklärt. 3.
Die historischen Gaslaternen innerhalb des auf S. 8 der M 69 beschriebenen
Denkmalgebietes von Alt-Niederursel werden zur Vermeidung von für Anwohner
unzumutbaren Wiederholungsbaustellen zeitgleich mit der Realisierung der
erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes
Niederursel ersetzt. 4. Die
historischen Gaslaternen in Niederursel und Heddernheim werden exakt an ihrem
jetzigen Standpunkt und in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wieder aufgebaut und
nicht - wie in der Nistergasse (LED-Teststrecke) geschehen - auf andere
Straßenseiten verlegt und Bogenlampen durch Aufsatzleuchten ersetzt. 5. Die historischen Gaslaternen im
Denkmalgebiet von Niederursel werden ihren Typen entsprechend äußerlich
rekonstruiert: als umgebaute Ansatzleuchte mit zweifach abgewinkeltem Mast
(insgesamt 16 Leuchten in den Straßen Alt-Niederursel, Hennegasse, Erbsengasse,
Schüttgrabenstrasse), als Sondermodell der Ansatzleuchte (ein Standort
Alt-Niederursel Ecke Kirchgartenstraße) als Langfeldleuchte Modell LT 56 (eine
Leuchte an der Kirchmauer gegenüber Haus Alt-Niederursel 28) sowie als
Sondermodell Wandleuchte (einmal am Haus Kirchgartenstraße 6-8). 6. In den Straßenzügen, in denen die
Gaslaternen gegen stadtübliche Straßenbeleuchtung ausgetauscht werden sollen,
das heißt am Zeilweg, im Brühlfeld, in der Hessestraße, An der Sandelmühle, im
Wenzelweg sowie in der Kreuzerhohl oder entlang des Oberurseler Weges,
ebenfalls LED-Straßenbeleuchtung zum Einsatz zu bringen.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8
am 17.07.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 536 2014
Anregung OA 537 2014
Anregung OA 538 2014
1.
Die Vorlage M 69 wird abgelehnt.
2.
Die
Vorlage OF 478/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 497/8 für erledigt
erklärt. 3. Die Vorlage OF 479/8 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF
493/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
5.
a)
Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 497/8 werden als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. b) Ziffer 5 der Vorlage wird
abgelehnt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
zu 2.
Einstimmige Annahme
zu 3.
CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
zu 4.
zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, SPD, FREIE
WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3 bis 6 der
Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 5.
zu Ziffern 1 bis 4 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE
WÄHLER zu Ziffer 5 der Vorlage: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
bei Enthaltung FREIE WÄHLER