Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST
271
Betreff: Erscheinungsbild
der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Zu 1: In seinem Vortrag M 69 hat der Magistrat dargetan,
gegenwärtig zu prüfen, ob zur Erinnerung an die technischen, kulturellen
und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung eine Straße oder
ein Straßenabschnitt in Frankfurt am Main so lange im gasbeleuchteten
Ist-Zustand bewahrt werden kann, wie dies technisch mit vertretbarem Aufwand
möglich ist. Nachdem diese Prüfungen fachlich noch nicht abgeschlossen sind,
vermag der Magistrat keine Aussage darüber zu treffen, ob und inwieweit dies in
den Stadtteilen von Alt-Niederursel und Heddernheim möglich sein wird. Zu 3: Wie der Magistrat in seinem Vortrag M 69 ferner
dargelegt hat, soll die Umrüstung der Gasleuchten vorzugsweise im Rahmen
notwendiger Straßenbauprojekte oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger
erfolgen, was nach fachlicher Einschätzung bei voraussichtlich ca. 20 %
der Leuchten möglich sein wird. Dies sowohl zu Erzielung von Synergien als auch
in dem wohl verstandenen Interesse, tangierte Bürgerinnen und Bürger vor
vermeidbaren Beeinträchtigungen zu bewahren. Gleichwohl kann ein solches
Vorgehen nicht durchgängig gesichert werden, da sich die Erfordernisse zur
Umrüstung maßgeblich aus der Standsicherheit der Masten bzw. des technischen
Zustands der Leuchten ergeben. Zu 4: Ein Austausch der Gasleuchten am bisherigen Standort
wird aus technischen Gründen leider nicht immer möglich sein. Bei der
Festlegung der Standorte besteht das Erfordernis, anhand der normierten
Anforderungen an einen hinreichend ausgeleuchteten Verkehrsraum eine
Beleuchtungsberechnung vorzunehmen, aus der sich die Verteilung der
Leuchtstellen im Verkehrsraum ergibt. Zu 5: Bezugnehmend auf die voranstehenden Ausführungen zu
Punkt 4. der Anregung bedarf es zur Festlegung der Leuchtenstandorte einer
Beleuchtungsberechnung. Im Übrigen gilt, dass im Zuge von Umrüstungsmaßnahmen -
soweit technisch möglich - die alten Leuchtenköpfe restauriert und mit neuem
technischen "Innenleben" ausgestattet werden. Gleichfalls werden die
entsprechenden Masttypen, die bisher in den jeweiligen Gebieten Verwendung
fanden, wieder eingesetzt. Die Leuchten werden im bisherigen grünen Farbton
(Resedagrün) gestrichen. Zu Frage 6 Gegenwärtig werden LED-Leuchten noch nicht
standardmäßig zur Straßenbeleuchtung eingesetzt, sodass grundsätzlich nur ein
Austausch mit Leuchten aus dem städtischen Leuchtenprogramm erfolgt. Sofern
LED-Leuchten künftig in das städtische Leuchtenprogramm aufgenommen werden,
könnten diese bei danach anstehenden Umrüstungen Verwendung finden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.07.2014, OA 537