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Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 271 Betreff: Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Zu 1: In seinem Vortrag M 69 hat der Magistrat dargetan, gegenwärtig zu prüfen, ob zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung eine Straße oder ein Straßenabschnitt in Frankfurt am Main so lange im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann, wie dies technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Nachdem diese Prüfungen fachlich noch nicht abgeschlossen sind, vermag der Magistrat keine Aussage darüber zu treffen, ob und inwieweit dies in den Stadtteilen von Alt-Niederursel und Heddernheim möglich sein wird. Zu 3: Wie der Magistrat in seinem Vortrag M 69 ferner dargelegt hat, soll die Umrüstung der Gasleuchten vorzugsweise im Rahmen notwendiger Straßenbauprojekte oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger erfolgen, was nach fachlicher Einschätzung bei voraussichtlich ca. 20 % der Leuchten möglich sein wird. Dies sowohl zu Erzielung von Synergien als auch in dem wohl verstandenen Interesse, tangierte Bürgerinnen und Bürger vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu bewahren. Gleichwohl kann ein solches Vorgehen nicht durchgängig gesichert werden, da sich die Erfordernisse zur Umrüstung maßgeblich aus der Standsicherheit der Masten bzw. des technischen Zustands der Leuchten ergeben. Zu 4: Ein Austausch der Gasleuchten am bisherigen Standort wird aus technischen Gründen leider nicht immer möglich sein. Bei der Festlegung der Standorte besteht das Erfordernis, anhand der normierten Anforderungen an einen hinreichend ausgeleuchteten Verkehrsraum eine Beleuchtungsberechnung vorzunehmen, aus der sich die Verteilung der Leuchtstellen im Verkehrsraum ergibt. Zu 5: Bezugnehmend auf die voranstehenden Ausführungen zu Punkt 4. der Anregung bedarf es zur Festlegung der Leuchtenstandorte einer Beleuchtungsberechnung. Im Übrigen gilt, dass im Zuge von Umrüstungsmaßnahmen - soweit technisch möglich - die alten Leuchtenköpfe restauriert und mit neuem technischen "Innenleben" ausgestattet werden. Gleichfalls werden die entsprechenden Masttypen, die bisher in den jeweiligen Gebieten Verwendung fanden, wieder eingesetzt. Die Leuchten werden im bisherigen grünen Farbton (Resedagrün) gestrichen. Zu Frage 6 Gegenwärtig werden LED-Leuchten noch nicht standardmäßig zur Straßenbeleuchtung eingesetzt, sodass grundsätzlich nur ein Austausch mit Leuchten aus dem städtischen Leuchtenprogramm erfolgt. Sofern LED-Leuchten künftig in das städtische Leuchtenprogramm aufgenommen werden, könnten diese bei danach anstehenden Umrüstungen Verwendung finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.07.2014, OA 537