Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
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Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 623
Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 393 OBR 6, l. B 193/08 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.04.2009 Zwischenbericht: Dem Prüfauftrag durch Beschluss § 2221 der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 folgend hat der Magistrat zur Prüfung einer Integration von Rampen neben oder an Stelle der Aufzüge in die Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße und zur Ermittlung des Gestaltungsrahmens des Bahnhofsvorplatzes in Griesheim ein konkurrierendes Konzeptfindungsverfahren unter Beteiligung von drei Planungsbüros durchgeführt. Hinsichtlich der Prüfung der gestalterischen und funktionalen Integrationsfähigkeit von Rampen zur Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße ergab das Konzeptfindungsverfahren, dass eine Integration im nördlichen Zugangsbereich der Unterführung gestalterisch und räumlich berücksichtigt werden kann. Auf der Südseite steht zwischen den technisch erforderlichen Flächen und Bauwerken der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der öffentlichen Verkehrsfläche der Alten Falterstraße sowie dem Fußpunkt der Omegabrücke insbesondere in der Tiefe nur ein minimales Maß an Fläche zur Verfügung. Die Integration der Rampen beiderseits der Unterführung bleibt bei der Ausarbeitung der Gestaltungsplanung dennoch weiter Thema. Eine abschließende Beurteilung der Integrationsfähigkeit insbesondere der südlichen Rampe kann erst im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung und in Abhängigkeit von Trassenlagen und Abstimmungsergebnissen mit der DB AG erfolgen.