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Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 616

Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 393 OBR 6, l. B 1021/09 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.03.2011 Zwischenbericht: Der Magistrat setzt sich weiterhin mit der Integration von Rampen beiderseits der Unterführung im Rahmen der Ausarbeitung der Gestaltungsplanung des Bahnhofsvorplatzes und des barrierefreien Umbaus des Haltepunkts Griesheim auseinander. Hierbei wird geprüft, in wie weit die Rampen zusätzlich zu den geplanten Aufzügen in der angrenzenden Fläche integriert werden können. Dazu ist es auch weiterhin erforderlich, von der Deutschen Bahn AG Planungsdaten zu erhalten: Es steht unmittelbar am Gleisfeld, in der für die Rampe benötigten Fläche ein Abspannmast für die Oberleitung, der versetzt werden muss. Der Magistrat versucht die dazu erforderlichen Kosten zu ermitteln, um der Stadtverordnetenversammlung Abwägungsmaterial zur Planungsvorlage zur Verfügung stellen zu können.Nebenvorlage: Antrag vom 06.12.2010, NR 2111

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