Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
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Bericht des Magistrats vom 15.05.2009, B 364
Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 393 OBR 6, l. B 623/08 - Zwischenbericht: Dem Beschluss § 2221 der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 folgend plant der Magistrat auch weiterhin die Integration von Rampen beiderseits der Unterführung im Rahmen der Ausarbeitung der Gestaltungsplanung. Auf der Südseite steht zwischen den technisch erforderlichen Flächen und Bauwerken der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der öffentlichen Verkehrsfläche der Alten Falterstraße sowie dem Fußpunkt der Omegabrücke insbesondere in der Tiefe nur ein minimales Maß an Fläche für die Integration einer Rampe zur Verfügung. Beide Rampenstandorte stehen derzeit in Konkurrenz zu vorhandenen Abspannungsmasten der DB AG. Eine abschließende Beurteilung der Integrationsfähigkeit insbesondere der südlichen Rampe kann erst im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung, in Abhängigkeit von Trassenlagen und nach der technischen Beurteilung der Integrationsfähigkeit der Rampen durch die DB AG erfolgen. Um der politischen Willensbildung im Stadtteil über die Integration von Schieberampen in die Unterführung Rechung zu tragen, wurden nach Abschluss des Konkurrierenden Konzeptfindungsverfahren und Auswahl eines Gestaltungsvorschlages die erforderlichen Gespräche mit der DB AG im September 2008 aufgenommen. Eine abschließende Beurteilung der technischen Machbarkeit und eine Einschätzung der mit der Maßnahme verbundenen Kosten stehen auch nach mehrfacher Nachfrage bei der DB AG noch aus. Die DB AG hat die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Nach Eingang der Beurteilung durch die DB AG und Abschluss der Prüfung wird der Magistrat erneut berichten.Nebenvorlage: Anregung vom 23.06.2009, OA 925 Antrag vom 15.06.2009, OF 1227/6