Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
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Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 193
Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 3903 OBR 6, B 805/07 - Zwischenbericht: Dem Prüfauftrag durch Beschluss § 2221 der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 folgend hat der Magistrat zur Prüfung einer Integration von Rampen neben oder an Stelle der Aufzüge in die Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße und zur Ermittlung des Gestaltungsrahmens des Bahnhofsvorplatzes in Griesheim ein konkurrierendes Konzeptfindungsverfahren unter Beteiligung von drei Planungsbüros durchgeführt. Nach Abgabe der Ergebnisse und Abschluss der magistratsinternen Prüfung ist beabsichtigt die erarbeiteten Konzepte im Ortsteil zeitnah vorzustellen und Anregungen der Öffentlichkeit entgegenzunehmen, welche ggf. ergänzend in die Gestaltungsvorgaben bei Folgebeauftragung eines Planungsbüros einfließen. Bei der Kombination von Rampen zusätzlich zu Aufzügen wird noch einmal darauf hingewiesen, dass nur eine der beiden Maßnahmen - Rampe oder Aufzüge - seitens des Landes gefördert werden kann. In Abhängigkeit der durch das konkurrierende Konzeptfindungs-verfahren dargestellten Lösungen behält sich der Magistrat auch weiterhin die Auffassung vor, dass aus finanziellen Gründen nur eine der beiden Maßnahmen realisiert werden sollte. Die Entbehrlichkeit des Stellwerksgebäudes ist nach Auskunft der DB Netz AG auch weiterhin für die nächsten 10 bis 15 Jahre nicht gegeben.