Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B
170 Betreff:
Neubau der Unterführung
Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen
ist zu ermöglichen Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
16.12.2010, § 9194 - NR 2111
LINKE., OA 393/07 OBR 6, l. B 616/10 - Dem barrierefreien Ausbau der
Unterführung mit Aufzügen und ohne Rampen hatte die Stadtverordnetenversammlung
bereits am 14.12.2006, § 1205, zugestimmt. Der Prüfauftrag zur Integration von Rampen
beiderseits der Unterführung in Verbindung mit dem barrierefreien Umbau der
Station Frankfurt-Griesheim gem. OA 393 vom 22.05.2007 ist abgeschlossen. Das
Ergebnis wurde dem OBR 6 in seiner Sitzung am 08.02.2011 vorgestellt. Der OBR 6 hat den Magistrat mit der OM 4981 vom
08.02.2011 gebeten, den Umbau der Unterführung ohne Rampen weiter zu
verfolgen. Aufgrund der o. a. Beschlusslage (§
1205 vom 14.12.2006 und OM 4981 - OBR 6 - vom 08.02.2011) wird der Magistrat
die Ausführungsplanung in die Wege leiten. Zu den Stationen Griesheim und Höchst steht der
Magistrat in engem Kontakt mit der Bahn AG. In der Zwischenzeit fanden
öffentliche Veranstaltungen mit der Bahn AG statt. Den Mitarbeitern der Bahn AG
wurden sehr deutlich die Defizite beider Stationen vorgetragen. Der Magistrat will diese Systematik fortsetzen. Der
Bahn AG werden zu konkreten Stationen und Einrichtungen die Zustände
vorgetragen. Hierzu ist es hilfreich, wenn die Bürger/-innen bei öffentlichen
Veranstaltungen Gelegenheit erhalten, unmittelbar den Mitarbeiter/-innen der DB
ihre Feststellungen und Eindrücke zu schildern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.05.2007, OA 393
Bericht des
Magistrats vom 09.11.2007, B 805
Bericht des
Magistrats vom 11.04.2008, B 193
Bericht des
Magistrats vom 19.09.2008, B 623
Bericht des
Magistrats vom 15.05.2009, B 364
Bericht des
Magistrats vom 04.12.2009, B 1021
Bericht des
Magistrats vom 24.09.2010, B 616
Antrag vom
06.12.2010, NR 2111
Antrag vom
20.01.2012, OF
264/6 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.04.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6
am 03.05.2011, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 170
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP
64 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 170
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen Bunte (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (=
Kenntnis) 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 170
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte
(= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 195, 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2011 Aktenzeichen: 66 6