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Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B 170

Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9194 - NR 2111 LINKE., OA 393/07 OBR 6, l. B 616/10 - Dem barrierefreien Ausbau der Unterführung mit Aufzügen und ohne Rampen hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits am 14.12.2006, § 1205, zugestimmt. Der Prüfauftrag zur Integration von Rampen beiderseits der Unterführung in Verbindung mit dem barrierefreien Umbau der Station Frankfurt-Griesheim gem. OA 393 vom 22.05.2007 ist abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem OBR 6 in seiner Sitzung am 08.02.2011 vorgestellt. Der OBR 6 hat den Magistrat mit der OM 4981 vom 08.02.2011 gebeten, den Umbau der Unterführung ohne Rampen weiter zu verfolgen. Aufgrund der o. a. Beschlusslage (§ 1205 vom 14.12.2006 und OM 4981 - OBR 6 - vom 08.02.2011) wird der Magistrat die Ausführungsplanung in die Wege leiten. Zu den Stationen Griesheim und Höchst steht der Magistrat in engem Kontakt mit der Bahn AG. In der Zwischenzeit fanden öffentliche Veranstaltungen mit der Bahn AG statt. Den Mitarbeitern der Bahn AG wurden sehr deutlich die Defizite beider Stationen vorgetragen. Der Magistrat will diese Systematik fortsetzen. Der Bahn AG werden zu konkreten Stationen und Einrichtungen die Zustände vorgetragen. Hierzu ist es hilfreich, wenn die Bürger/-innen bei öffentlichen Veranstaltungen Gelegenheit erhalten, unmittelbar den Mitarbeiter/-innen der DB ihre Feststellungen und Eindrücke zu schildern.

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