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Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1021

Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 393 OBR 6, l. B 364/09 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.05.2010 Zwischenbericht: Der Magistrat setzt sich auch weiterhin mit der Integration von Rampen beiderseits der Unterführung im Rahmen der Ausarbeitung der Gestaltungsplanung des Bahnhofsvorplatzes und des barrierefreien Umbaus des Haltepunkts Griesheim auseinander. Hierbei wird geprüft, in wie weit die Rampen zusätzlich zu den geplanten Aufzügen integriert werden können, da bspw. die barrierefreie Erschließung des Mittelbahnsteigs 2/3 nur über einen Aufzug gewährleistet werden kann. Nach Abschluss des konkurrierenden Konzeptfindungsverfahren und der Auswahl eines Gestaltungsvorschlages, wurden im September 2008 die erforderlichen Gespräche mit der DB AG aufgenommen. Eine abschließende und detaillierte Beurteilung der angefragten technischen Machbarkeit und der Kosten bei der Integration von Rampen kann durch die DB AG jedoch erst zu einem späteren Planungsstadium erfolgen. Unter Einbeziehung der zum jetzigen Planungsstand bereits verfügbaren Informationen der DB AG, befindet sich derzeit ein Magistratsvortrag in der Vorbereitung. Der Vortrag umfasst über die Darstellung der Gestaltungsplanung für den Bereich des Bahnhofsvorplatzes hinaus verschiedene Varianten für die Integration einer Rampenanlage westlich der Unterführung. Diese werden hinsichtlich des gestalterischen Rahmens und einer groben Kostenabschätzung gegenübergestellt und seitens des Magistrats eine Variante zur Umsetzung empfohlen.

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