Querung der Bahngleise in Berkersheim
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage:
OF 466/10 vom
26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim
Vorgang: V 265/16 OBR
10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat
festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für
landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt.
Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten"
gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas
östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke
geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr
dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es
derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen
ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen.
Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den
größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen
Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle
Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der
Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten
soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß
dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich
beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss
dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke
kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch
nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt
wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um
Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine
Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb
beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang
mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem
viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung
zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen
Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert
werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von
großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos
passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der
Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt
werden soll. 2. Planung und
Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform
mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für
landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke
östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen
Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien
Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und
Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung
soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden
Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel?
b) In welchem Umfang wird dadurch
zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von
Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die
Landwirtschaft erschwert? e)
Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise
beeinträchtigt? f) Welche
Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die
erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den
Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte
Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert
werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die
Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende
Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2016, V 265
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825
Antrag vom
04.02.2019, OF
682/10
Anregung vom 19.02.2019, OA 357
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645
Anregung vom
31.05.2022, OA 200
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25
Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
25. Sitzung des OBR
10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter
Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR
10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 2750, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2