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Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten.
  2. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.
  3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben.
  4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2019, NR 747 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen: 1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten. 2. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert. 3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben. 4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Daum Stadtv. Dr. Stephan F. Deusinger Stadtv. Prof. Dr. Johannes Harsche Stadtv. Thomas Kirchner Stadtv. Robert Lange Stadtv. Ömer Zengin Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eugen Emmerling Stadtv. Christian Heimpel Stadtv. Petra Scharf Stadtv. Hubert Schmitt Stadtv. Dimitrios Bakakis Stadtv. Angela Hanisch Stadtv. Wolfgang Siefert Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 310 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 357 2019 1. Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 96 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 747 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019

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