Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen:
- Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten.
- Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.
- Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben.
- Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.01.2019, NR 747 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Planung
vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige
Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten
und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und
14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist
folgendes zu berücksichtigen: 1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen
und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen
Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu
ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke
von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss
gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu
halten. 2. Zur Vermeidung von
Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der
Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller
oder ähnliches installiert. 3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch
eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als
Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über
die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25
soll dabei erhalten bleiben. 4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke
für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit
barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten,
dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit
einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in
einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit
den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau
einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten
Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad
Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer
Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der
hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im
Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der
Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine
geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben
für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer,
landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger
die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser
Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten
und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und
Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise
Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer
Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert
werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn
mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den
Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu
verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen
geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt
beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine
Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die
notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Martin
Daum Stadtv.
Dr. Stephan F. Deusinger
Stadtv. Prof. Dr.
Johannes Harsche
Stadtv. Thomas
Kirchner
Stadtv. Robert Lange
Stadtv. Ömer
Zengin
Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf
Stadtv. Eugen
Emmerling
Stadtv. Christian Heimpel
Stadtv. Petra
Scharf
Stadtv. Hubert Schmitt
Stadtv. Dimitrios
Bakakis
Stadtv. Angela Hanisch
Stadtv. Wolfgang
Siefert Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
19.02.2019, OA 357
Antrag vom
04.02.2019, OF
682/10 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310
Bericht des
Magistrats vom 08.08.2022, B 310
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 14
Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR
14 am 18.02.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
10 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 357 2019
1. Die Vorlage
NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (=
Ablehnung) 28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 96
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 747 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR
747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im
Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (=
Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): §
3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019