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Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Begründung

vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten.
  2. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.
  3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben.
  4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können.

Inhalt

Antrag vom 23.01.2019, NR 747

Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten.

  2. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.

  3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben.

  4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können.Nebenvorlage: Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 29
OBR 14
TO I, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 10
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 357 2019 1. Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
CDU Grüne
Sitzung 28
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 96
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 747 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung 29
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD FDP BFF
Sitzung 31
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD FDP BFF

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