Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehweg an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28
Betreff: Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehweg an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.1999, § 4974 - NR 510 CDU, B 585/99 -
- Der optimierten Planung der planfestgestellten Lösung (in der Variantendiskussion (Anhang) als geradlinig befahrene Straßenunterführung bezeichnet) wird zugestimmt.
- Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 3462 vom 28.01.1999 zur M 188 sowie § 4974 vom 11.11.1999 zum B 585 werden aufgehoben.
- Der Magistrat wird ermächtigt:
- aufgrund des im Mediationsverfahren erreichten Einvernehmens zwischen Stadt und DB AG über die Änderung der planfestgestellten Lösung die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängige Teilanfechtungsklage gegen das Planfeststellungsverfahren zum 4-gleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke 3900 Gießen - Frankfurt West der Deutschen Bahn AG zurückzuziehen. - Der Magistrat wird beauftragt: - auf der Grundlage der vorliegenden Planung die erforderliche Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG weiter zu führen und die notwendigen Schritte (soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main fallen) einzuleiten und - sofern notwendig, eine Bau und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Ausgangssituation Im Zuge des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke von Frankfurt (Main) West nach Bad Vilbel soll der Bahnübergang Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) in Frankfurt Berkersheim gemäß vorliegender Planfeststellung vom 06.05.2004, Az.: 55112-98-0626-f des Eisenbahn-Bundesamtes im Auftrag der DB Netz AG beseitigt und durch eine Straßenunterführung mit Bahnsteigzugängen an Ort und Stelle ersetzt werden. Diese als Ersatzmaßnahme zur Beseitigung des Bahnübergangs vorgesehene Lösung entspricht nicht der städtischen Beschlusslage vom 28.01.1999 (§ 3462), die eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer im Zuge der Berkersheimer Bahnstraße sowie die Ertüchtigung des Fahrweges für den landwirtschaftlichen Verkehr in der Ortslage zur Unterführung Im Wiesengarten vorsah. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat diese Lösung mit dem Hinweis auf mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten) als "nicht planfeststellungswürdig" beurteilt und die von der Stadt präferierte Ersatzlösung nicht in die Planfeststellungsplanung aufgenommen. Die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Rechtsamt, hat daraufhin beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage erhoben wegen der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Festlegungen zur Beseitigung des Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße. A) Zielsetzung In dem beim
- Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes geführten Rechtsstreit der Stadt Frankfurt am Main gegen die Bundesrepublik Deutschland - 2 A 1724/04 - haben sich die Beteiligten einverstanden erklärt, den Konflikt durch eine Mediation beizulegen.
- B)Alternativen Siehe Anhang (Variantendiskussion)
- C)Lösung Als Lösung wird die aus dem Mediationsverfahren hervorgegangene Überarbeitung der planfestgestellten Lösung zur Ausführung vorgeschlagen. Hiernach ist im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus der Bahn-Strecke zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel als Ersatz für den heutigen niveaugleichen Bahnübergang eine geradlinige Straßenunterführung mit einseitigem Gehweg an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen (Treppen und Aufzügen) entsprechend der beiliegenden Planung vorzusehen. In mehreren Gesprächen zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Frankfurt am Main wurde erreicht, dass die planfestgestellte Variante der Kreuzung / des Haltepunktes so überarbeitet wurde, dass diese den Anforderungen des örtlichen Verkehrs (Landwirtschaft und Busanbindung sowie als Radfahrer- und Fußgängerquerung) entspricht und die Zugänglichkeit zur S-Bahn-Station für alle Benutzer einschließlich mobilitätseingeschränkter Personen auf kurzen Wegen besteht. Zur Durchsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Nutzungsbeschränkung sind Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller o. dgl.) vorzusehen, die nicht gewünschten Durchgangsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim verhindern.
- D)Kosten Die Kosten der Ersatzmaßnahme sind nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (§ 13 EKrG) zwischen Bund, Deutsche Bahn AG und Stadt Frankfurt zu dritteln. Die Planfeststellungsplanung enthält keine Angaben zu den Herstellungskosten des Querungsbauwerks als Ersatzmaßnahme für den heutigen Bahnübergang im Zuge der Berkersheimer Bahnstraße. Der auf die Stadt Frankfurt am Main entfallende Kostenanteil kann daher zahlenmäßig noch nicht angegeben werden. Anlage Anhang (ca. 133 KB) Anlage Hoehenplan (ca. 156 KB) Anlage Lageplan (ca. 2 MB) Anlage Querschnitt (ca. 145 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2007, NR 305 Antrag vom 25.04.2007, NR 432 Antrag vom 02.05.2007, NR 436 Anregung vom 26.02.2007, OA 327 Anregung vom 22.05.2007, OA 388 Antrag vom 11.02.2007, OF 55/14 Antrag vom 26.02.2007, OF 56/14 Antrag vom 15.02.2007, OF 255/10 Antrag vom 15.02.2007, OF 256/10 Antrag vom 24.02.2007, OF 257/10 Antrag vom 27.02.2007, OF 258/10 Antrag vom 27.02.2007, OF 259/10 Antrag vom 17.03.2007, OF 274/10 Antrag vom 15.02.2007, OF 275/10