Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende Planung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der geänderten Vorplanung der Bahnübergangsersatzmaßnahme BÜ 99 Berkersheimer Bahnstraße im Zusammenhang mit dem 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn (S6) -
- Bauabschnitt - wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 12.313 T€ geschätzt werden und der Baubeginn für 2024/ 2025 geplant ist,
- b)in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001105, Mittel in Höhe von 974 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 25.11.2021 rd. 492 T€ bereits für die Vorplanung verausgabt wurden und
- c)für die weiterführende Planung insgesamt voraussichtlich 1.663 T€ und damit ergänzende 689 T€ zur Finanzierung benötigt werden. III. Die für die Vorplanung sowie für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.663 T€ werden bewilligt und freigegeben. Zur ergänzenden Finanzierung wird im Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 117 T€ aus verfügbaren Mitteln der PD 5.001113 - Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am BÜ 101 (4 gl. S-Bahnausbau Bad Vilbel) - herangezogen. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 mit Teilbeträgen von 372 T€ (2023) und 200 T€ (2024) im Haushalt bereitgestellt. IV. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass
- a)es sich um eine Bahnübergangsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, §§ 3, 13, handelt und somit Bund, DB Netz AG und das Land Hessen die Finanzierung der kreuzungsbedingten Kosten tragen werden. Jedoch zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim an beiden Seiten des Bauwerks Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) ergriffen werden. Dies führt zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (rd. 8,5 Mio. €);
- b)der Magistrat eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung vorbereitet, die die Kostenteilung zwischen dem Bund, der DB Netz AG, dem Land Hessen (kreuzungsbedingte Kosten) und der Stadt Frankfurt am Main (nicht kreuzungsbedingte Kosten) regelt,
- c)für die Maßnahme Grunderwerb von privaten Eigentümern getätigt werden muss,
- d)der Magistrat zur Baurechtschaffung ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchführt,
- e)der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau-und Finanzierungsvorlage erstellen wird.
Begründung
A. Allgemeines
Im Zuge des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke von Frankfurt (Main) West nach Bad Vilbel sollte der Bahnübergang Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) in Frankfurt Berkersheim gemäß Planfeststellung vom 06.05.2004, Az.: 55112-98-0626-f, des Eisenbahn-Bundesamtes im Auftrag der DB Netz AG beseitigt und durch eine Straßenunterführung mit Bahnsteigzugängen an Ort und Stelle ersetzt werden. Aufgrund der Kostenentwicklung gegenüber den ursprünglichen Kostenansatz dieser planfestgestellten Lösung, ausgehend von den hydrogeologischen Verhältnissen, wurde ein planungsbegleitendes Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geführt. Die Gesamtkosten der Straßenunterführung beliefen sich auf über 30 Mio. €. Der Magistrat erhielt vom BMVI den Auftrag, drei alternative Varianten zu prüfen. Diese Prüfung, mit anschließender Bewertung der Varianten, führte zu Variante 1a (SÜ Omega-rechts - Richtung Osten) als Vorzugsvariante. Somit wird für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für den ÖPNV, FES und die Feuerwehr eine Straßenüberführung in Form eines Omegas in Richtung Osten und zusätzlich eine Fußgänger- und Radfahrerüberführung barrierefrei durch Rampen sowie zum Bahnsteig mittels eines Aufzugs, vorgesehen. Die ursprüngliche Straßenunterführung wird mit dem E6/2014 städtischerseits aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter realisiert.
B. Finanzielle Auswirkungen
Im Zuge der Variantenprüfung wurden noch zwei weitere Trassierungsmöglichkeiten überprüft:
- Straßenbrücke in Form eines Omegas links (Richtung Westen). Diese Linienführung erzeugte - neben einem sehr hohen Flächenverbrauch - auch zu extreme Eingriffe in das Landschaftsbild von Berkersheim.
- Geradlinige Straßenbrücke. Diese erzeugt ebenfalls einen enormen Eingriff in das Landschaftsbild mit einer stark eingreifenden Straßenrampenführung bis zur Nidda. Die Bewertung dieser beiden Varianten zeigte somit deutliche Nachteile gegenüber der Vorzugsvariante 1a (SÜ Omega rechts).
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Als Vorzugslösung ging aus der Variantenuntersuchung die Variante 1a (Straßenüberführung Omega rechts - Richtung Osten) hervor. Aus der Ortslage von Berkersheim kommend verläuft die Berkersheimer Bahnstraße zunächst in Bestandslage und führt auf den bestehenden Bahnübergang zu. Unmittelbar vor dem Bahnübergang knickt die Straße nach Osten ab und verläuft dann annähernd in Lage des bestehenden Wirtschaftsweges südlich der Bahn geradlinig weiter. Hier wird eine Buswendeschleife angeordnet mit Warteposition. Diese dient sowohl der zentralen Abwicklung und Verknüpfung der Reisenden zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch als schlichte Wendemöglichkeit für die Abwicklung des Busverkehrs. Hier muss in die bestehende Kleingartenanlage eingegriffen werden. Etwa ab Trassierungs-km 0+185,00 beginnt die Straße in Dammlage zu verlaufen. Im Dammbereich geht die Trassierung der Straße von der Geraden in einen Bogen über und überspannt in der Folge mit gleichbleibendem Radius die vier Gleise der DB-Strecken 3684 und 3900 durch ein Brückenbauwerk. Vor Beginn des Straßendammes geht nach Süden der Anschluss des Wirtschaftsweges in Richtung Osten ab, welcher südlich um den Straßendamm herumgeführt wird. Aufgrund der Lage der Buswendeschleife, südlich des Kreuzungspunktes, ist das Bauwerk auf den Begegnungsfall LKW-PKW zu bemessen. Der erneute Übergang vom Bogen in eine Gerade erfolgt nach einer Strecke von etwa 110,0 m im Bereich des nördlichen Straßendammes. Die folgende Gerade hat eine Länge von 40,0 m und geht anschließend in einen Bogen mit Rechtskrümmung über. Dieser bildet den Anschluss an die bestehende Berkersheimer Bahnstraße nördlich der Bahn. In der Folge verläuft die Straße wieder in Bestandslage. Im Bereich des Anschlusses der neuen Trassierung an die Bestandsstraße werden zudem die in Richtung Westen und Osten abgehenden Wirtschaftswege angeschlossen. Der in Richtung Osten verlaufende Wirtschaftsweg wird auch hier um die Böschung des Straßendammes herumgeführt. Der in Richtung Westen verlaufende Wirtschaftsweg verläuft parallel zu den Bahngleisen und schließt in der Folge an den im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus geplanten Wirtschaftsweg an. Sowohl nördlich wie südlich der Gleise ist für die Planung Grunderwerb erforderlich. Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen Eingriffe in Grundstücke und der damit verbundene Grunderwerb werden im neuen Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren geregelt. Von den Eingriffen betroffen sind sowohl Kleingartenanlagen, als auch Streuobstwiesen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Privatgrundstücke. Die Trassierung der Berkersheimer Bahnstraße erfolgt nach dem Merkblatt DWA - A 904 'Richtlinie für den ländlichen Wegebau - Verbindungswege'. Die Ergebnisse der Straßenplanung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.