Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende Planung

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der geänderten Vorplanung der Bahnübergangsersatzmaßnahme BÜ 99 Berkersheimer Bahnstraße im Zusammenhang mit dem 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn (S6) -

  1. Bauabschnitt - wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 12.313 T€ geschätzt werden und der Baubeginn für 2024/ 2025 geplant ist, b) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001105, Mittel in Höhe von 974 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 25.11.2021 rd. 492 T€ bereits für die Vorplanung verausgabt wurden und c) für die weiterführende Planung insgesamt voraussichtlich 1.663 T€ und damit ergänzende 689 T€ zur Finanzierung benötigt werden. III. Die für die Vorplanung sowie für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.663 T€ werden bewilligt und freigegeben. Zur ergänzenden Finanzierung wird im Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 117 T€ aus verfügbaren Mitteln der PD 5.001113 - Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am BÜ 101 (4 gl. S-Bahnausbau Bad Vilbel) - herangezogen. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 mit Teilbeträgen von 372 T€ (2023) und 200 T€ (2024) im Haushalt bereitgestellt. IV. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Bahnübergangsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, §§ 3, 13, handelt und somit Bund, DB Netz AG und das Land Hessen die Finanzierung der kreuzungsbedingten Kosten tragen werden. Jedoch zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim an beiden Seiten des Bauwerks Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) ergriffen werden. Dies führt zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (rd. 8,5 Mio. €); b) der Magistrat eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung vorbereitet, die die Kostenteilung zwischen dem Bund, der DB Netz AG, dem Land Hessen (kreuzungsbedingte Kosten) und der Stadt Frankfurt am Main (nicht kreuzungsbedingte Kosten) regelt, c) für die Maßnahme Grunderwerb von privaten Eigentümern getätigt werden muss, d) der Magistrat zur Baurechtschaffung ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchführt, e) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau-und Finanzierungsvorlage erstellen wird.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

7
7. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme)

Annahme:
AfD
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Volt
12
12. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG, FRAKTION gegen AfD (= Annahme)

Annahme:
AfD
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Volt BFF-BIG FRAKTION

Verknüpfte Vorlagen