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Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt.

Inhalt

Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12

Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 13
OBR 12
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 175 2017 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle