Überarbeitung Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Begründung
Zentrenkonzept Mit der Vorlage M 51 vom 14.03.2008 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. So notwendig die Vorlage eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die städtischen Entwicklungen, insbesondere auch die kommunale Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines derartigen Konzeptes, dass es die diesen Bereich betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Dem wird das vorgelegte Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht gerecht: - Das hier vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet. - Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept gehören, nicht berücksichtigt. So ist weder das Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden Handlungsempfehlungen fehlen. - Unterblieben ist - außer einem kurzen Hinweis auf die Erstellung des regionalen Einzelhandelskonzepts - die gerade in der jetzigen Zeit wichtige Diskussion und Auseinandersetzung mit der Region, das heißt die Einbindung dieses Konzeptes in und die Abgrenzung zum Regionaleneinzelhandelskonzept. - Auch die Fragen der öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind nur sehr unzureichend dargestellt. So ist es durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen - in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die Attraktivität des Wohnumfeldes. Nur wenn der Bericht auch entsprechende vorhandene Missstände und Defizite objektiv benennt, gibt es die Möglichkeit hier aktiv an deren Beseitigung zu arbeiten sowie die bestehenden Chancen auch zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher: Die Vorlage M 51 wird an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen. Bei der Überarbeitung werden insbesondere
- die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes miteinbezogen, 2. die Entwicklungsperspektiven und -spielräume dargestellt,
- Handlungsempfehlungen aufgezeigt,
- Grundsätze zur Förderung der Nahversorgungsstruktur dargelegt, 5. die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des städtischen Einzelhandels in dem Einzelhandelskonzept der Region formuliert.
Inhalt
Antrag vom 22.07.2008, NR 992
Betreff: Überarbeitung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Mit der Vorlage M 51 vom 14.03.2008 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. So notwendig die Vorlage eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die städtischen Entwicklungen, insbesondere auch die kommunale Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines derartigen Konzeptes, dass es die diesen Bereich betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Dem wird das vorgelegte Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht gerecht: - Das hier vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet. - Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept gehören, nicht berücksichtigt. So ist weder das Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden Handlungsempfehlungen fehlen. - Unterblieben ist - außer einem kurzen Hinweis auf die Erstellung des regionalen Einzelhandelskonzepts - die gerade in der jetzigen Zeit wichtige Diskussion und Auseinandersetzung mit der Region, das heißt die Einbindung dieses Konzeptes in und die Abgrenzung zum Regionaleneinzelhandelskonzept. - Auch die Fragen der öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind nur sehr unzureichend dargestellt. So ist es durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen - in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die
Attraktivität des Wohnumfeldes. Nur wenn der Bericht auch entsprechende vorhandene Missstände und Defizite objektiv benennt, gibt es die Möglichkeit hier aktiv an deren Beseitigung zu arbeiten sowie die bestehenden Chancen auch zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher: Die Vorlage M 51 wird an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen. Bei der Überarbeitung werden insbesondere
- die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes miteinbezogen,
- die Entwicklungsperspektiven und -spielräume dargestellt,
- Handlungsempfehlungen aufgezeigt,
- Grundsätze zur Förderung der Nahversorgungsstruktur dargelegt,
- die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des städtischen Einzelhandels in dem Einzelhandelskonzept der Region formuliert. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 23.07.2008
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