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Sozialbindungen sichern

Vorlagentyp: NR LINKE.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 126/2019 wird wie folgt geändert:

  1. Unter C. Lösung wird der Satz "Ziel muss es sein, rund die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr wieder zu sichern." Geändert in "Ziel ist es, alle auslaufenden Bindungen zu sichern."
  2. Sofern die Verfügungsberechtigten über die Wohnungen öffentliche Wohnungsgesellschaften sind, wird eine Verlängerung der Mietpreisbindung ohne Gegenleistung beschlossen. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten bis auf Weiteres.
  3. Analog zu 1. wird unter D. Kosten die Zielvorgabe auf 100 % erhöht. Die Haushaltsmittel werden, sofern nötig, aufgestockt. Begründung: In Anbetracht von 23.174 Personen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Doch der Trend geht in die andere Richtung: die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren, weil die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungen zeitlich befristet sind und auslaufen. Im vergangenen Jahr sind die Bindungen von 721 Wohnungen ausgelaufen. In den kommenden drei Jahren bis 2022 sollen weitere 4.900 Wohnungen aus der Bindung fallen. Dieser Schwund ist dramatisch. Dem muss entgegengehalten werden, um es Menschen mit geringen Einkommen zu ermöglichen, in Frankfurt leben zu bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen möglichst die Bindungen von allen 4.900 Sozialwohnungen gesichert werden und es müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken. Aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten gleichermaßen, ist es sinnvoll die bestehenden Sozialwohnungen mietpreisgebunden zu erhalten statt mehr Wohnungen als nötig flächenintensiv neu zu bauen. Öffentliche Wohnungsunternehmen wie die Nassauische Heimstätte, die ABG und die GWH mit ihren Wohnungsbeständen von insgesamt etwa 80.000 Wohnungen - also mehr als einem Fünftel aller Wohnungen in Frankfurt - können dabei einen großen Unterschied machen. Diese Wohnungsunternehmen haben etwa 16.000 Sozialwohnungen in ihrem Bestand (Stand: 31.12.2016). Für diese können die Bindungen verlängert werden. Damit würden die Gesellschaften ihrem Gesellschaftszweck nachkommen, nämlich "eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung" (§2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags mit der NH und der ABG, Hervorhebung DIE LINKE. im Römer). Zudem kann mit Genossenschaften, die oftmals gemeinnützig ausgerichtet sind, über eine Verlängerung der Mietpreisbindung verhandelt werden. Damit sollen private Eigentümer*innen nicht aus der Pflicht entlassen werden, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2019, NR 966 Betreff: Sozialbindungen sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 126/2019 wird wie folgt geändert: 1. Unter C. Lösung wird der Satz "Ziel muss es sein, rund die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr wieder zu sichern." Geändert in "Ziel ist es, alle auslaufenden Bindungen zu sichern." 2. Sofern die Verfügungsberechtigten über die Wohnungen öffentliche Wohnungsgesellschaften sind, wird eine Verlängerung der Mietpreisbindung ohne Gegenleistung beschlossen. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten bis auf Weiteres. 3. Analog zu 1. wird unter D. Kosten die Zielvorgabe auf 100 % erhöht. Die Haushaltsmittel werden, sofern nötig, aufgestockt. Begründung: In Anbetracht von 23.174 Personen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Doch der Trend geht in die andere Richtung: die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren, weil die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungen zeitlich befristet sind und auslaufen. Im vergangenen Jahr sind die Bindungen von 721 Wohnungen ausgelaufen. In den kommenden drei Jahren bis 2022 sollen weitere 4.900 Wohnungen aus der Bindung fallen. Dieser Schwund ist dramatisch. Dem muss entgegengehalten werden, um es Menschen mit geringen Einkommen zu ermöglichen, in Frankfurt leben zu bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen möglichst die Bindungen von allen 4.900 Sozialwohnungen gesichert werden und es müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken. Aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten gleichermaßen, ist es sinnvoll die bestehenden Sozialwohnungen mietpreisgebunden zu erhalten statt mehr Wohnungen als nötig flächenintensiv neu zu bauen. Öffentliche Wohnungsunternehmen wie die Nassauische Heimstätte, die ABG und die GWH mit ihren Wohnungsbeständen von insgesamt etwa 80.000 Wohnungen - also mehr als einem Fünftel aller Wohnungen in Frankfurt - können dabei einen großen Unterschied machen. Diese Wohnungsunternehmen haben etwa 16.000 Sozialwohnungen in ihrem Bestand (Stand: 31.12.2016). Für diese können die Bindungen verlängert werden. Damit würden die Gesellschaften ihrem Gesellschaftszweck nachkommen, nämlich "eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung" (§2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags mit der NH und der ABG, Hervorhebung DIE LINKE. im Römer). Zudem kann mit Genossenschaften, die oftmals gemeinnützig ausgerichtet sind, über eine Verlängerung der Mietpreisbindung verhandelt werden. Damit sollen private Eigentümer*innen nicht aus der Pflicht entlassen werden, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Martin Kliehm Stadtv. Merve Ayyildiz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 126 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 966 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.10.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 126 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 966 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 966); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung der Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 126 = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 966) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung der Zurückstellung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 966 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 966 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4824, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 § 4972, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 64 1

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