Sozialbindungen sichern
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 126/2019 wird wie folgt geändert:
- Unter C. Lösung wird der Satz "Ziel muss es sein, rund die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr wieder zu sichern." Geändert in "Ziel ist es, alle auslaufenden Bindungen zu sichern."
- Sofern die Verfügungsberechtigten über die Wohnungen öffentliche Wohnungsgesellschaften sind, wird eine Verlängerung der Mietpreisbindung ohne Gegenleistung beschlossen. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten bis auf Weiteres.
- Analog zu 1. wird unter D. Kosten die Zielvorgabe auf 100 % erhöht. Die Haushaltsmittel werden, sofern nötig, aufgestockt. Begründung: In Anbetracht von 23.174 Personen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Doch der Trend geht in die andere Richtung: die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren, weil die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungen zeitlich befristet sind und auslaufen. Im vergangenen Jahr sind die Bindungen von 721 Wohnungen ausgelaufen. In den kommenden drei Jahren bis 2022 sollen weitere 4.900 Wohnungen aus der Bindung fallen. Dieser Schwund ist dramatisch. Dem muss entgegengehalten werden, um es Menschen mit geringen Einkommen zu ermöglichen, in Frankfurt leben zu bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen möglichst die Bindungen von allen 4.900 Sozialwohnungen gesichert werden und es müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken. Aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten gleichermaßen, ist es sinnvoll die bestehenden Sozialwohnungen mietpreisgebunden zu erhalten statt mehr Wohnungen als nötig flächenintensiv neu zu bauen. Öffentliche Wohnungsunternehmen wie die Nassauische Heimstätte, die ABG und die GWH mit ihren Wohnungsbeständen von insgesamt etwa 80.000 Wohnungen - also mehr als einem Fünftel aller Wohnungen in Frankfurt - können dabei einen großen Unterschied machen. Diese Wohnungsunternehmen haben etwa 16.000 Sozialwohnungen in ihrem Bestand (Stand: 31.12.2016). Für diese können die Bindungen verlängert werden. Damit würden die Gesellschaften ihrem Gesellschaftszweck nachkommen, nämlich "eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung" (§2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags mit der NH und der ABG, Hervorhebung DIE LINKE. im Römer). Zudem kann mit Genossenschaften, die oftmals gemeinnützig ausgerichtet sind, über eine Verlängerung der Mietpreisbindung verhandelt werden. Damit sollen private Eigentümer*innen nicht aus der Pflicht entlassen werden, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.09.2019, NR 966 Betreff: Sozialbindungen sichern
Die
Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 126/2019 wird wie folgt
geändert: 1. Unter C. Lösung
wird der Satz "Ziel muss es sein, rund die Hälfte der auslaufenden Bindungen
pro Jahr wieder zu sichern." Geändert in "Ziel ist es, alle auslaufenden
Bindungen zu sichern." 2.
Sofern die Verfügungsberechtigten über die Wohnungen öffentliche
Wohnungsgesellschaften sind, wird eine Verlängerung der Mietpreisbindung ohne
Gegenleistung beschlossen. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten bis auf
Weiteres. 3. Analog zu 1.
wird unter D. Kosten die Zielvorgabe auf 100 % erhöht. Die Haushaltsmittel
werden, sofern nötig, aufgestockt. Begründung: In Anbetracht von 23.174 Personen auf der Warteliste
für eine Sozialwohnung müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Doch der
Trend geht in die andere Richtung: die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit
Jahren, weil die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungen zeitlich
befristet sind und auslaufen. Im vergangenen Jahr sind die Bindungen von 721
Wohnungen ausgelaufen. In
den kommenden drei Jahren bis 2022 sollen weitere 4.900 Wohnungen aus der
Bindung fallen. Dieser Schwund ist dramatisch. Dem muss entgegengehalten
werden, um es Menschen mit geringen Einkommen zu ermöglichen, in Frankfurt
leben zu bleiben. Um dieses
Ziel zu erreichen, müssen möglichst die Bindungen von allen 4.900
Sozialwohnungen gesichert werden und es müssen zusätzliche Sozialwohnungen
entstehen, um den Bedarf zu decken. Aus ökologischen und sozialen
Gesichtspunkten gleichermaßen, ist es sinnvoll die bestehenden Sozialwohnungen
mietpreisgebunden zu erhalten statt mehr Wohnungen als nötig flächenintensiv
neu zu bauen. Öffentliche
Wohnungsunternehmen wie die Nassauische Heimstätte, die ABG und die GWH mit
ihren Wohnungsbeständen von insgesamt etwa 80.000 Wohnungen - also mehr als
einem Fünftel aller Wohnungen in Frankfurt - können dabei einen großen
Unterschied machen. Diese Wohnungsunternehmen haben etwa 16.000 Sozialwohnungen
in ihrem Bestand (Stand: 31.12.2016). Für diese können die Bindungen verlängert
werden. Damit würden die Gesellschaften ihrem Gesellschaftszweck nachkommen,
nämlich "eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten
Schichten der Bevölkerung" (§2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags mit der NH
und der ABG, Hervorhebung DIE LINKE. im Römer). Zudem kann mit
Genossenschaften, die oftmals gemeinnützig ausgerichtet sind, über eine
Verlängerung der Mietpreisbindung verhandelt werden. Damit sollen private
Eigentümer*innen nicht aus der Pflicht entlassen werden, bezahlbaren Wohnraum
zu erhalten. Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Monika
Christann
Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff
Stadtv. Eyup
Yilmaz
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Merve
Ayyildiz
Stadtv. Michael Müller
Stadtv. Pearl Hahn
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2019, M 126
Bericht des
Magistrats vom 02.03.2020, B 95 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
26 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
33. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.09.2019, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 126 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 966 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 34. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.10.2019, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 126 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der
Vorlage NR 966 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 966 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 966); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Ablehnung der Zurückstellung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 126 = Ablehnung) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 30
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 966 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 966) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung);
BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Ablehnung der Zurückstellung)
36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage NR 966 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION
(= Ablehnung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 11
Beschluss: Die Vorlage NR 966 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION
(= Ablehnung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4824, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 § 4972, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 64 1