Sozialbindungen sichern
Bericht
Der Magistrat wird, ungeachtet der Zielvorgabe im beschlossenen Magistratsvortrag M 126, selbstverständlich mit allen betroffenen Verfügungsberechtigten Gespräche führen, deren Wohnungen zukünftig aus der Bindung fallen. Da die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach den "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" auf freiwilliger Basis geschieht, ist der Magistrat auf die Kooperationsbereitschaft der Verfügungsberechtigten angewiesen. Bei der Mehrzahl der in den nächsten Jahren endenden Bindungen handelt es sich um freiwillige vorzeitige Tilgungen der öffentlichen Darlehen, die gem. § 19 Abs. 1 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) nur noch einer 5-jährigen Nachwirkungsfrist unterliegen. Die Verfügungsberechtigten haben damit in der Regel bereits ihren Willen bekundet, die Sozialbindung der betroffenen Wohnungen zu beenden. Entsprechende Verhandlungen und Angebote, die Bindungen zu verlängern, stoßen hierbei oftmals auf eine eher ablehnende Haltung der Verfügungsberechtigten. Der Magistrat hat allerdings mit der vorgenannten Richtlinie und der zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019, § 4656 (M125/19) angepassten "Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" ein breites Portfolio an Fördermöglichkeiten geschaffen, um dem weiteren Wegfall von Mietpreis- und Belegungsbindungen entgegenwirken zu können.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION