Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen
Beschlussvorschlag
- Den beigefügten Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung von Belegungs- und Mietpreisbindungen wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der Richtlinien Zuschüsse aus Mitteln des Produktbereichs 1.17, Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) zu bewilligen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Möglichkeiten zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen sollen über die aktuellen "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" hinaus erweitert werden. Mit der Verlängerung von Belegungsbindungen wird dem Abschmelzen der öffentlich geförderten Bestände mit diesem zusätzlichen Förderelement entgegengewirkt. Zum einen können beim Amt für Wohnungswesen registrierte Haushalte weiterhin in frei werdende Wohnungen vermittelt werden, zum anderen bleibt für die überwiegend geringverdienenden Bestandsmieter*innen der Vorteil einer subventionierten Miete erhalten. Durch die Verbindung von städtischen Fördermitteln mit Fördermitteln des Landes Hessen können verbesserte finanzielle Konditionen bei gleichzeitiger Entlastung des städtischen Haushalts angeboten werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Im Sommer 2020 hat das Land Hessen seine Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten überarbeitet und bietet, neben deutlich verbesserten Förderkonditionen, den Kommunen eine Finanzierungsbeteiligung an. Ab einem kommunalen Finanzierungsanteil von 0,50 € pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche bei Bindungsverlängerungen können Förderanträge aus diesen Kommunen bei der Bewilligung von Mitteln bevorzugt berücksichtigt werden. Die vorliegenden Richtlinien greifen die Möglichkeit der komplementären Finanzierung für die Stadt Frankfurt am Main unter Würdigung der beihilferechtlichen Fragestellungen auf. Auf Basis dieser Richtlinien können künftig auslaufende Sozialbindungen für 10 Jahre zum Preis von 2,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat verlängert werden, wobei sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Anteil von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat beteiligt. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Förderung (beliebig oft) erneuert werden. Aufgrund des Beitritts der Stadt Frankfurt am Main zur Partnerschaftsinitiative "Großer Frankfurter Bogen" des Landes wird zudem der Finanzierungsanteil der Stadt Frankfurt am Main von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat vom Land Hessen übernommen.
D. Klimaschutz
- Investitionsbedarf: Es handelt sich beim neuen Förderprogramm um eine Variante der bereits bestehenden Programme, welches keinen zusätzlichen Investitionsbedarf auslöst. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) bereitgestellten Mittel weniger in Anspruch genommen werden müssen, da durch die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln der städtische Finanzbedarf sinkt, insbesondere, da der volle Förderbetrag durch das Land Hessen getragen wird.
- Finanzierungsbedarfszeitraum: 2022 ff.
- Folgeinvestitionen: entfällt
- Jahresfolgekosten: entfällt
- Jahreserträge: entfällt
- Leistungen Dritter: entfällt
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: entfällt
- Sonstiges: entfällt