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Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Den beigefügten Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung von Belegungs- und Mietpreisbindungen wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der Richtlinien Zuschüsse aus Mitteln des Produktbereichs 1.17, Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) zu bewilligen.

Begründung

A. Allgemeines

Die Möglichkeiten zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen sollen über die aktuellen "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" hinaus erweitert werden. Mit der Verlängerung von Belegungsbindungen wird dem Abschmelzen der öffentlich geförderten Bestände mit diesem zusätzlichen Förderelement entgegengewirkt. Zum einen können beim Amt für Wohnungswesen registrierte Haushalte weiterhin in frei werdende Wohnungen vermittelt werden, zum anderen bleibt für die überwiegend geringverdienenden Bestandsmieter*innen der Vorteil einer subventionierten Miete erhalten. Durch die Verbindung von städtischen Fördermitteln mit Fördermitteln des Landes Hessen können verbesserte finanzielle Konditionen bei gleichzeitiger Entlastung des städtischen Haushalts angeboten werden.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Im Sommer 2020 hat das Land Hessen seine Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten überarbeitet und bietet, neben deutlich verbesserten Förderkonditionen, den Kommunen eine Finanzierungsbeteiligung an. Ab einem kommunalen Finanzierungsanteil von 0,50 € pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche bei Bindungsverlängerungen können Förderanträge aus diesen Kommunen bei der Bewilligung von Mitteln bevorzugt berücksichtigt werden. Die vorliegenden Richtlinien greifen die Möglichkeit der komplementären Finanzierung für die Stadt Frankfurt am Main unter Würdigung der beihilferechtlichen Fragestellungen auf. Auf Basis dieser Richtlinien können künftig auslaufende Sozialbindungen für 10 Jahre zum Preis von 2,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat verlängert werden, wobei sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Anteil von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat beteiligt. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Förderung (beliebig oft) erneuert werden. Aufgrund des Beitritts der Stadt Frankfurt am Main zur Partnerschaftsinitiative "Großer Frankfurter Bogen" des Landes wird zudem der Finanzierungsanteil der Stadt Frankfurt am Main von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat vom Land Hessen übernommen.

D. Klimaschutz

  1. Investitionsbedarf: Es handelt sich beim neuen Förderprogramm um eine Variante der bereits bestehenden Programme, welches keinen zusätzlichen Investitionsbedarf auslöst. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) bereitgestellten Mittel weniger in Anspruch genommen werden müssen, da durch die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln der städtische Finanzbedarf sinkt, insbesondere, da der volle Förderbetrag durch das Land Hessen getragen wird.
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum: 2022 ff.
  3. Folgeinvestitionen: entfällt
  4. Jahresfolgekosten: entfällt
  5. Jahreserträge: entfällt
  6. Leistungen Dritter: entfällt
  7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: entfällt
  8. Sonstiges: entfällt

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 10
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 93 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 10
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 13
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke Volt Und Bff-Big ÖkoLinX-ELF
Sitzung 15
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF

Verknüpfte Vorlagen