Erwerb von 450 Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Ben-Gurion-Ring hier: Mehrkostenvorlage zur Bewilligung von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2020
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum durch Bindungsverlängerung/Anschlussförderung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4824 (M 126) neue Richtlinien beschlossen wurden b) für den Erwerb von Belegrechten im Haushaltsjahr 2020 7.400 T€ in der Produktgruppe 17.01 Wohnen auf der Projektdefinition 5.002779 "Erwerb von Belegungsrechten" zur Verfügung stehen c) davon 5.400 T€ für Auszahlungen im Rahmen der Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum (M 125/19) benötigt werden und hier bereits vertragliche Auszahlungsverpflichtungen bestehen d) der Magistrat noch mit weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften, deren Mietpreis- und Belegungsbindungen mit Ablauf des 31.12.2019 endeten, im Kontakt steht e) bis zum 30.06.2020 bereits 1.794 T€ verausgabt wurden f) es gelungen ist, mit der Eigentümerin einer Liegenschaft im Ben-Gurion-Ring eine Übereinkunft zur Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen für 450 Sozialwohnungen für weitere 15 Jahre zu treffen. Das Volumen der Förderzusage beläuft sich auf rund 6.360 T€; die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung in 2020. g) die Veranschlagung für den Erwerb von Belegungsrechten, Produktgruppe 17.01, Projektdefinition 5.002779 "Erwerb von Belegungsrechten" nicht auskömmlich sein wird II. Die zusätzlichen Mittel in Höhe bis zu 6.360 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Die zur Deckung erforderlichen Mittel in Höhe bis zu 6.360 T€ stehen in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition 5.001232 "Unterstützung des Wohnungsbaus -Darlehen-" zur Verfügung. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Jahresfolgekosten aus Abschreibung und Kapitalkosten in Höhe von 496 T€ sichergestellt ist.
Begründung
A. Allgemeines
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 § 4824 (M 126) wurden Richtlinien zum Erwerb Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum durch Bindungsverlängerung/Anschlussförderung in Kraft gesetzt, um mit einem weiteren Instrument dem Verlust von Sozialwohnungen entgegenwirken zu können. Als Zielgröße wurde definiert, über dieses Instrument rund die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr verlängern zu können. Auf dieser Grundlage tritt der Magistrat regelhaft mit Eigentümerinnen und Eigentümern von Sozialwohnungen in Kontakt, deren Mietpreis- und Belegungsbindungen auslaufen.
D. Klimaschutz
Für die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen für 450 Wohnungen im Ben-Gurion-Ring mit einer Gesamtfläche von 29.426,49 qm für 15 Jahre werden gemäß der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen (gem. Nr. 2.1.2 Buchst. b) der Richtlinie 1,20 pro qm pro Monat) 29.426,49 qm x 1,20 € x 180 Monate = 6.356.122,20 € benötigt. Die Mittel stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001232 zur Verfügung.