Erwerb von 206 Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen sowie Finanzplanung im Haushalt 2021 und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023 hier: Mehrkostenvorlage zur Bewilligung von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2021 und Mittelfreigabe für den Erwerb von Belegungsrechten
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2020/2021 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Erwerbungen von Belegungsrechten zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung einer Erwerbung führen würde, ist eine Beschlussfassung des gesamten Ansatzes der Projektdefinition 5.002779 "Erwerb von Belegungsrechten" erforderlich. Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen im Stadtgebiet Frankfurt am Main sinkt seit Jahren durch das Auslaufen von Bindungen kontinuierlich, wobei die Zahl der ausgelaufenen Bindungen durch den geförderten Neubau nicht kompensiert werden kann. Mit der Einführung der gesetzlichen Norm des § 5a Wohnungsbindungsgesetz (Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf) im Jahr 1974 wurden die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete zu bestimmen, in denen ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht. In diesen Gebieten gilt dann ein Benennungsrecht der Kommune für freie Sozialwohnungen. Die Stadt Frankfurt am Main gehört seit 1974 ununterbrochen zu diesen Gebieten. Dies wurde zuletzt mit Verordnung des Landes Hessen vom 25.11.2017 (GVBl. S. 382) bestätigt. Auch nach eigenen Feststellungen der Stadt Frankfurt am Main, die sich auf repräsentative Erhebungen, u. a. zuletzt eine vom Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführte Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte vom 6. April 2017, stützen, besteht in den Ballungsgebieten des Landes Hessen eine Unterversorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum. Eine Ursache für die zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt wird in dem geringen Anteil des öffentlich geförderten und preisgebundenen Wohnraums gesehen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007 (§ 1670), zuletzt geändert am 26.09.2019 (§ 4656), wurden "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" und "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" (Beschluss vom 07.11.2019 (§ 4824)) in Kraft gesetzt. Ziel der Richtlinien ist es, aus dem vorhandenen Wohnraumbestand in Frankfurt am Main durch öffentliche Förderung preisgebundenen Wohnraum für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Auf der neu geschaffenen Grundlage zur Anschlussförderung (M 126/2019) tritt der Magistrat regelhaft mit Eigentümer*innen von Sozialwohnungen in Kontakt, deren Mietpreis- und Belegungsbindungen auslaufen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 war noch nicht absehbar, dass die ABG FRANKFURT HOLDING 206 Wohnungen für eine Anschlussförderung zur Verfügung stellt. Insgesamt enthält der Haushaltsansatz "Erwerb von Belegungsrechten" 9.900 T€ für das Jahr 2021, wovon für 5.525 T€ bereits vertragliche Auszahlungsverpflichtungen bestehen. Die Restmittel werden benötigt, um im Jahr 2021 weitere Belegungsrechte nach den beiden Richtlinien (M 125/19 und M 126/19) erwerben zu können. Die erst im Jahr 2020 beantragte Bindungsverlängerung für 206 Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING bedingt eine Förderzusage in Höhe von 4.810 T€. Der Haushaltsansatz wird für diese Mehrkosten nicht auskömmlich sein.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Alternative wäre ein Verzicht auf den Erwerb von Belegungsrechten mit der Konsequenz, dass der Bestand an gefördertem Wohnraum im Stadtgebiet weiter sinkt und die Versorgung von Haushalten, die finanziell auf diese Wohnungen angewiesen sind, zukünftig nicht mehr möglich sein wird.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 war noch nicht absehbar, dass die ABG FRANKFURT HOLDING sich für eine Antragstellung zur Bindungsverlängerung entscheidet. Für die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen für 206 Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING mit einer Gesamtfläche von 13.369,33 qm für 15 Jahre werden gemäß den Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen (Nr. 2.1.2 Buchst. a): 2,00 € pro qm pro Monat) 13.369,33 qm x 2,00 € x 180 Monate = 4.812.958,33 € benötigt. Die Mittel stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001232 "Unterstützung des Wohnungsbaus -Darlehen-" zur Verfügung. Eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewilligung und Mittelfreigabe über den gesamten Ansatz der Projektdefinition 5.002779 "Erwerb von Belegungsrechten" i. H. v. 9.900 T€ ermöglicht die Bindung weiterer dringend benötigter Wohnungsbestände, vermindert in erheblichem Umfang den Verwaltungsaufwand und stützt eine zeitnahe Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle. Eine zügige Bearbeitung ist im Interesse der Stadt Frankfurt am Main, deren zum Teil langjährigen Geschäftspartnern sowie den Bürger*innen unserer Stadt. Die Bewilligung des Mehrbedarfs i. H. v. 4.810 T€ ermöglicht darüber hinaus die Bindung weiterer dringend benötigter Wohnungsbestände.
D. Klimaschutz
Die Investitionsbedarf für den Erwerb von Belegungsrechten beträgt 9.900.000 € und für die Unterstützung des Wohnungsbaus 4.810.000 €. Die Jahresfolgekosten belaufen sich auf 815.000 €.