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Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten

Vorlagentyp: NR GRÜNE

Begründung

hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Umsetzung der folgenden Punkte Sorge zu tragen: a) Alle Richtlinien zur Wohnungsbauförderung werden mit dem Ziel überarbeitet, dass künftig nur noch Neubauprojekte im Passivhausstandard - oder, sollte dies aufgrund der Lage oder aus unabweislichen baulichen Gründen nicht möglich sein, mit einer um mindestens 30% gegenüber den Erfordernissen der EnEV verbesserten Energieeffizienz - als förderfähig gelten. b) Alle Richtlinien, die neben dem Neubau auch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen umfassen, werden mit dem Ziel überarbeitet, dass hierbei die Berücksichtigung des Passivhausstandards besonders und bevorzugt gefördert wird. c) In den unter (a) und (b) genannten Richtlinien werden die Investoren, die solche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen, darauf verpflichtet, bei Bezug bzw. nach Abschluss der Maßnahme eine gegenüber der üblichen Fördermiete erhöhte Miete zu verlangen, und zwar in Höhe von fünfzig Prozent der durchschnittlichen monatlichen Heizkosteneinsparung. Dabei sollen als Referenzwert im Neubau die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007 für Gebäude, deren Energieeffizienz dem Mindeststandard der EnEV entspricht, fungieren, und als Referenzwert bei Sanierungsprojekten die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007, die sich aufgrund des im Energiepass festgehaltenen Heizenergieverbrauchs vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ergeben. d) Die aufgrund der unter (c) beschriebenen Regelung erzielten Mietmehreinnahmen sind während der gesamten Bindungsdauer vollständig an die Stadt Frankfurt abzuführen und werden strikt zweckgebunden wiederum der Förderung energetischer Maßnahmen im Wohnungsneubau und Wohnungsbestand zugeführt. e) Die überarbeiteten Richtlinien werden der Stadtverordnetenversammlung spätestens mit dem Magistratsentwurf zum Haushalt 2009 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. f) Alle künftigen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung haben den oben genannten Punkten (a) bis (d) Rechnung zu tragen. Begründung: Zahlreiche Studien zum Klimawandel belegen die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung bereits mehrere Beschlüsse gefasst, um in Frankfurt das Bauen und Sanieren im Passivhausstandard voranzubringen. Insofern ist es nur konsequent und angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes dringend geboten, auch die städtischen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung entsprechend zu überarbeiten.

Inhalt

Antrag vom 24.01.2008, NR 742

Betreff: Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Umsetzung der folgenden Punkte Sorge zu tragen: a) Alle Richtlinien zur Wohnungsbauförderung werden mit dem Ziel überarbeitet, dass künftig nur noch Neubauprojekte im Passivhausstandard - oder, sollte dies aufgrund der Lage oder aus unabweislichen baulichen Gründen nicht möglich sein, mit einer um mindestens 30% gegenüber den Erfordernissen der EnEV verbesserten Energieeffizienz - als förderfähig gelten. b) Alle Richtlinien, die neben dem Neubau auch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen umfassen, werden mit dem Ziel überarbeitet, dass hierbei die Berücksichtigung des Passivhausstandards besonders und bevorzugt gefördert wird. c) In den unter (a) und (b) genannten Richtlinien werden die Investoren, die solche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen, darauf verpflichtet, bei Bezug bzw. nach Abschluss der Maßnahme eine gegenüber der üblichen Fördermiete erhöhte Miete zu verlangen, und zwar in Höhe von fünfzig Prozent der durchschnittlichen monatlichen Heizkosteneinsparung. Dabei sollen als Referenzwert im Neubau die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007 für Gebäude, deren Energieeffizienz dem Mindeststandard der EnEV entspricht, fungieren, und als Referenzwert bei Sanierungsprojekten die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007, die sich aufgrund des im Energiepass festgehaltenen Heizenergieverbrauchs vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ergeben. d) Die aufgrund der unter (c) beschriebenen Regelung erzielten Mietmehreinnahmen sind während der gesamten Bindungsdauer vollständig an die Stadt Frankfurt abzuführen und werden strikt zweckgebunden wiederum der Förderung energetischer Maßnahmen im Wohnungsneubau und Wohnungsbestand zugeführt. e) Die überarbeiteten Richtlinien werden der Stadtverordnetenversammlung spätestens mit dem Magistratsentwurf zum Haushalt 2009 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. f) Alle künftigen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung haben den oben genannten Punkten (a) bis (d) Rechnung zu tragen. Begründung: Zahlreiche Studien zum Klimawandel belegen die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung bereits mehrere Beschlüsse gefasst, um in Frankfurt das Bauen und Sanieren im Passivhausstandard voranzubringen. Insofern ist es nur konsequent und angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes dringend geboten, auch die städtischen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung entsprechend zu überarbeiten.

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