Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 07.02.2025, M 25 Betreff: Veränderungssperre Nr. 129 im
Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße
- Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 12.12.2024, § 5553 (M 169) Zur Sicherung der Planung wird
nach § 14 i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der HGO die Veränderungssperre
Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5 /
Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -, wie in der vorgelegten Karte
abgegrenzt, mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass - Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt
oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen, - erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden dürfen. Die Veränderungssperre tritt nach
Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer
Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen
ist. Die vorgelegte Karte ist
Bestandteil der Satzung. Begründung: Übersichtskarte Die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB) wird für den im folgenden beschriebenen Bereich beschlossen. Der
räumliche Geltungsbereich wird im Westen von der Bundesautobahn A5 und im
Norden von der Lorscher Straße begrenzt. Die Grenze von Nordost nach Südwest
verläuft entlang der Bahngleise, der Eschborner Landstraße, des
Graf-Vollrath-Wegs, des Schultheißenwegs inklusive des Flurstücks 23/4
(Schultheißenweg 107) bis zum Zentmarkweg (Flurstück 60/12). Der weitere
Verlauf folgt mit dem Zentmarkweg nach Osten bis zur Straße Am Seedamm, der
Gaugrafenstraße entlang in Richtung Süden zur Westerbachstraße und nach Westen
zur Bundesautobahn A5. Die Abgrenzung entspricht damit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -,
welcher sich mit Aufstellungsbeschluss § 5553 vom 12.12.2024 im
Aufstellungsverfahren befindet. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 folgt dem
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main (GEP) aus dem
Jahr 2021 sowie dessen Aktualisierung von 2022. Das Programm dient als
Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen
für Industrie, Gewerbe und Handwerk und als Leitlinie für zukünftige
Entscheidungen und Planungen. Zur Sicherung und Entwicklung von Industrie- und
Gewerbegebieten identifiziert das Programm stadtweit Aufmerksamkeitszonen und
Entwicklungsräume. Für die Flächen des Geltungsbereichs und über diesen hinaus
stellt das Programm einen Entwicklungsraum (Anlage 2 des GEP 2021) mit hohem
Handlungsbedarf dar. Das GEP wurde 2022 mit einer gesamtstädtischen
Standortsteuerung zu unternehmensunabhängigen Rechenzentren aktualisiert.
Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich zukünftig auf geeignete
räumlich definierte Eignungsgebiete konzentrieren. Für alle außerhalb der
Eignungsgebiete liegenden Gewerbeflächen sollen unternehmensunabhängige
Rechenzentren ausgeschlossen werden, um diese Flächen für die übrigen
gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Ziel des Bebauungsplans Nr. 946 ist es, die aktuellen
gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei
insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für
Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu
erhalten. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich im nordöstlichen
Plangebiet gemäß dem räumlich definierten Eignungsgebiet des GEP gebündelt
ansiedeln können und in den übrigen Bereichen ausgeschlossen werden. Die Nachfrage konkurrierender Nutzungen nach den
wenigen verfügbaren, aber noch einem klassischen Gewerbestandort entsprechenden
Grundstücken ist ungebrochen. Für die Erweiterung oder Errichtung neuer
Rechenzentren ist die Nachfrage nach verfügbaren Flächen, insbesondere in der
direkten Nachbarschaft oder Umgebung von Rechenzentren, sowie nach großen
Flächen, die noch klassisch gewerblich genutzt werden, so groß, dass ansässige
und zukünftige gewerbliche Nutzungen dadurch verdrängt werden. Bisher können Baugesuche von unternehmensunabhängigen
Rechenzentren, die außerhalb des definierten Eignungsgebiets liegen und damit
der geplanten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen, auf Grundlage des
geltenden Planungsrechts nicht bezüglich der Art der Nutzung abgelehnt werden.
Aktuell besteht außerhalb des geplanten Eignungsgebiets für Rechenzentren die
Gefahr einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung durch ein an die
Festsetzungen des geltenden Planungsrechts angepasstes Baugesuch mit zwei
unternehmensunabhängigen Rechenzentren und durch eine Nutzungsänderung eines
Produktionsgebäudes in ein Rechenzentrum. Mit den geplanten, unternehmensunabhängigen
Rechenzentren werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 946 und die damit
verbundene Umsetzung der Entwicklungsziele des GEP zur Sicherung und
Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete mit einer Standortsteuerung von
unternehmensunabhängigen Rechenzentren wesentlich erschwert. Der Beschluss der
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wird somit zur Sicherung der planerischen
Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 erforderlich. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei
Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die
Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen. Auf
die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs
anzurechnen. Es ist absehbar, dass innerhalb der
Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden
kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der
prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist
die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert. Anlage 1_Satzung_Karte (ca. 3,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats
vom 08.11.2024, M 169
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau
Ausschuss für
Wirtschaft, Recht und Frauen
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die
Vorlage M 25 im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau votiert wird.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und
FRAKTION 36. Sitzung des OBR 7
am 18.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 25 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und
fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 34. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und
BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen,
Wohnen und Städtebau) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe,
dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier
ausgeglichen wird) 34. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und
BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule
nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird)
37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF,
BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 38
Beschluss: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (=
Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen
wird) Beschlussausfertigung(en): §
5968, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
34
34. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD farbechte/Linke FDP BFF fraktionslos
34
34. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
34
34. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung)
Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Linke AfD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
37
37. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung)
Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
39
39. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung); Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird)
Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
Gartenpartei