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Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 25 Betreff: Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5553 (M 169) Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der HGO die Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -, wie in der vorgelegten Karte abgegrenzt, mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass - Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen, - erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Die vorgelegte Karte ist Bestandteil der Satzung. Begründung: Übersichtskarte Die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den im folgenden beschriebenen Bereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird im Westen von der Bundesautobahn A5 und im Norden von der Lorscher Straße begrenzt. Die Grenze von Nordost nach Südwest verläuft entlang der Bahngleise, der Eschborner Landstraße, des Graf-Vollrath-Wegs, des Schultheißenwegs inklusive des Flurstücks 23/4 (Schultheißenweg 107) bis zum Zentmarkweg (Flurstück 60/12). Der weitere Verlauf folgt mit dem Zentmarkweg nach Osten bis zur Straße Am Seedamm, der Gaugrafenstraße entlang in Richtung Süden zur Westerbachstraße und nach Westen zur Bundesautobahn A5. Die Abgrenzung entspricht damit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -, welcher sich mit Aufstellungsbeschluss § 5553 vom 12.12.2024 im Aufstellungsverfahren befindet. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 folgt dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main (GEP) aus dem Jahr 2021 sowie dessen Aktualisierung von 2022. Das Programm dient als Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk und als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Zur Sicherung und Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten identifiziert das Programm stadtweit Aufmerksamkeitszonen und Entwicklungsräume. Für die Flächen des Geltungsbereichs und über diesen hinaus stellt das Programm einen Entwicklungsraum (Anlage 2 des GEP 2021) mit hohem Handlungsbedarf dar. Das GEP wurde 2022 mit einer gesamtstädtischen Standortsteuerung zu unternehmensunabhängigen Rechenzentren aktualisiert. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich zukünftig auf geeignete räumlich definierte Eignungsgebiete konzentrieren. Für alle außerhalb der Eignungsgebiete liegenden Gewerbeflächen sollen unternehmensunabhängige Rechenzentren ausgeschlossen werden, um diese Flächen für die übrigen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Ziel des Bebauungsplans Nr. 946 ist es, die aktuellen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu erhalten. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich im nordöstlichen Plangebiet gemäß dem räumlich definierten Eignungsgebiet des GEP gebündelt ansiedeln können und in den übrigen Bereichen ausgeschlossen werden. Die Nachfrage konkurrierender Nutzungen nach den wenigen verfügbaren, aber noch einem klassischen Gewerbestandort entsprechenden Grundstücken ist ungebrochen. Für die Erweiterung oder Errichtung neuer Rechenzentren ist die Nachfrage nach verfügbaren Flächen, insbesondere in der direkten Nachbarschaft oder Umgebung von Rechenzentren, sowie nach großen Flächen, die noch klassisch gewerblich genutzt werden, so groß, dass ansässige und zukünftige gewerbliche Nutzungen dadurch verdrängt werden. Bisher können Baugesuche von unternehmensunabhängigen Rechenzentren, die außerhalb des definierten Eignungsgebiets liegen und damit der geplanten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen, auf Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht bezüglich der Art der Nutzung abgelehnt werden. Aktuell besteht außerhalb des geplanten Eignungsgebiets für Rechenzentren die Gefahr einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung durch ein an die Festsetzungen des geltenden Planungsrechts angepasstes Baugesuch mit zwei unternehmensunabhängigen Rechenzentren und durch eine Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in ein Rechenzentrum. Mit den geplanten, unternehmensunabhängigen Rechenzentren werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 946 und die damit verbundene Umsetzung der Entwicklungsziele des GEP zur Sicherung und Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete mit einer Standortsteuerung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren wesentlich erschwert. Der Beschluss der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wird somit zur Sicherung der planerischen Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 erforderlich. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen. Auf die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs anzurechnen. Es ist absehbar, dass innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert. Anlage 1_Satzung_Karte (ca. 3,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 25 im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau votiert wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 25 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird) Beschlussausfertigung(en): § 5968, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

34
34. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
⏸ Zurückgestellt

GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD farbechte/Linke FDP BFF fraktionslos
34
34. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
34
34. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Linke AfD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
37
37. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
39
39. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung); Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen