Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten
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Bericht des Magistrats vom 24.10.2008, B 662
Betreff: Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3543 - NR 742 GRÜNE - Zwischenbericht: Der Magistrat hat mit der Beschlussfassung M 148 vom 08.08.2008 und M 171 vom 05.09.2008 zwei neue Programme zur Wohnungsbauförderung vorgelegt (Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau und Frankfurter Programm zur Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum). In beiden Programmen sind folgende Maßnahmen zum Klimaschutz verankert: - Die Förderung wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn der geplante Neubau die Höchstwerte der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30 % unterschreitet. - Durch eine zusätzliche Bonusförderung, werden bauliche Investitionen in den Passivhausstandard angeregt. Damit wird einerseits durch die Grundförderung ein spürbarer und angesichts der geplanten Novellierung der EnEV in 2009 weitreichender Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geleistet. Andererseits geht der Magistrat davon aus, dass ein Förderbonus die Hemmschwelle zum Bau von Passivhäusern im Mietgeschosswohnungsbau und im Eigenheimbau senkt, indem er die erhöhten Kosten und Anforderungen an Konzeption, Planung und Ausführung von Passivhäusern ausgleicht. Der Magistrat hält dies für den geeigneten Weg, die Belange des Klimaschutzes mit der städtischen Wohnungsbauförderung zu verknüpfen. Alle bestehenden Förderrichtlinien werden zurzeit entsprechend überarbeitet In die Überarbeitung der Förderrichtlinien sollen auch die Ergebnisse der vom Magistrat beauftragten Projektgruppe (gem. E 4 vom 24.01.2008, § 3526) sowie die Ergebnisse des Aktionsplans für die energetische Sanierung im Wohnungsbestand (gem. E 5 vom 24.01.2008, § 3526, s.a. B 568/08) einfließen.