Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten
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Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 694
Betreff: Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2008, § 5100 - NR 742 GRÜNE, B 138/09 - Zwischenbericht: Wie in B 662 v. 24.10.2008 und B 138 v. 2.3.2009 dargestellt, bereitet der Magistrat eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinien hinsichtlich der Klimaschutz-Zielsetzungen der NR 742 vor. Bereits in den neuen Frankfurter Programmen für "Familien- und Seniorengerechten Mietwohnungsbau" und zur "Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum" wurde ein hoher energetischer Standard zur Förderungsvoraussetzung gemacht. Für die Soziale Wohnraumförderung des Landes Hessen wurden, wie berichtet, die Förderbestimmungen mit Erlass vom 27.1.2009 geändert. Darin ist u.a. eine neue Regelung zur Förderung des Passivhausstandards enthalten: im Passivhausbau, kann die Anfangsmiete um 0,20 € je m2 Wohnfläche und Monat erhöht werden. Nach den Ermittlungen des Ministeriums entspricht dieser Betrag der Hälfte der durchschnittlichen Einsparungen bei den Heizkosten. Auf diese Weise werden die Mieter sozialverträglich an den höheren Investitionskosten für ein Passivhaus beteiligt. Der Magistrat erwägt, diese Förderbestimmung auch im "Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung" einzuführen, damit auch weiterhin gemeinsam von Stadt und Land geförderte Projekte des sozialen Wohnungsbaus umgesetzt werden können. Zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Wohnungsbestand entwickelt der Magistrat derzeit Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Stadtbildpflege. Um die energetische Modernisierung von bestehenden Gebäuden verschiedener Baualtersklassen zielgerichtet zu fördern, ist es wichtig, den im Einzelfall erreichbaren Energiesparstandard hinsichtlich seines technischen und wirtschaftlichen Aufwands zu optimieren. Ziel des Magistrats ist es, dieses Optimum für jeden zu fördernden Gebäudetyp zu erreichen. Außerdem sollen zusätzliche finanzielle Anreize für eine Sanierung bis zum Passivhausstandard für mehr Investitionsbereitschaft in diesem Segment sorgen.