Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege hier: Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.07.2014, M 122
Betreff: Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege hier: Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 9041 (M 204)
- Es dient zur Kenntnis, dass sich das Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege bewährt hat und bisher sehr gut angenommen wurde. In 46 Förderfällen konnten z. T. kombinierte Maßnahmen zur Energieeffizienz (29), Barrierefreiheit (10), Wohnumfeldverbesserung (9) und Stadtbildpflege (3) gefördert werden. Darüber hinaus bestehen derzeit ca. 80 weiteren Anfragen, die bisher noch nicht zu Anträgen geführt haben. 120 Anfragen mussten bisher abgelehnt werden, weil sich die Liegenschaften nicht im Fördergebiet befanden, 30 davon betrafen barrierefreie Maßnahmen.
- Der Änderung der am 11.11.2010 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9041 beschlossenen Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln im "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege" wird in den folgenden Punkten zugestimmt: Der Titel des Förderprogramms erhält folgende Neufassung: "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege" Ziff. 1.1 erster Absatz erhält folgende Ergänzung: "Die Fördermittel dieses Programms werden vorrangig auf Gebiete mit städtebaulicher Förderkulisse konzentriert, sofern diese nicht im Geltungsbereich besonderer Stadtteilmodernisierungsprogramme liegen oder zu den Adressaten anderer Förderangebote der Stadt Frankfurt mit vergleichbaren Zielen gehören." Ziff. 6.1.2 erhält folgende Ergänzung: "Die Förderung setzt eine Mindestinvestition von € 10.000,- je Liegenschaft voraus. Hiervon ausgenommen sind die Maßnahmen unter Punkt 1.2.
- Das Darlehen beläuft sich auf 85% der förderungsfähigen Gesamtkosten." Ziff. 6.1.4 Überschrift erhält folgende Ergänzung: "Grundförderung (Maßnahmen nach Ziffer 2.1 und 2.2) Gesamtmaßnahmen" Ziff. 6.1.4.1 erhält folgende Überschrift: "Gesamtmaßnahmen Einzelbauteile EnEV -30%" Ziff. 6.1.4.2 erhält folgende Überschrift: "Gesamtmaßnahmen Effizienzhaus 115" Ziff. 6.1.4.3 erhält folgende Überschrift: "Gesamtmaßnahme EnEV Neubau" Ziff. 6.1.4.4 erhält folgende Überschrift und Ergänzung: "Gesamtmaßnahme Umnutzung "Für die Umwandlung von bisher nicht für Wohnzwecke genehmigten Flächen in Wohnflächen im Rahmen einer Gesamtmaßnahme (Ziffer 2.1 und 2.2) werden mit dem jeweils für Neubauten aktuellen EnEV-Standard bis zu € 750,- je m2 Wohnfläche und mit dem Effizienzhaus-Standard 115 bis zu 600,- € je m2 Wohnfläche als förderungsfähige Gesamtkosten anerkannt." Ziff. 6.1.4.5 erhält folgende Überschrift: "Gesamtmaßnahme Denkmal" Ziff. 6.1.7.2 erhält folgende Änderung: "Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen innerhalb von Wohnungen, wie z.B. zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen, Verbesserungen in Toilettenräumen und Bädern; das Förderdarlehen beträgt 7.000 €/ Wohnung, jedoch maximal 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahmen." Ziff. 6.2.2.2 wird neu eingefügt: "Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen innerhalb von Wohnungen, wie z.B. zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen, Verbesserungen in Toilettenräumen und Bädern. Die Höhe des Zuschusses beträgt 5.000 € je Wohnung, jedoch maximal 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahmen." Ziff. 6.2.2.2 bis Ziff. 6.2.2.5 werden durch das Einfügen der neuen Ziff. 6.2.2.2 neu nummeriert. Begründung: A. Zielsetzung Mit den Änderungen der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln im "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege" wird die Möglichkeit eröffnet, auch außerhalb der bisher geltenden Förderkulisse zu fördern, wenn es sich um umfassende Modernisierungsmaßnahmen (z.B. eine Gesamtmaßnahme in einer städtebaulich repräsentativen Lage) oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit handelt. Somit können die beschriebenen Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet gefördert werden. Des Weiteren werden die Fördermöglichkeiten für barrierefreie Maßnahmen als Einzelmaßnahme verbessert. B. Alternativen Keine C. Lösung Änderung der Richtlinien in folgenden Punkten: Titel des Förderprogramms Bisher: "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln" Neu: "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes und der Stadtbildpflege" Begründung: Der bisherige Titel der Richtlinien wird vereinfacht. In dem Untertitel wird konkretisiert, welche Maßnahmen unter die Richtlinien fallen, insbesondere auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden aufgeführt. Ziff. 1.1, erster Absatz Bisher: "Die Fördermittel dieses Programms werden auf Gebiete mit städtebaulicher Förderkulisse konzentriert, sofern diese nicht im Geltungsbereich besonderer Stadtteilmodernisierungsprogramme liegen oder zu den Adressaten anderer Förderangebote der Stadt Frankfurt mit vergleichbaren Zielen gehören." Neu: "Die Fördermittel dieses Programms werden vorrangig auf Gebiete mit städtebaulicher Förderkulisse konzentriert, sofern diese nicht im Geltungsbereich besonderer Stadtteilmodernisierungsprogramme liegen oder zu den Adressaten anderer Förderangebote der Stadt Frankfurt mit vergleichbaren Zielen gehören." Begründung: Bisher erfolgte der Mitteleinsatz ausschließlich innerhalb der Förderkulisse. Mit dem Zusatz "vorrangig" wird die Möglichkeit eröffnet, auch Projekte zu fördern, die sich außerhalb der Förderkulisse befinden, insbesondere dann, wenn die Projekte mehreren Zielen der Richtlinie entsprechen oder wenn es sich um barrierefreie Maßnahmen handelt. Ziff. 6.1.2 Bisher: "Die Förderung setzt eine Mindestinvestition von € 10.000,- je Liegenschaft voraus und beläuft sich auf 85% der förderungsfähigen Gesamtkosten." Neu: "Die Förderung setzt eine Mindestinvestition von € 10.000,- je Liegenschaft voraus. Hiervon ausgenommen sind die Maßnahmen unter Punkt 1.2.
- Das Darlehen beläuft sich auf 85% der förderungsfähigen Gesamtkosten." Begründung: Redaktionelle Änderung (bezieht sich auf kleinere Maßnahmen zur Verhinderung von bspw. Schimmelbildung, die i.d.R. lediglich kleinere Kosten auslösen) Ziff. 6.1.4 Grundförderung (Maßnahmen nach Ziffer 2.1 und 2.2) Bisher: "6.1.4 Grundförderung (Maßnahmen nach Ziffer 2.1 und 2.2)" Neu: "6.1.4 Grundförderung (Maßnahmen nach Ziffer 2.1 und 2.2) Gesamtmaßnahmen" Begründung: Das Hinzufügen des Begriffs Gesamtmaßnahme dient der Übersichtlichkeit und Klärung der Begriffe "Einzelmaßnahmen" und "Gesamtmaßnahmen". Der Begriff "Gesamtmaßnahme" wird immer dann verwendet, wenn eine gesamtheitliche energetische Betrachtung durchgeführt wird. Der Begriff "Einzelmaßnahme" wird dann verwendet, wenn es sich um einzelne Maßnahmen unabhängig vom energetischen Standard handelt, die durch einen Zuschuss nach Ziff. 6.2.2 gefördert werden. Ziff. 6.1.4.1 Bisher: "6.1.4.1" Neu: "6.1.4.1 Gesamtmaßnahmen Einzelbauteile EnEV -30%" Begründung: Redaktionelle Änderung: Einführen einer Überschrift Ziff. 6.1.4.2 Bisher: "6.1.4.2" Neu: "6.1.4.2 Gesamtmaßnahmen Effizienzhaus 115" Begründung: Redaktionelle Änderung: Einführen einer Überschrift. 6.1.4.3 Bisher: "6.1.4.3" Neu: "6.1.4.3 Gesamtmaßnahme EnEV Neubau" Begründung: Redaktionelle Änderungen: Einführen einer Überschrift. 6.1.4.4 Bisher: "6.1.4.4 Für die Umwandlung von bisher nicht für Wohnzwecke genehmigten Flächen in Wohnflächen im Rahmen einer Gesamtmaßnahme (Ziffer 2.1 und 2.2) mit dem jeweils für Neubauten aktuellen EnEV-Standard werden förderungsfähige Gesamtkosten von bis zu € 750,- je m2 Wohnfläche anerkannt." Neu: "6.1.4.4 Gesamtmaßnahme Umnutzung Für die Umnutzung von bisher nicht für Wohnzwecke genehmigten Flächen in Wohnflächen im Rahmen einer Gesamtmaßnahme (Ziffer 2.1 und 2.2) werden mit dem jeweils für Neubauten aktuellen EnEV-Standard bis zu € 750,- je m2 Wohnfläche und mit dem Effizienzhaus-Standard 115 bis zu 600,- € je m2 Wohnfläche als förderungsfähige Gesamtkosten anerkannt." Begründung:
- Redaktionelle Änderungen: Einführen einer Überschrift.
- Bisher ist für die Umwandlung der Neubau-Standard einzuhalten. Je nach Gebäudealter und -gestalt ist bereits der Effizienzhaus-Standard 115 energetisch anspruchsvoll und sinnvoll (z.B. Umwandlung von Büroraum in Gründerzeitgebäuden). Das Erreichen des Neubau-Standards kann zu unwirtschaftlichen Aufwendungen im Rahmen der Umwandlung führen. Bei einer Umnutzung wird neben dem Neubau-Standard auch der Effizienzhaus-Standard 115 gefördert. 6.1.4.5 Bisher: "6.1.4.5" Neu: "6.1.4.5 Gesamtmaßnahme Denkmal" Begründung: Redaktionelle Änderungen: Einführen einer Überschrift. 6.1.7.2 Bisher: "Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen innerhalb von Wohnungen, wie z.B. zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen, Verbesserungen in Toilettenräumen und Bädern; das Förderdarlehen beträgt 60 €/m2 barrierefrei verbesserter Wohnfläche." Neu: "Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen innerhalb von Wohnungen, wie z.B. zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen, Verbesserungen in Toilettenräumen und Bädern; das Förderdarlehen beträgt 7.000 €/ Wohnung, jedoch maximal 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahmen." Begründung: Barrierefreie Maßnahmen innerhalb der Wohnung werden im Rahmen einer Gesamtsanierung - analog der Förderung für einen barrierefreien Zugang zu einer Wohnung - mit einem m2-unabhängigen Pauschalbetrag gefördert. Dadurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Kosten für einen barrierefreien Umbau - meist im Bad - unabhängig von der Wohnungsgröße in den meisten Fällen ähnlich hoch ausfallen. 6.2.2 Als Einzelmaßnahmen ausschließlich durch Zuschüsse gefördert werden: ... 6.2.2.2 Bisher: nicht vorhanden Neu: "Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen innerhalb von Wohnungen, wie z.B. zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen, Verbesserungen in Toilettenräumen und Bädern. Die Höhe des Zuschusses beträgt 5.000 € je Wohnung, jedoch maximal 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahmen." Begründung: Da barrierefreie Maßnahmen häufig auch ohne weitere, z. B. energetische Maßnahmen erforderlich sind, werden diese - analog der Förderung für einen barrierefreien Zugang zu einer Wohnung auch als Einzelmaßnahme über einen Zuschuss gefördert. 6.2.2.2 Bisher: "6.2.2.2" Neu: "6.2.2.3" Begründung: Durch das Einfügen der neuen Ziff. 6.2.2.2 wird die Nummerierung der folgenden Ziffern entsprechend angepasst. 6.2.2.3 Bisher: "6.2.2.3" Neu: "6.2.2.4" Begründung: Durch das Einfügen der neuen Ziff. 6.2.2.2 wird die Nummerierung der folgenden Ziffern entsprechend angepasst. 6.2.2.4 Bisher: "6.2.2.4" Neu: "6.2.2.5" Begründung: Durch das Einfügen der neuen Ziff. 6.2.2.2 wird die Nummerierung der folgenden Ziffern entsprechend angepasst. 6.2.2.5 Bisher: "6.2.2.5" Neu: "6.2.2.6" Begründung: Durch das Einfügen der neuen Ziff. 6.2.2.2 wird die Nummerierung der folgenden Ziffern entsprechend angepasst. D. Kosten
- Investitionsbedarf Durch diesen Beschluss entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Investitionen werden durch Einzelfall bezogene Bewilligung des Planungsdezernenten getätigt.
- Finanzbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten 2014
- Folgeinvestitionen keine
- Kalkulatorische Verzinsung keine
- Jahreserträge keine
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges entfällt Anlage _Synopse (ca. 134 KB)
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
32
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Elf Piraten Römer FDP
Enthaltung:
Freie Wähler
Sitzung
32
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
19
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Elf Piraten Römer REP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie Wähler NPD
Sitzung
33
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 7
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Elf Piraten Römer
Enthaltung:
Freie Wähler
Sitzung
34
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 28
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Elf Piraten Römer REP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie Wähler NPD
Sitzung
21
KAV
TO I, TOP 5
Der Vorlage M 122 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5083,