Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ferienwohnungssatzung

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 12/2018 mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Entwurf der Ferienwohnungssatzung wie folgt geändert wird: a) die Genehmigung von Wohnraum zur wiederholten entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung kann für die Dauer von bis maximal 182 Tagen pro Jahr erfolgen; b) die entgeltliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für die Dauer von bis zu 42 Tagen pro Jahr bleibt genehmigungsfrei; 2. das Procedere zur Genehmigung möglichst zügig, und unbürokratisch und auch online über die Homepage der Stadt Frankfurt erfolgen kann. Begründung: Zu 1. a): Bisher sieht der Satzungsentwurf einen jährlichen Genehmigungszeitraum von maximal sechs Wochen vor. Begründet wurde dies mit der Anlehnung den üblicherweise sechs Wochen pro Jahr betragenden Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern als potentielle Anbieter von Ferienwohnungen. Angesichts der Tatsache, dass Anbieter beispielsweise aus dem Kreis von Personen stammen können, die ihr Arbeitsleben bereits hinter sich gelassen oder berufliche Tätigkeiten ausüben, die längere Abwesenheiten (Geschäftsreisen, berufliche Auslandsaufenthalte, etc.) von ihrem Zuhause zur Folge haben, erscheinen sechs Wochen eher zu knapp bemessen. Sinnvoller ist dagegen ein möglicher Genehmigungszeitraum bis zu knapp einem halben Jahr. Zu 1. b): Um die Umsetzung der Satzung im täglichen Verwaltungshandeln möglichst zu vereinfachen, sollte die satzungsgemäße Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen genehmigungsfrei bleiben. Zu 2.: Die Möglichkeit einer zügigen und unbürokratischen Bearbeitung seitens des Magistrates sollte eine Selbstverständlichkeit sein, um das Home Sharing zu unterstützen.

Inhalt

Antrag vom 06.02.2018, NR 503

Betreff: Ferienwohnungssatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 12/2018 mit der Maßgabe beschlossen, dass

  1. der Entwurf der Ferienwohnungssatzung wie folgt geändert wird:
    • a)die Genehmigung von Wohnraum zur wiederholten entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung kann für die Dauer von bis maximal 182 Tagen pro Jahr erfolgen;
    • b)die entgeltliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für die Dauer von bis zu 42 Tagen pro Jahr bleibt genehmigungsfrei;

  2. das Procedere zur Genehmigung möglichst zügig, und unbürokratisch und auch online über die Homepage der Stadt Frankfurt erfolgen kann. Begründung: Zu

  3. a): Bisher sieht der Satzungsentwurf einen jährlichen Genehmigungszeitraum von maximal sechs Wochen vor. Begründet wurde dies mit der Anlehnung den üblicherweise sechs Wochen pro Jahr betragenden Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern als potentielle Anbieter von Ferienwohnungen. Angesichts der Tatsache, dass Anbieter beispielsweise aus dem Kreis von Personen stammen können, die ihr Arbeitsleben bereits hinter sich gelassen oder berufliche Tätigkeiten ausüben, die längere Abwesenheiten (Geschäftsreisen, berufliche Auslandsaufenthalte, etc.) von ihrem Zuhause zur Folge haben, erscheinen sechs Wochen eher zu knapp bemessen. Sinnvoller ist dagegen ein möglicher Genehmigungszeitraum bis zu knapp einem halben Jahr. Zu

  4. b): Um die Umsetzung der Satzung im täglichen Verwaltungshandeln möglichst zu vereinfachen, sollte die satzungsgemäße Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen genehmigungsfrei bleiben. Zu 2.: Die Möglichkeit einer zügigen und unbürokratischen Bearbeitung seitens des Magistrates sollte eine Selbstverständlichkeit sein, um das Home Sharing zu unterstützen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 12

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 18
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 12 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 513 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 19
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 23
Angenommen
1. Der Vorlage M 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 526 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 503 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FRAKTION BFF FDP Grüne Und Afd Frankfurter
Sitzung 21
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 526 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 503 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 4. 1. Der Vorlage NR 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel-Stein, Dr. Kochsiek, Stock, Pawlik, Yilmaz und Dr. Schulz sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FRAKTION ÖkoLinX-ARL FDP BFF

Reden im Parlament

Reden werden geladen...