Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 12/2018 mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Entwurf der Ferienwohnungssatzung wie folgt geändert wird: a) die Genehmigung von Wohnraum zur wiederholten entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung kann für die Dauer von bis maximal 182 Tagen pro Jahr erfolgen; b) die entgeltliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für die Dauer von bis zu 42 Tagen pro Jahr bleibt genehmigungsfrei; 2. das Procedere zur Genehmigung möglichst zügig, und unbürokratisch und auch online über die Homepage der Stadt Frankfurt erfolgen kann. Begründung: Zu 1. a): Bisher sieht der Satzungsentwurf einen jährlichen Genehmigungszeitraum von maximal sechs Wochen vor. Begründet wurde dies mit der Anlehnung den üblicherweise sechs Wochen pro Jahr betragenden Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern als potentielle Anbieter von Ferienwohnungen. Angesichts der Tatsache, dass Anbieter beispielsweise aus dem Kreis von Personen stammen können, die ihr Arbeitsleben bereits hinter sich gelassen oder berufliche Tätigkeiten ausüben, die längere Abwesenheiten (Geschäftsreisen, berufliche Auslandsaufenthalte, etc.) von ihrem Zuhause zur Folge haben, erscheinen sechs Wochen eher zu knapp bemessen. Sinnvoller ist dagegen ein möglicher Genehmigungszeitraum bis zu knapp einem halben Jahr. Zu 1. b): Um die Umsetzung der Satzung im täglichen Verwaltungshandeln möglichst zu vereinfachen, sollte die satzungsgemäße Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen genehmigungsfrei bleiben. Zu 2.: Die Möglichkeit einer zügigen und unbürokratischen Bearbeitung seitens des Magistrates sollte eine Selbstverständlichkeit sein, um das Home Sharing zu unterstützen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.02.2018, NR 503 Betreff: Ferienwohnungssatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Vorlage M 12/2018 mit der
Maßgabe beschlossen, dass 1. der Entwurf der Ferienwohnungssatzung wie folgt
geändert wird: a) die
Genehmigung von Wohnraum zur wiederholten entgeltlichen Überlassung als
Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung kann für die Dauer von bis maximal
182 Tagen pro Jahr erfolgen; b) die entgeltliche Überlassung von Wohnraum als
Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für die Dauer von bis zu 42 Tagen
pro Jahr bleibt genehmigungsfrei; 2. das Procedere zur Genehmigung möglichst zügig,
und unbürokratisch und auch online über die Homepage der Stadt Frankfurt
erfolgen kann. Begründung: Zu 1. a): Bisher sieht der Satzungsentwurf einen jährlichen
Genehmigungszeitraum von maximal sechs Wochen vor. Begründet wurde dies mit der
Anlehnung den üblicherweise sechs Wochen pro Jahr betragenden Urlaubsanspruch
von Arbeitnehmern als potentielle Anbieter von Ferienwohnungen. Angesichts der
Tatsache, dass Anbieter beispielsweise aus dem Kreis von Personen stammen
können, die ihr Arbeitsleben bereits hinter sich gelassen oder berufliche
Tätigkeiten ausüben, die längere Abwesenheiten (Geschäftsreisen, berufliche
Auslandsaufenthalte, etc.) von ihrem Zuhause zur Folge haben, erscheinen sechs
Wochen eher zu knapp bemessen. Sinnvoller ist dagegen ein möglicher
Genehmigungszeitraum bis zu knapp einem halben Jahr. Zu 1. b): Um die Umsetzung der Satzung im täglichen
Verwaltungshandeln möglichst zu vereinfachen, sollte die satzungsgemäße
Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung für
einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen genehmigungsfrei bleiben. Zu 2.: Die Möglichkeit einer zügigen und unbürokratischen
Bearbeitung seitens des Magistrates sollte eine Selbstverständlichkeit sein, um
das Home Sharing zu unterstützen. Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Elke
Tafel-Stein
Stadtv. Stephanie Wüst Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.01.2018, M 12
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.05.2018, B 127
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.02.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP
14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 12 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 503 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage NR 513 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
zu
2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 526 zugestimmt.
2.
a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 503 wird abgelehnt. b)
Die Ziffer 2. der Vorlage NR 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 3.
Die
Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme
im Rahmen NR 503) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 2.
a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (=
Votum im Plenum) b) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION
(= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Votum im Plenum)
zu
3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)
zu 4.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FRAKTION
(= Ablehnung); AfD, BFF und FRANKFURTER (= Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 12 =
Annahme ohne Zusatz, NR 503 und NR 513 = Ablehnung)
21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 526 zugestimmt.
2.
a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 503 wird abgelehnt. b)
Die Ziffer 2. der Vorlage NR 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 3.
Die
Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 4.
1.
Der Vorlage NR 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel-Stein, Dr. Kochsiek, Stock, Pawlik,
Yilmaz und Dr. Schulz sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 503)
zu 2.
a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (=
Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme)
zu 3.
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 4.
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 2369, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 64 0