Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 12, wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. § 3 Abs. 4 wird um den folgenden Satz 2 ergänzt: "Ausgenommen hiervon sind Anträge nach § 6." 2. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Kurzzeitig im Sinne des Absatz 1 Nr. 2 ist die Nutzung, wenn sie pro Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als acht Wochen erfolgt. 3. § 6 wird um den folgenden Absatz (3) ergänzt: (3) Der Eingang des vollständigen Antrages nach Absatz 1 ist von der Vollzugsbehörde unter Angabe des Datums schriftlich zu bestätigen. Über ihn ist innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Antrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden worden ist.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, NR
526 Betreff:
Ferienwohnungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Vortrag des Magistrats vom
19.01.2018, M 12, wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. § 3 Abs. 4 wird um den folgenden Satz 2
ergänzt: "Ausgenommen
hiervon sind Anträge nach § 6." 2. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Kurzzeitig im Sinne des Absatz 1
Nr. 2 ist die Nutzung, wenn sie pro Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als acht
Wochen erfolgt.
3. § 6 wird um den folgenden
Absatz (3) ergänzt: (3) Der
Eingang des vollständigen Antrages nach Absatz 1 ist von der Vollzugsbehörde
unter Angabe des Datums schriftlich zu bestätigen. Über ihn ist innerhalb eines
Monats nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden. Die Genehmigung
gilt als erteilt, wenn über den Antrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden
worden ist. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.01.2018, M 12 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.03.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 526 zugestimmt.
2.
a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 503 wird abgelehnt. b)
Die Ziffer 2. der Vorlage NR 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 3.
Die
Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme
im Rahmen NR 503) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 2.
a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (=
Votum im Plenum) b) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION
(= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Votum im Plenum)
zu
3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)
zu 4.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FRAKTION
(= Ablehnung); AfD, BFF und FRANKFURTER (= Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 12 =
Annahme ohne Zusatz, NR 503 und NR 513 = Ablehnung)
21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 526 zugestimmt.
2.
a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 503 wird abgelehnt. b)
Die Ziffer 2. der Vorlage NR 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 3.
Die
Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 4.
1.
Der Vorlage NR 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel-Stein, Dr. Kochsiek, Stock, Pawlik,
Yilmaz und Dr. Schulz sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 503)
zu 2.
a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (=
Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme)
zu 3.
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 4.
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): §
2369, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018