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Ferienwohnungssatzung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 127 Betreff: Ferienwohnungssatzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2369 Ziff. II., Pkt. 2 - NR 503/18 FDP - Die weitaus am häufigsten zu erwartenden Anträge sind solche nach § 6 der Ferienwohnungssatzung zur kurzzeitigen Überlassung einer gesamten Wohnung bzw. zur Nutzung eines Zimmers zu Zwecken als Ferienwohnung oder der Fremdenbeherbergung. Hierbei handelt es sich um die Fälle des klassischen Home-Sharings. Die Anträge erfordern lediglich einen geringen Prüfaufwand, sodass entsprechende Genehmigungsverfahren daher in der Regel sehr zügig durchgeführt werden können. Durch die in § 6 Abs. 3 normierte Genehmigungsfiktion gilt die Genehmigung im Übrigen als erteilt, wenn über den vollständig eingegangenen Antrag nicht innerhalb eines Monats entschieden worden sein sollte. Der Magistrat stellt wunschgemäß alle Formulare für Anträge nach der Ferienwohnungssatzung auch digital zur Verfügung. Diese sind auf der Internetseite www.bauaufsicht-frankfurt.de abrufbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2018, NR 503 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2773, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 64 0

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