Ferienwohnungssatzung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B
127 Betreff:
Ferienwohnungssatzung
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2369 Ziff. II.,
Pkt. 2 - NR 503/18 FDP -
Die weitaus am häufigsten zu
erwartenden Anträge sind solche nach § 6 der Ferienwohnungssatzung zur
kurzzeitigen Überlassung einer gesamten Wohnung bzw. zur Nutzung eines Zimmers
zu Zwecken als Ferienwohnung oder der Fremdenbeherbergung. Hierbei handelt es
sich um die Fälle des klassischen Home-Sharings. Die Anträge erfordern
lediglich einen geringen Prüfaufwand, sodass entsprechende
Genehmigungsverfahren daher in der Regel sehr zügig durchgeführt werden können.
Durch die in § 6 Abs. 3 normierte Genehmigungsfiktion gilt die Genehmigung im
Übrigen als erteilt, wenn über den vollständig eingegangenen Antrag nicht
innerhalb eines Monats entschieden worden sein sollte. Der Magistrat stellt wunschgemäß alle Formulare für
Anträge nach der Ferienwohnungssatzung auch digital zur Verfügung. Diese sind
auf der Internetseite www.bauaufsicht-frankfurt.de abrufbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
06.02.2018, NR 503
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 127
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2773, 22. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 64 0