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„Frankfurt frischt auf“ - modellhaft in allen Stadtteilen

Vorlagentyp: NR FRANKFURTER

Begründung

frischt auf" - modellhaft in allen Stadtteilen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.03.2020 Anfang November 2019 wurde das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf - 50% Klimabonus" vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik als kommunales Klima-anpassungs-Projekt ausgezeichnet und mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro bedacht. Belohnt wurde das Programm für seinen integrativen Ansatz, vorrangig private GebäudeeigentümerInnen für ihren Beitrag zur Klimaanpassung zu gewinnen; die Stadt motiviert, berät und unterstützt - auch erheblich finanziell - private Maßnahmen zur Klimaanpassung in privaten Neu- und Altbauten. Kosten für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung können zu 50 Prozent städtisch bezuschusst werden. Auch die Entsiegelung und Beschattung von Flächen und die Einrichtung öffentlich zugänglicher Trinkbrunnen werden gefördert. So weit so erfolgversprechend. Für das Programm stehen seit 2017 bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung. Kurz vor Ablauf der ersten Halbzeit sind laut B 250/19 gerade einmal 140.000 Euro bewilligt, bisher abgerufen 42.000 Euro. Bis Mitte 2019 wurden 214 Beratungen durchgeführt, für 34 Projekte wurden Fördermittel beantragt, 7 Projekte waren abgeschlossen. Angesichts eines Bestandes von ca. 79 000 Wohngebäuden in Frankfurt wird deutlich, wie wenig bisher leider erreicht wurde, trotz der unbestrittenen Attraktivität des Förderprogrammes und einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit (siehe ebenfalls B 250/19). Dabei scheint die allgemeine Informationsstreuung zum Förderprogramm hier und dort nicht das Mittel der Wahl zu sein. Der OBR 6 fordert eine viel stärkere Bekanntmachung des "vorbildlichen" Förderprogramms (OA 438). Eine Anfrage aus dem OBR 5 macht den Informationsbedarf ebenfalls deutlich (V 1210). Das Programm als Einstieg, grundlegend aber doch die Notwendigkeit der Maßnahmen müssen sichtbar gemacht werden. Am besten groß und dauerhaft, in allen Stadtteilen. Mit Vorbildwirkung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: In jedem Stadtteil, in großen Stadtteilen an mehreren Stellen, passt die Stadt so bald wie möglich eines ihrer öffentlichen Gebäude mit Maßnahmen analog des Förderprogramms "Frankfurt frischt auf" als Modellhaus klimatisch an:

  1. Es werden an einem geeigneten städtischen Gebäude (Saalbau, Ämter etc.) möglichst alle Komponenten wie Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Beschattung mittels eines Segels oder einer bepflanzen Pergola, eine Teilentsiegelung, ein Trinkbrunnen exemplarisch installiert; nahe des Eingangsbereiches, zugänglich und gut sichtbar.
  2. Die einzelnen Maßnahmen, ihre Notwendigkeit und Wirkung werden vor Ort auf geeigneten Medien einfach und ansprechend dargestellt, ebenso die Fördermöglichkeiten bei der privaten Umsetzung.
  3. Eine Fotovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlage wird/werden installiert.
  4. Deren Notwendigkeit und Arbeitsweise werden ebenfalls gut sichtbar vermittelt. Der Ertrag der FV- bzw. der Solarthermie-Anlage werden mittels eines Zählers bzw. einer Temperatur-Anzeige an gleicher Stelle erlebbar gemacht.
  5. Sitzmöglichkeiten werden aufgestellt, um zum Verweilen, Betrachten und Beschäftigen mit dem Thema einzuladen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2019, NR 1030 Betreff: "Frankfurt frischt auf" - modellhaft in allen Stadtteilen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.03.2020 Anfang November 2019 wurde das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf - 50% Klimabonus" vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik als kommunales Klima-anpassungs-Projekt ausgezeichnet und mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro bedacht. Belohnt wurde das Programm für seinen integrativen Ansatz, vorrangig private GebäudeeigentümerInnen für ihren Beitrag zur Klimaanpassung zu gewinnen; die Stadt motiviert, berät und unterstützt - auch erheblich finanziell - private Maßnahmen zur Klimaanpassung in privaten Neu- und Altbauten. Kosten für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung können zu 50 Prozent städtisch bezuschusst werden. Auch die Entsiegelung und Beschattung von Flächen und die Einrichtung öffentlich zugänglicher Trinkbrunnen werden gefördert. So weit so erfolgversprechend. Für das Programm stehen seit 2017 bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung. Kurz vor Ablauf der ersten Halbzeit sind laut B 250/19 gerade einmal 140.000 Euro bewilligt, bisher abgerufen 42.000 Euro. Bis Mitte 2019 wurden 214 Beratungen durchgeführt, für 34 Projekte wurden Fördermittel beantragt, 7 Projekte waren abgeschlossen. Angesichts eines Bestandes von ca. 79 000 Wohngebäuden in Frankfurt wird deutlich, wie wenig bisher leider erreicht wurde, trotz der unbestrittenen Attraktivität des Förderprogrammes und einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit (siehe ebenfalls B 250/19). Dabei scheint die allgemeine Informationsstreuung zum Förderprogramm hier und dort nicht das Mittel der Wahl zu sein. Der OBR 6 fordert eine viel stärkere Bekanntmachung des "vorbildlichen" Förderprogramms (OA 438). Eine Anfrage aus dem OBR 5 macht den Informationsbedarf ebenfalls deutlich (V 1210). Das Programm als Einstieg, grundlegend aber doch die Notwendigkeit der Maßnahmen müssen sichtbar gemacht werden. Am besten groß und dauerhaft, in allen Stadtteilen. Mit Vorbildwirkung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: In jedem Stadtteil, in großen Stadtteilen an mehreren Stellen, passt die Stadt so bald wie möglich eines ihrer öffentlichen Gebäude mit Maßnahmen analog des Förderprogramms "Frankfurt frischt auf" als Modellhaus klimatisch an: 1. Es werden an einem geeigneten städtischen Gebäude (Saalbau, Ämter etc.) möglichst alle Komponenten wie Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Beschattung mittels eines Segels oder einer bepflanzen Pergola, eine Teilentsiegelung, ein Trinkbrunnen exemplarisch installiert; nahe des Eingangsbereiches, zugänglich und gut sichtbar. 2. Die einzelnen Maßnahmen, ihre Notwendigkeit und Wirkung werden vor Ort auf geeigneten Medien einfach und ansprechend dargestellt, ebenso die Fördermöglichkeiten bei der privaten Umsetzung. 3. Eine Fotovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlage wird/werden installiert. 4. Deren Notwendigkeit und Arbeitsweise werden ebenfalls gut sichtbar vermittelt. Der Ertrag der FV- bzw. der Solarthermie-Anlage werden mittels eines Zählers bzw. einer Temperatur-Anzeige an gleicher Stelle erlebbar gemacht. 5. Sitzmöglichkeiten werden aufgestellt, um zum Verweilen, Betrachten und Beschäftigen mit dem Thema einzuladen. Antragsteller: FRANKFURTER Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 250 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage B 250 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1030 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 250 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1030 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 199 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 250 = Zurückweisung, NR 1030 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 60 Beschluss: 1. Die Vorlage B 250 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1030 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 199 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1030 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5021, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5974, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 79 0